Beim Bezug eines Patentes sind vorzuweisen:
gültiger Personalausweis / Wohnsitz-Angabe
für Fischer mit Wohnsitz in Graubünden:
Wohnsitzbestätigung
Jahres- und Monatspatente:
Sachkundenachweis (SaNa) Alle anderen Ausbildungsnachweise werden nicht mehr anerkannt.
Jugendpatente: Massgebend für die Berechtigung zur Abgabe ist der Jahrgang des Bezügers
Kosten
Siehe unter
Fischereipatentpreise.
CardPay
An den Patentverkäufen in den Fischereibezirken 1 (Vorderrhein), 3 (Landquart, Landwasser, Albula), 4 (Inn, Maira), 5 (Inn, Rombach) und 6 (Poschiavino) sowie im Bündner Naturmuseum Chur ist der bargeldlose Kauf der Fischereipatente per CardPay MaestroCard (=EC direkt) und PostCard auch möglich.
Achtung: Kredikarten wie MasterCard oder Visa werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Ausgabestellen
Siehe nachfolgendes Register der
Ausgabestellen je Fischereibezirk.