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Session: 20.03.2012
Am 11. März 2012 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» angenommen.

In die Verfassung ist dadurch der neue Art. 75a eingeführt worden:

«Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.»

Wie fast alle Alpenkantone hat der Kanton Graubünden die Volksinitiative abgelehnt. Die Ablehnungsrate lag bei 57,34%.

Die Art der Umsetzung des Verfassungsartikels hat für den Kanton Graubünden weitreichende, mitunter auch negative Konsequenzen.

Vor diesem Hintergrund und der Anerkennung des Volks- und Ständewillens ersucht der Kanton Graubünden die Bundesversammlung und den Bundesrat im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung die besonderen Eigenheiten und Bedürfnisse der Bergkantone zu berücksichtigen.

Im Einzelnen ersucht der Grosse Rat von Graubünden in Beachtung der gesetzgeberischen Kompetenzen auf Bundesebene, vor allem folgende Überlegungen zu berücksichtigen:

- Berücksichtigung der Bergregionen, insbesondere von strukturschwachen Gebieten bzw. von Gebieten, in denen die Bevölkerung zurückgegangen ist und welche zwischen 2000 und 2010 eine schwache Bautätigkeit im Wohnungswesen vorzuweisen haben.

- Bis 31.12.2012 soll geltendes Recht in Kraft bleiben. Insbesondere sollen bis 31.12.2012 Baubewilligungen im Rahmen des geltenden Rechts erteilt werden dürfen.

- Der Bundesrat soll im Hinblick auf die Nichtigkeitsphase ab 1.1.2013 bis zum Inkrafttreten des Umsetzungsrechts Regelungen erlassen, die es den Kantonen und Gemeinden erlauben, in dieser Zwischenphase nebst Erstwohnungen auch Beherbergungsbetriebe und bewirtschaftete Zweitwohnungen zu bewilligen. Das bedingt insbesondere eine möglichst umgehende verbindliche Klärung des Begriffs Zweitwohnung.

- Folgende Tatbestände seien vom Geltungsbereich der neuen Verfassungsbestimmung auszuschliessen:
o die Umnutzung bestehender altrechtlicher Wohnungen zu Zweitwohnungen;
o sämtliche im Rahmen kommunaler und kantonaler Beschränkungen von den Gemeinden vor Inkrafttreten der Initiative zugesicherte und in Aussicht gestellte Baubewilligungen.

Der Grosse Rat von Graubünden ersucht jedenfalls, dass die Bergkantone in angemessener Form und frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden.

Chur, 20. März 2012

Tenchio, Albertin, Augustin, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Camischolas), Blumenthal, Bondolfi, Caduff, Caluori, Casutt-Derungs, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Righetti, Kleis-Kümin, Kollegger (Malix), Märchy-Caduff, Niederer, Sax, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Zanetti