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Session: 30.08.2014
Der Bund hat gemäss neuem Ausländergesetz (AuG) Bestimmungen erlassen, die den Kantonen und Gemeinden neue Aufgaben im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern übertragen. So regeln seit dem 1. Januar 2014 Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen.

Hauptziel der Integrationsbestrebungen ist es, günstige Rahmenbedingungen für die Teilhabe der ausländischen Wohnbevölkerung am öffentlichen Leben zu schaffen. Dazu zählt insbesondere der Spracherwerb. Denn ein erfolgreicher Spracherwerb ist für Migrantinnen und Migranten eine wesentliche Voraussetzung, damit diese am wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben teilnehmen können.

Die Fachstelle Integration des Kantons hat in den vergangenen Jahren ein sehr gutes Angebot aufgebaut und weist ein grosses Angebot an Integrationsmassnahmen und -bemühungen auf. So wurde durch die Fachstelle ein kantonales Integrationsprogramm Graubünden (KIP) erarbeitet, welches im Juni 2013 publiziert wurde. Dieses KIP beinhaltet ein umfassendes Massnahmenpaket für die Jahre 2014 - 2017. Das Kapitel 5.4 widmet sich dem Förderbereich Sprache. Darin ist auch die Rede von einer Ergänzung der bestehenden Angebote von Sprachkursen.

Der Ausgabe des Bündner Tagblattes vom 17. Juli 2014 war nun zu entnehmen, dass der Kanton die Beiträge an die Kursanbietenden seit Beginn 2013 wesentlich gekürzt hat. Vor dem Hintergrund dieser Schlagzeile bitten die Unterzeichnenden um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Sprachkursanbietenden erhalten gegenwärtig eine Leistungsvereinbarung des Kantons? An welchen Standorten werden diese Kurse angeboten?

2. Wie hoch sind die Beiträge des Kantons an die Sprachkursanbietenden aktuell pro Lektion? Wie hoch waren die Beträge des Kantons pro Lektion jeweils in den vergangenen fünf Jahren?

3. Falls es gegenüber den Vorjahren tatsächlich zu einer Kürzung der Lektionsbeiträge an die Sprachkursanbietenden gekommen ist, wie wird diese Kürzung begründet? Wer übernimmt die Differenz?

4. Wie viele Sprachkurse wurden in den letzten fünf Jahren angeboten? Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben jeweils diese Kurse besucht?

5. Wie werden die Migrantinnen und Migranten über die Angebote der Sprachkurse informiert?

Chur, 30. August 2014

Locher Benguerel, Bucher-Brini, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Deplazes, Epp, Felix (Scuol), Gartmann-Albin, Hardegger, Jaag, Jenny, Kollegger, Kunfermann, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Monigatti, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Schutz, Stiffler (Chur), Tenchio, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Waidacher, Widmer-Spreiter, Tuor

Antwort der Regierung

1. Basierend auf dem EGzAAG und der entsprechenden Verordnung werden mit Sprachkursanbietenden, die für ihr Sprachkursangebot jährlich finanzielle Beiträge über 10'000 Franken erhalten, Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese bestehen aktuell mit der Academia Engiadina, Balikatan, der Frauenzentrale Graubünden, der Gemeinde Domat/Ems, der Lernforum GmbH, der Migros Klubschule Chur, der Pro Engiadina Bassa und der Schule St. Catharina.

Aktuell werden im Kanton rund 95 Sprachkurse, die auf die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen und Bedürfnisse ausgerichtet sind, an 15 Standorten subventioniert. Nebst Chur, das über das umfangreichste Angebot verfügt, finden Sprachkurse in Bever, Bivio, Cazis, Churwalden, Davos, Disentis, Domat/Ems, Ilanz, Klosters, Landquart, Lenzerheide, Samedan, Thusis und im Unterengadin statt. 

2. Im Jahr 2014 betragen die finanziellen Beiträge von Bund, Kanton und Gemeinden in der Regel zwischen 83 bis 95 Franken pro Lektion. Ausnahmen bilden z.B. die Alphabetisierungs- sowie die Lese- und Schreibkurse, deren Beiträge aufgrund einer geringeren Teilnehmerzahl höher ausfallen. Die Teilnehmerbeiträge in der Höhe von rund fünf Franken pro Lektion und Teilnehmenden (Mindestzahl für die Durchführung der Kurse sind in der Regel acht Teilnehmende) gehen zuhanden der Anbieter und decken zusammen mit dem kantonalen Unterstützungsbeitrag die Kosten des Angebots. Zusätzliche Kurseinnahmen, die aus Teilnehmerbeiträgen von über zehn Personen (die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs beträgt 14 Personen) resultieren, können vom Kanton zurückgefordert werden.

In der Anfangsphase des subventionierten Sprachkursangebots von 2009 bis 2011 waren die finanziellen Beiträge pro Lektion um rund 20% höher als heute. Einerseits sollten dadurch Sprachkursanbietende für eine Zusammenarbeit gewonnen und andererseits sichergestellt werden, dass ihnen in der ersten Phase der Sprachkursaufgleisung möglichst keine ungedeckten Kosten entstehen.

Seit 2012 mussten – im Hinblick auf einen haushälterischen Umgang mit den Kantons-, Gemeinde- und Bundesgeldern – mit allen Projektanbietern die Modalitäten der Finanzierung besprochen und finanzielle Anpassungen vorgenommen werden, damit das subventionierte Sprachkursangebot bedarfsgerecht ausgebaut und sichergestellt werden kann. Gesamthaft betrachtet blieben die zu Gunsten der Sprachförderung gesprochenen Beiträge ungefähr gleich; es gelang jedoch, mit diesen Mitteln das Sprachkursangebot im Kanton auszubauen.

3. Die zunehmende Professionalisierung der Sprachkursanbietenden, vor allem im administrativen Bereich, sowie ein wachsendes Auftragsvolumen führten in den letzten Jahren – wie die entsprechenden jährlichen Berichterstattungen zeigten – mehrheitlich zu einer Reduktion der Gesamtkosten, so dass sich die Subventionen pro Lektion in der ursprünglichen Höhe nicht mehr rechtfertigen liessen. Die Anpassung der finanziellen Beiträge auf den heutigen Stand trug dieser Entwicklung Rechnung.

4. Seit 2009 ist die Anzahl subventionierter Sprachkurse im Kanton und damit verbunden auch der Teilnehmenden stetig gestiegen:



5. Alle Sprachkursanbietenden müssen ihr Angebot bewerben, d.h. alle wichtigen Informationen zu den Kursen sind auf den Internetseiten der Sprachkursanbietenden zu finden, ebenso gibt es zu allen Sprachkursen entsprechende Flyer, die allen relevanten Stellen im Kanton zur Veröffentlichung zugestellt werden.

Zusätzlich sind auf der Internetseite www.integration.gr.ch alle Sprachkursangebote im Kanton aufgeführt mit einer Such- und Filterfunktion, die das Finden eines geeigneten Angebots erleichtern soll.

Im Rahmen von Integrationsvereinbarungen und -empfehlungen werden neuzuziehende Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten gezielt auf die Sprachkursangebote im Kanton hingewiesen bzw. direkt zugewiesen.

29. Oktober 2014