Navigation

Inhaltsbereich

Session: 23.04.2013
Im Kanton Graubünden existieren verschiedene Blaulichtorganisationen, welche im Ereignisfall zu Hilfe gerufen werden, namentlich die Polizei, die Feuerwehr und die Rettungsorganisationen (Sanität, Care Teams). Für den Staat, die Bevölkerung und die Wirtschaft sind die Blaulichtorganisationen unabdingbare Organe zur Gewährleistung der inneren und öffentlichen Sicherheit. Die optimale Koordination zwischen den Blaulichtorganisationen ist im Ereignisfall eine äusserst anspruchsvolle Aufgabe. Störungen, Ausfälle oder Überlastungen bei Einsätzen der Blaulichtorganisationen können direkte, unmittelbare und zum Teil lebensgefährliche Konsequenzen für die Betroffenen haben. Menschen, Tiere, Gebäude und Sachwerte könnten weder geborgen, gerettet noch in Sicherheit gebracht werden.

Die unterzeichneten Grossrätinnen und Grossräte fragen die Regierung an, wie im Kanton Graubünden heute der Stand betreffend die Koordination unter den Blaulichtorganisationen ist, namentlich ob:

1. gemeinsame Ausbildungen und gemeinsame Übungen durchgeführt werden;

2. die Einsatzkoordination und die Führung auf genügendem Niveau sind;

3. eine genügende, gemeinsame Infrastruktur unter den Blaulichtorganisationen besteht;

4. die Kommunikation zwischen den Blaulichtorganisationen im Katastrophenfall sichergestellt ist;

5. Handlungsbedarf besteht und wie dieser allfällige Bedarf aussieht.

Chur, 23. April 2013

Cavegn, Dosch, Märchy-Caduff, Berther (Camischolas), Blumenthal, Della Vedova, Dermont, Geisseler, Niederer, Parpan, Pedrini (Roveredo), Righetti, Tomaschett (Breil), Zanetti, Lauber, Müller (Haldenstein)

Antwort der Regierung

Zu den Blaulichtorganisationen zählen die Polizei, die Feuerwehr und die sanitätsdienstlichen Rettungsdienste. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im Polizeigesetz (PolG, BR 613.000), im Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz, BR 840.100), im Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz, BR 506.000) und im Gesetz über die Katastrophenhilfe (KHG, BR 630.100) zu finden.

Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Ja. Die von der Regierung mit Beschluss vom 26. September 2000 (Protokoll Nr. 1551) eingesetzte Einsatzorganisation-Schadenwehr (EO Schadenwehr) stellt sicher, dass in den Strassentunnels unter der Leitung des Tiefbauamtes regelmässig Einsatzübungen der Blaulichtorganisationen und der Partnerorganisationen (Rega, SAC, Care Team, etc.) stattfinden. In der EO-Schadenwehr sind das Tiefbauamt, die Kantonspolizei, das Gesundheitsamt, die Feuerwehr (GVG) und das Amt für Natur und Umwelt sowie die Rhätische Bahn vertreten. Im 2003 wurde im Vereinatunnel (Nordportal), im 2008 im Flimsersteintunnel, im 2009 im Vereinatunnel (Südportal) und im 2012 im Saasertunnel eine Einsatzübung durchgeführt. Bei diesen Einsatzübungen werden die Einsatzdoktrin und die Führung auf allen Stufen geschult. Erkannte Defizite fliessen in die Schulung der jeweiligen Partnerorganisation ein.

2. Ja. In den Jahren 2009-2011 haben in den vier für die polizeiliche Grundversorgung des Kantons gebildeten Regionen der Kantonspolizei fünf sogenannte Szenarientrainings mit den Kadern der Blaulichtorganisationen und der Partnerorganisationen stattgefunden. Schwerpunkt dieser Trainings bildete das Beüben der Führungsaufgaben. Damit konnten in der Einsatzkoordination zwischen den verschiedenen Partnerorganisationen Verbesserungen erzielt und die Kenntnisse über die gegenseitigen Strukturen gefestigt werden.

3. Ja. Die einzelnen Blaulichtorganisationen verfügen über eine gute Ausrüstung für die Bewältigung von Alltags- und Grossereignissen.

4. Ja. Die Kommunikation zwischen den Blaulichtorganisationen erfolgt seit kurzem mittels des Sicherheitsfunknetzes POLYCOM Graubünden.

5. Handlungsbedarf besteht im Bereich des Kommandopostens Front (Grossereignis). Beim Kommandoposten Front handelt es sich um den Führungsstandort vor Ort bei Gross- oder bei Katastrophenereignissen. Dieser Führungsstandort ist normalerweise nicht vorbereitet. In Graubünden verfügen weder die Kantonspolizei noch die Feuerwehr und die Sanität über entsprechende Infrastrukturen. Da die Kantonspolizei die Gesamteinsatzleitung hat, sollte sie auch über die entsprechende mobile Infrastruktur verfügen.

27. Juni 2013