Mit Vote électronique oder E-Voting wird die Ausübung der politischen Rechte auf elektronischem Weg ermöglicht. Um die elektronische Stimmabgabe einzuführen, hat sich der Kanton Graubünden zusammen mit weiteren sechs Kantonen (Aargau, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau) zu einem Consortium zusammengeschlossen. Dazu haben die Kantone Zusammenarbeitsverträge abgeschlossen. Gemeinsam mit der Bundeskanzlei entwickelten sie eine Informatikanwendung auf der Grundlage des bewährten E-Voting-Systems des Kantons Zürich. Eine Demoversion des elektronischen Abstimmungssystems ist unter
http://demo.webvote.ch abrufbar. Angeboten wird das sichere und selbsterklärende System in allen vier Landessprachen.
Vote électronique steht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die
Vereinbarung von Wassenaar unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder im Vatikanstaat haben. Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.
Das elektronische Abstimmen per Internet kommt im Kanton Graubünden in einem ersten Schritt vorerst nur bei den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern in sechs Pilotgemeinden Einsatz. Dazu gehören die Gemeinden Chur, Davos, Disentis/Mustér, Domat/Ems, Flims und Poschiavo. Diese konnten am 28. November 2010 zum ersten Mal elektronisch per Internet abstimmen.
Nachdem bei den Abstimmungen in den sechs Pilotgemeinden Erfahrungen gesammelt worden sind, soll künftig allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern in sämtlichen Bündner Gemeinden das E-Voting bei Vorlagen des Bundes und des Kantons ermöglicht werden. Ebenso sollen alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei den National- und Ständeratswahlen im Oktober 2011 elektronisch wählen können. Anschliessend sieht der Zeitplan ab dem Jahr 2012 als Option vor, in einem zweiten Schritt die Möglichkeit zum E-Voting in Graubünden auszudehnen und für alle Stimmberechtigten und auf allen staatlichen Ebenen einzuführen. Bevor diese zweite Ausbauetappe in Angriff genommen wird, sollen aber die bis dann gemachten Erfahrungen analysiert werden.