Navigation

Inhaltsbereich

Session: 19.03.2012
Die Bank Wegelin hat anfangs 2012 einen grossen Teil ihres Geschäfts an die Raiffeisengruppe verkauft. Dies wegen drohender Klagen amerikanischer Behörden wegen vermuteter Beihilfe zu Steuerdelikten. Aus dem Nicht-US-Geschäft wurde die Bank Notenstein gegründet. Laut Angaben von Raiffeisen hat sie einen Monat nach der Übernahme zwei bis drei Prozent der Notenbank-Privatkunden verloren. Die US-Justiz hat seither weitere Schweizer Banken wegen Beihilfe zu Steuerdelikten ins Visier genommen. Darunter auch einige Kantonalbanken, also Institute in staatlichem Besitz.

In der Zwischenzeit hat der Bundesrat mit Deutschland und Grossbritannien je ein Abkommen über eine Abgeltungssteuer unterzeichnet. Dasjenige mit Deutschland scheint jedoch umstritten. Weiter möchte der Bundesrat den Zufluss unversteuerter Vermögen auf den Schweizer Finanzplatz unterbinden. Er will dazu die Sorgfaltspflichten der Banken ausbauen.

Die Graubündner Kantonalbank GKB verfügt laut eigenen Angaben über strategische Beteiligungen an der Privatbank Bellerive AG in Zürich von 50% (indirekt 62.7%) und an der Private Client Bank AG in Zürich von 50%.

Die Unterzeichnenden stellen der Regierung in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Besteht für die GKB oder ihre Beteiligungsgesellschaften ein erhöhtes Risiko im Zusammenhang mit Schwarzgeld aus den USA? Wenn ja, wie ist dieses einzuschätzen?

2. Wurden die GKB oder ihre Beteiligungsgesellschaften von der US-Justiz bezüglich Beihilfe zu Steuerdelikten angegangen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

3. Welche Risiken bestehen für die Verwaltung ausländischer Vermögen bei der GKB oder ihren Beteiligungsgesellschaften?

4. Haben die Graubündner Kantonalbank oder ihre Beteiligungsgesellschaften im Zuge der Affäre Bank Wegelin auch Privatkunden verloren? Wenn ja, wie viele?

5. Wie reagieren die GKB oder ihre Beteiligungsgesellschaften auf möglicherweise problematische Kunden?

Chur, 19. März 2012

Thöny, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Jaag, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Noi-Togni, Peyer, Pult, Trepp, Deplazes, Hensel, Monigatti

Antwort der Regierung

1. Die Graubündner Kantonalbank (GKB) ist eine regional ausgerichtete Universalbank, welche vorwiegend Kundschaft des Kantons Graubünden resp. aus der Schweiz ausweist. Im Ausland hat die GKB keine Präsenz. Ausländische Kundschaft wird auch bedient, falls sie sich aus eigener Initiative, auf schweizerischem Territorium an die Bank wendet. Dabei gelten je nach Provenienz der Kundschaft unterschiedliche Aufnahmeanforderungen und die erbrachten, gängigen Bankdienstleistungen sind nicht auf Vermeidung von Steuern resp. Beihilfe zu Steuerhinterziehung ausgerichtet.

Das US-Bankgeschäft der GKB war und ist sowohl bezüglich Anzahl der Kunden als auch Höhe der betreuten Vermögenswerte marginal. Seit 2008 ist das Bankgeschäft mit US-Kunden laufend eingeschränkt worden, bis hin zum Entscheid, die Geschäftsbeziehungen bestehender Kunden mit US-Domizil aufgrund des unverhältnismässig hohen Aufwandes und der sich abzeichnenden weiteren Regulierung (US-Gesetz FATCA) zu kündigen. In Bezug zum grenzüberschreitenden Bankgeschäft mit US-Kundschaft ist für die GKB derzeit kein erhöhtes Risiko erkennbar. Diese Feststellung gilt auch für die Beteiligungsgesellschaften.

2. Nein.

3. Die GKB betreut als Universalbank auch ausländische Kunden. Bei der Betreuung ausländischer Kundschaft besteht das Hauptrisiko darin, dass nach Schweizer Recht korrekt erbrachte Finanzdienstleistungen seitens ausländischer Behörden gemäss deren Heimatrecht anders qualifiziert werden können. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bis vor kurzem Gängiges heute aus Gründen der Opportunität durch ausländische Behörden anders betrachtet werden kann. Fehlversagen von einzelnen Mitarbeitern kann zudem nie gänzlich ausgeschlossen werden. Die GKB unternimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten jedoch alles Zumutbare und Notwendige, um allfällige Missbräuche schnell zu erkennen und – bestenfalls – zu unterbinden. Diese Feststellung gilt auch für die Beteiligungsgesellschaften.

4. Nein, die GKB hat im Zuge der „Affäre Wegelin“ keine Privatkunden verloren.

5. Bei „problematischen“ Kunden bestehen gemäss Schweizerischer Gesetzgebung verschiedene Pflichten. Lassen sich festgestellte Anhaltspunkte nach erfolgten Abklärungen nicht entkräften, bestehen gesetzliche Melde-, Sperr- und Informationspflichten. Ist das Vertrauensverhältnis zu einem Kunden zerrüttet resp. nicht mehr intakt, behält sich die GKB auch vor, eine Geschäftsbeziehung zu beenden. Dasselbe ist möglich, falls sich die Relation von Nutzen/Aufwand/Risiko nicht im Einklang befindet. Diese Feststellung gilt auch für die Beteiligungsgesellschaften.

11. Mai 2012