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Session: 30.08.2012
Das Ausbaupotenzial der Photovoltaik wird in der AEV-Potenzialstudie 2011, welche im Bericht zur Strompolitik des Kantons Graubünden zitiert wird, mit 200 GWh/a beziffert. Diese Einschätzung erscheint den Unterzeichnenden als zu pessimistisch. Die Berechnung stützt sich auf einen Pro-Kopf-Wert von 1 MWh pro Einwohner und Jahr, welcher für den Kanton Graubünden kaum die richtige Grösse sein kann. Somit werden insbesondere grosse Gebäude, Anlagen und Freiflächen im Gebirge zu schwach bis gar nicht berücksichtigt.

Die Regierung wird daher damit beauftragt, einen Solarkataster für geeignete öffentliche Gebäude zur solaren Nutzung zu erarbeiten und die Rahmenbedingungen für den Betrieb durch Dritte festzulegen. Zudem soll die Raumplanung für die solare Nutzung von geeigneten Freiflächen im Gebirge angegangen werden.

Chur, 30. August 2012

Joos, Kollegger (Chur), Kasper, Baselgia-Brunner, Berther (Camischolas), Blumenthal, Bucher-Brini, Caduff, Caluori, Casutt-Derungs, Cavegn, Darms-Landolt, Dosch, Fallet, Foffa, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Jaag, Kollegger (Malix), Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Niederer, Papa, Parolini, Parpan, Pedrini (Roveredo), Peyer, Pfenninger, Pult, Tomaschett (Breil), Trepp, Zanetti, Degonda, Michel (Igis)

Antwort der Regierung

Das realistische Ausbaupotenzial der Photovoltaik wird im Bericht über die Strompolitik des Kantons Graubünden mit 200 Gigawattstunden pro Jahr beziffert (vgl. Botschaft Regierung Heft Nr. 6/2012 - 2013, 347 f.). Im Gegensatz zu anderen Technologien ist bezüglich der solaren Stromproduktion davon auszugehen, dass das Potenzial nicht innert weniger Jahre tatsächlich realisiert werden kann. Die solare Stromproduktion ist in erster Linie wachstums- und nicht ressourcenlimitiert. Im Weiteren sollen PV-Anlagen im überbauten Gebiet (Dächer, Fassaden) gegenüber Freiflächenanlagen bevorzugt werden, weshalb Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in der Potenzialberechnung nicht berücksichtigt sind.

Der Auftrag verlangt, dass der Kanton einen Solarkataster für geeignete öffentliche Bauten zur solaren Nutzung erarbeiten und die Rahmenbedingungen für den Betrieb durch Dritte festlegen soll. Zudem sollen raumplanerische Massnahmen für die solare Nutzung von geeigneten Freiflächen im Gebirge getroffen werden.

Der Kanton beabsichtigt, das mögliche Potenzial solarer Stromerzeugung auf den grösseren kantonseigenen Bauten zu ermitteln. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund dieser Abklärungen geeignete Dachflächen Dritten für die Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Darauf abgestützt sind die notwendigen Rahmenbedingungen für den Betrieb auszuarbeiten. Die Ausweitung der Potenzialermittlung auf weitere öffentliche Bauten - z.B. der Gemeinden, der kantonalen Anstalten - ist hingegen nicht vorgesehen.

Zusammen mit der technischen Hochschule Buchs (NTB) und weiteren Partnern prüft das Amt für Energie und Verkehr zurzeit die Erstellung eines Solarkatasters für den Kanton Graubünden. Die Datenlage zur Erarbeitung eines Solarkatasters für das gesamte Kantonsgebiet ist momentan aber noch nicht ausreichend. Nur in wenigen Fällen sind die notwendigen Daten für Teilgebiete vorhanden. Der Aufwand zur flächendeckenden Bereitstellung gesicherter Daten ist zeitaufwendig und kostenintensiv. Die Ermittlung des Potenzials ist demnach derzeit nur beschränkt möglich.

Das Bundesamt für Energie (BFE) beabsichtigt, schweizweit einen Solarkataster bereitzustellen. Es handelt sich dabei nicht um einen eigentlichen Anlagenkataster, sondern um ein Werkzeug, welches es ermöglicht, die Potenziale zu erkennen. Das entsprechende Tool beinhaltet die zu erwartende Strahlung (10-jährige Mittelwerte) auf die geneigte Dachfläche. Im GIS-Portal des Bundes werden die Potenziale als eigener Layer dargestellt sein und der Öffentlichkeit gratis zur Verfügung stehen. Das BFE rechnet damit, dass der Kataster in der zweiten Hälfte 2013 online zur Verfügung gestellt werden kann.

Prioritär sollen Solaranlagen auf bebauten Flächen realisiert werden. Von diesem Grundsatz ist nicht abzuweichen. Anlagen auf Freiflächen sind aber nicht à priori auszuschliessen. Solche Vorhaben sollen als Einzelfälle und projektbezogen behandelt werden. Eine raumplanerische Massnahme für die solare Nutzung von geeigneten Freiflächen im Gebirge ist nicht vorgesehen.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag mit den erwähnten Einschränkungen entgegenzunehmen.

22. Oktober 2012