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Session: 30.08.2012
Während unserer Junisession im Samnaun bin ich auf die missliche Lage der Imker im Kanton Graubünden aufmerksam gemacht worden. Die Bienen sind wie überall in der Schweiz von der Varroa Krankheit belastet. Nun sind die zwei Seuchen Sauerbrut und Faulbrut dazugekommen und haben riesigen Schaden angerichtet. Es sind bis zu 2'000 der 7'000 Bündner Bienenvölker massiv bedroht. Die Seuchen sind vor allem in den Südtälern, der Surselva, Mittelbünden Thusis, der Bündner Herrschaft und dem Prättigau ausgebrochen. So haben im Prättigau 7 von 70 Imkern einen Totalschaden erlitten.

Der Kantonale Seuchenfonds hat im Jahre 2011 insgesamt 124'000 Fr. für die Bienen ausgegeben. Dabei ist rund die Hälfte davon an die Kosten der Bieneninspektoren und des Bienenkommissars gegangen. Die Arbeit dieser Institution wird von den Imkern ausdrücklich gelobt und als sehr wertvolles Instrument in der Bündner Bienenhaltung bezeichnet.

Der Schaden eines verseuchten Volkes beläuft sich auf über 800 Fr./Volk. Die bisherige Entschädigung durch den Seuchenfonds, beträgt 70 Fr./Volk. Für die aufwendigen Sanierungsmassnahmen sah die bisherige Regelung keine Entschädigung vor.

Mit diesem Auftrag möchten wir die aktiven Imker unterstützen und Völker, die ersetzt werden, mit 350 Fr./Volk entschädigen. Bei einer Sanierung der Bestände ist mit dem Ersatz von rund 600 Völkern zu rechnen, was Kosten von 210'000 Fr. verursacht.

Für die Sanierung ist mit Aufwendungen von rund 170 Fr./Volk zu rechnen. Dabei sind gemäss Aussage des Kantonalen Bienenkommissars rund 2'000 Völker zu sanieren, was Kosten von 340'000 Fr. ausmacht (Ansatz für die Arbeit 1 ½ Std. à 43 Fr., ausbezahlt 32 Fr., Materialkosten 100 Fr.).

Die ganze Sanierung in Graubünden muss aus Gründen der Kapazität auf eine Zeit von 4 - 5 Jahren verteilt werden. Rechnet man noch die ungedeckten Kosten des ALT zu Lasten des Seuchenfonds für Personal, Labor, Material etc. von jährlich rund 85'000 Fr., so macht das während 5 Jahren nochmals 425'000 Fr. aus.

Als finanzielles Ausgleichsbecken dient der Seuchenfonds. Das ALT erhält den notwendigen Spielraum über eine Zeit von 5 Jahren diese Sanierung durchzuführen. Allfällige Schwankungen gehen zu Lasten oder Nutzen des Kantonalen Seuchenfonds.

Um die Bienen als wertvoller Teil einer intakten Natur zu fördern, wird die Regierung beauftragt:

1. dem Seuchenfond während 5 Jahren je 200'000 Fr. für die Sanierung der Bienenvölker zukommen zu lassen. Total eine Million Franken.

2. den Ansatz pro ersetztes Bienenvolk von 70 Fr./Volk auf 350 Fr./Volk zu erhöhen.

3. für die Sanierung der Bestände einen Beitrag von 170 Fr./Volk auszubezahlen.

Chur, 30. August 2012

Niggli-Mathis (Grüsch), Albertin, Niggli (Samedan), Baselgia-Brunner, Bezzola (Zernez), Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Casanova-Maron, Casty, Casutt, Clalüna, Conrad, Darms-Landolt, Dermont, Dosch, Engler, Fallet, Foffa, Fontana, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Gunzinger, Hartmann (Champfèr), Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jeker, Jenny, Kasper, Kollegger (Chur), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller, Niederer, Noi-Togni, Parolini, Peyer, Pfenninger, Pult, Righetti, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Tscholl, Deplazes, Fausch, Michel (Igis), Monigatti, Pfister

Antwort der Regierung

Seit einigen Jahren stellen schwerwiegende Verluste an Bienenvölkern die Imker in der Schweiz und Graubünden zunehmend vor grosse Probleme. Im Kanton Graubünden überlebten rund 2300 der insgesamt 7200 Völker den vergangenen Winter nicht. Zusammen mit den vermehrt auftretenden Brutkrankheiten stellen diese Verluste nicht nur eine ernstliche wirtschaftliche Schwierigkeit für die Imkerei dar, sondern sind aufgrund der ökologischen Bedeutung der Bienen eine grosse Bedrohung für die Erhaltung der Bestäubung in der Landwirtschaft und Natur. Für das Bienensterben sind mehrere Faktoren verantwortlich (z.B. harte Winter, Rückgang Biodiversität, ungeeignete Pflanzenschutzmittel). Hauptursache aber ist der Befall mit der sogenannten Varroamilbe, einem blutsaugenden Parasit, der in den 70er Jahren in die Schweiz eingeschleppt wurde. Trotz intensiver Bekämpfungsmassnahmen konnte diese Krankheit nicht ausgerottet werden. Sie führt daher immer wieder zu schwachen Völkern mit wenig Widerstand gegen andere virale und bakterielle Krankheiten.

Für Verluste aus zu bekämpfenden Seuchen (Sauerbrut, Faulbrut) erhält der Imker zurzeit eine Entschädigung aus dem kantonalen Tierseuchenfonds von Fr. 70.– pro Volk. Im Jahre 2011 wendete der Kanton Graubünden insgesamt Fr. 125 000.– für die Bekämpfung auf. Es gibt aber weder Beiträge für die Seuchensanierung noch zur Ausrottung der Varroamilbe. Da sich die aktuelle Seuchensituation noch nicht beruhigt hat und auch in den kommenden Monaten mit weiteren Verlusten an Bienenvölkern zu rechnen ist, muss der komplexen Situation mit einem Gesamtkonzept begegnet werden. In der Bekämpfungsstrategie sollen – in Abweichung des im Auftrag genannten Konzepts – drei Schwerpunkte gesetzt werden:

1. Im Kanton erfolgt eine einheitliche Bekämpfung des Varroamilben-Befalls. Die nötigen Hilfsmittel werden vom Kanton unentgeltlich abgegeben, deren Einsatz durch den Bienenkommissär und die Bieneninspektoren überwacht und die Wirkung kontrolliert. Durch diese koordinierte und harmonisierte Behandlungsstrategie soll die Wirksamkeit effizient und effektiv erhöht und der Behandlungserfolg nachhaltig werden. Dies verursacht Kosten von Fr. 100 000.– jährlich. Die Bekämpfung ist nicht befristet, sondern dauert so lange wie nötig.

2. Die Sanierung von mit Sauerbrut und Faulbrut befallenen Bienenständen erfolgt bei starkem Infektionsdruck regional und flächendeckend unter der Leitung des Amts und der Beratung und Aufsicht der Bieneninspektoren. Dabei kommt neben herkömmlichen Methoden auch ein neueres Verfahren, das sogenannte geschlossene Kunstschwarm-Verfahren, zur Anwendung. An die ausgewiesenen Kosten für Material, Entsorgung, Labor usw. wird ein Beitrag von Fr. 100.– pro Volk beigesteuert. Hier ist von geschätzt Fr. 20 000.– pro Jahr auszugehen.

3. Der aktuelle Schätzwert eines Volkes wird von heute Fr.100.– neu auf Fr. 170.– erhöht. Davon werden gemäss Veterinärgesetz 70% aus dem Tierseuchenfonds entschädigt (Fr. 119.–), unter der Voraussetzung, dass die Auflagen des Amts zur Sanierung eingehalten werden. So ist mit Mehrkosten von Fr. 49.– pro Volk, bei rund 600 Völkern jährlich also von ca. Fr. 30 000.– pro Jahr zu rechnen.

Diese geschätzten Mehrkosten von insgesamt Fr. 150 000.– jährlich basieren auf dem tatsächlichen Seuchengeschehen und können nicht exakt berechnet werden. Jedenfalls müssten diese Mittel dem Tierseuchenfonds (TSF) entnommen werden. Der TSF wird mit Beiträgen der Tierhaltenden, Gemeinden und des Kantons geäufnet. Die aktuelle Beitragshöhe der Bienenhaltenden und der Gemeinden beträgt je Fr. 1.50, die des Kantons Fr. 3.– pro Volk (wobei der Gesamtbeitrag des Kantons an den TSF auf ein Maximum von Fr. 600 000.– begrenzt ist). Die heutigen Kosten von Fr. 125 000.– übersteigen schon bei weitem die Beiträge aus dem Bienenwesen. Zudem verfügt der TSF nicht über freie Reserven. Die zusätzlichen Fr. 150 000.– müssen somit mit neuen Beiträgen an den TSF finanziert werden. Die Beiträge der Bienenhaltenden und Gemeinden müssten auf das Maximum (Fr. 5.– pro Volk) erhöht werden, was rund Fr. 50 000.– generieren würde. Der restliche Fehlbetrag von rund Fr. 100 000.– müsste anderweitig beschafft werden.

In diesem Sinne ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

31. Oktober 2012