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Session: 13.06.2014
Wie der „Schweiz am Sonntag“ vom 1. Juni 2014 zu entnehmen war, fehlen gemäss einer Umfrage des Ärztenetzwerks Grisomed vom Herbst 2013 heute im Kanton gut 20 Hausärzte. Per 2018 sollen es rund 50 sein. Als Grund für den Hausärztemangel wird vom Grisomed-Geschäftsführer unter anderem die im Kanton geltende Beschränkung des Selbstdispensationsrechts der Ärzte angeführt.

Die Regierung wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Wie hoch ist die Differenz der Einnahmen einer Arztpraxis mit und ohne Selbstdispensation?

2. Wie beurteilt die Regierung die Auswirkungen der Beschränkung des Selbstdispensationsrechts der Ärzte auf den Bestand an Hausärzten im Kanton?

3. Ist die Regierung bereit, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Aufhebung der Beschränkung des Dispensationsrechts der Ärzte im Gesundheitsgesetz zu unterbreiten?

4. Welche Auswirkungen hätte eine allfällige Gesetzesänderung auf die Apotheken?

Chur, 13. Juni 2014

Holzinger-Loretz, Hardegger, Geisseler, Blumenthal, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Casutt Renatus, Darms-Landolt, Dermont, Engler, Fontana, Furrer-Cabalzar, Giacomelli, Grass, Gunzinger, Hitz-Rusch, Jenny, Kasper, Koch (Tamins), Kollegger (Chur), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Niederer, Niggli (Samedan), Papa, Pfenninger, Rosa, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Trepp, Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), Waidacher, Wieland, Deplazes, Felix (Scuol), Kuoni, Müller (Susch), Patt, Schlatter, Spreiter

Antwort der Regierung

Als Massnahme, um den sich abzeichnenden Mangel an Grundversorgerärzten entgegenzuwirken, führte das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit im Jahr 2010 im Auftrag der Regierung eine Vernehmlassung zu einem Entwurf für eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes, mit welcher das im Jahr 1984 eingeführte System der eingeschränkten Selbstdispensation im Kanton aufgehoben werden sollte, durch.

Die Auswertung der Vernehmlassung zeigte folgendes Bild:

Die CVP und die SVP sprachen sich gegen eine Aufhebung der Beschränkung der Selbstdispensation der Ärzte aus. Die FDP beantragte die Sistierung der Vorlage bis Klarheit herrscht, was mit der auf Bundesebene geplanten Revision des Heilmittelgesetzes bezüglich der Selbstdispensation der Ärzte geschieht, und die SP hatte "einige Bedenken bezüglich der gänzlichen Öffnung für die Selbstdispensation der Ärztinnen und Ärzte". Nur die EDU und die BDP waren für die vorgeschlagene Neuregelung. Die Gemeinden mit einer Apotheke waren mehrheitlich gegen die Freigabe der Selbstdispensation, weil sie befürchteten, dass die Apotheke im Ort diesfalls schliessen werde. Die kleineren Gemeinden, welche von der geplanten Neuregelung im Prinzip nicht betroffen waren, sprachen sich eher für die Aufhebung der Beschränkung der Selbstdispensation aus. Auf Grund der Auswertung der Vernehmlassungsantworten musste die Regierung davon ausgehen, dass die in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Aufhebung der im Gesundheitsgesetz geregelten Beschränkung der Selbstdispensation der Ärzte nicht mehrheitsfähig sei. Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 (Prot. Nr. 888) entschied die Regierung, in Würdigung des Vernehmlassungsergebnisses auf die Ausarbeitung einer entsprechenden Revisionsvorlage zu Handen des Grossen Rates vorläufig zu verzichten.

Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1. Zahlen zu der Differenz der Einnahmen zwischen einer Arztpraxis mit und ohne Selbstdispensation sind nicht erhältlich. Grisomed schätzt die Einkommensdifferenz zwischen einer Arztpraxis mit Selbstdispensation und einer solchen mit eingeschränkter Selbstdispensation (Erstabgabe) auf einen tiefen fünfstelligen Betrag jährlich. Ärzte mit uneingeschränkter Selbstdispensation schätzen das Zusatzeinkommen aus dem Medikamentenverkauf auf 10 bis 20 Prozent.

2. Die Regierung erachtet die Auswirkungen der Beschränkung des Selbstdispensationsrechts der Ärzte auf den Bestand an Hausärzten im Kanton als eher gering. Hausarztpraxen, welche keine Nachfolge finden, liegen in aller Regel in Gebieten, in welchen die uneingeschränkte Selbstdispensation gilt.

3. Auf Grund der Auswertung des Ergebnisses der im Jahr 2010 durchgeführten Vernehmlassung geht die Regierung davon aus, dass die Aufhebung der im Gesundheitsgesetz geregelten Beschränkung der Selbstdispensation der Ärzte nicht mehrheitsfähig ist. Ohne Auftrag des Grossen Rates sieht die Regierung deshalb keine Veranlassung, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Aufhebung der Beschränkung des Selbstdispensationsrechts der Ärzte im Gesundheitsgesetz zu unterbreiten.

4. Die finanziellen Folgen einer Aufhebung der Beschränkung des Selbstdispensationsrechts der Ärzte auf die Apotheken hängen davon ab, wie hoch der Umsatzanteil rezeptierter Medikamente am Gesamtumsatz ist. Konkrete Zahlen liegen dem Kanton dazu nicht vor. Gemäss Angabe des Bündner Apothekerverbandes beträgt der Umsatzanteil der rezeptpflichtigen Medikamente etwa 70 Prozent. Entfallen würde im Gegenzug die den Apotheken obliegende Verpflichtung, zur Sicherstellung der pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung rund um die Uhr einen kontinuierlichen Notfalldienst aufrechtzuerhalten.

03. September 2014