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Session: 23.04.2013
Am 1.1.2014 tritt die vom Bundesparlament verabschiedete Agrarpolitik 2014 – 2017 in Kraft. Neu soll im Rahmen des Direktzahlungssystems mit Landschaftsqualitätsbeiträgen (LQB) die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger und ortstypischer Kulturlandschaften gefördert werden. Dazu gehören Terrassenlandschaften, der Bergackerbau, Obstgärten, Kastanienselven oder auch Entbuschungen von Weiden, Unterhalt von Holzzäunen und Trockenmauern etc.

Die Bündner Regierung hat mit Beschluss vom 9. April 2013 einem Konzept zur Umsetzung der Massnahme Landschaftsqualität in Graubünden zugestimmt und das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation mit der Umsetzung beauftragt. Die künftigen Beiträge für die Massnahme Landschaftsqualität sind zu 90% vom Bund und zu 10% vom Kanton zu leisten. Gemäss Artikel 60 Absatz 2 des Entwurfs der Direktzahlungsverordnung (DZV) werden den Kantonen Mittel für die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) im Umfang von 120 Franken pro Hektar Landwirtschaftliche Nutzfläche und 80 Franken pro Normalstoss im Sömmerungsgebiet zur Verfügung stehen. Damit werden die Mittel für LQB in einer ersten Phase limitiert und sämtlichen Kantonen in einem Umfang zur Verfügung stehen, welcher der jeweiligen landwirtschaftlich genutzten Fläche entspricht.

Nach den Berechnungen des ALG wird der Kantonsanteil für die Landschaftsqualitätsbeiträge in den kommenden Jahren 1.2 Mio. Franken pro Jahr ausmachen. Im Gegenzug übernimmt der Bund die vollen Kosten für die Qualitätsbeiträge nach der Ökoqualitätsverordnung (ÖQV). Bisher mussten 20% dieser Beiträge durch die Kantone finanziert werden. Zudem hat das Parlament beschlossen, auch den Kantonsanteil für die ÖQV-Vernetzung von 20 auf 10% zu reduzieren.

Bezug nehmend auf diese Ausgangslage ersuchen die Unterzeichnenden die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Regierung bereit, in Ergänzung zum Bund die notwendigen Mittel für die Massnahme Landschaftsqualität zur Verfügung zu stellen?

2. Gedenkt die Regierung zur Finanzierung des Kantonsanteils für die Massnahme Landschaftsqualität die frei werdenden Mittel der Ökoqualitätsverordnung einzusetzen oder welchen anderen Finanzierungsweg sieht sie allenfalls vor?

Chur, 23. April 2013

Darms-Landolt, Augustin, Berther (Camischolas), Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori, Campell, Casanova-Maron, Cavegn, Della Vedova, Dermont, Dosch, Fallet, Foffa, Grass, Hitz-Rusch, Jaag, Kasper, Kleis-Kümin, Kollegger (Malix), Komminoth-Elmer, Märchy-Caduff, Meyer-Grass, Michael (Donat), Niederer, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Pedrini (Roveredo), Righetti, Sax, Tomaschett (Breil), Valär, Camathias, Decurtins-Jermann, Epp, Lauber, Vincenz

Antwort der Regierung

Mit der Agrarpolitik 2014-17 (AP) wird im Direktzahlungssystem per 1. Januar 2014 das neue Instrument der Landschaftsqualitätsbeiträge eingeführt. Die Förderung der Landschaftsqualität nimmt Rücksicht auf die regionalen Eigenheiten und kann in Verantwortung der Regionen umgesetzt werden. Wertvolle und prägende Landschaftselemente können künftig verstärkt auch über die Landwirtschaft gefördert und erhalten werden. Bisher wurde die botanische und faunistische Vielfalt gemäss Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV; SR 910.14) mittels Beiträgen für Flächen von besonderer biologischer Qualität und deren Vernetzung gefördert.

Der regionale Ansatz bedingt, dass die Kantone die Finanzierung der Massnahmen mittragen. Das Bundesparlament hat in der Verabschiedung der neuen Landwirtschaftsgesetzgebung den Bundesanteil für die Landschaftsqualitätsbeiträge auf 90 Prozent festgelegt. 10 Prozent tragen die Kantone. Als Kompensation zur neuen Belastung der Kantone werden die Bundesbeiträge nach ÖQV für die Vernetzung von 80 Prozent auf 90 Prozent und jene für die biologische Qualität von bisher 80 Prozent auf 100 Prozent erhöht. Dies wird sowohl in der Botschaft zur Weiterentwicklung der AP als auch in den Erläuterungen zum Verordnungspaket zur AP ausdrücklich erwähnt. Insofern sollte sich der Kantonsanteil für ÖQV-Beiträge von 20 auf 10 Prozent (Vernetzung) bzw. von 20 auf 0 Prozent (Qualität) reduzieren.

Gestützt auf die Auszahlungen in Graubünden im Jahre 2012 würde der Bund ab dem Jahre 2014 Mehrkosten für ÖQV-Beiträge im Umfang von rund 1,2 Millionen Franken übernehmen, sodass sich die kantonalen Anteile der ÖQV-Beiträge um diese Summe reduzierte. Im Gegenzug würde gestützt auf Art. 60 des Entwurfs für eine neue Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) für den Kanton bei der ganzflächigen Umsetzung der Landschaftsqualitätsprojekte ein Beitragsanteil von 10 Prozent resultieren, was nach internen Berechnungen voraussichtlich eine Summe von rund 1,2 Millionen Franken ausmachte. Die Umsetzung der Landschaftsqualitätsprojekte sollte deshalb für unseren Kanton nach heutigen Berechnungen in etwa kostenneutral sein.

Die Fragen sind wie folgt zu beantworten:

1. Mit Beschluss vom 9. April 2013 (Prot.Nr. 301) hat die Regierung vom Konzept und den finanziellen Auswirkungen für die Umsetzung der Landschaftsqualitätsprojekte Kenntnis genommen und den Beitrag für die Vorbereitungen der Umsetzung im Kanton freigegeben. Damit hat die Regierung zum Ausdruck gebracht, dass die Landschaftsqualitätsprojekte für die Bündner Landwirtschaft eine wichtige Massnahme für die künftige Ausrichtung darstellt. In Beachtung von Art. 25 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (BR 910.000) – wonach in den Fällen, in welchen Kantonsbeiträge Voraussetzung für Bundesbeiträgen sind, die Regel gilt, dass der Kanton die ihm durch die Bundesgesetzgebung zugemuteten Beiträge gewährt – wird auch die Finanzierung des Kantonsanteils für die Landschaftsqualität zu gewährleisten sein.

2. Wie aufgezeigt entsprechen die frei werdenden Mittel aus Vernetzung und Qualität gemäss ÖQV in etwa dem Kantonsanteil für die Landschaftsqualitätsbeiträge. Nach Abschluss der Einführungsphase wird die Ausrichtung der Landschaftsqualitätsbeiträge soweit heute absehbar für den Kanton Graubünden insgesamt kostenneutral sein.

24. Juni 2013