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Session: 22.10.2014
Am 28. September 2014 beschloss die Bündner Bevölkerung, die Reform des Finanzausgleiches umzusetzen und damit den antiquierten Finanzausgleich aus den Fünfziger Jahren zu ersetzen.

In der Botschaft und insbesondere im Argumentarium für die Referendumsabstimmung weist die Verwaltung in der Folie 16 unter dem Titel Hauptvorteile darauf hin, dass schlankere Strukturen vor allem auch für den Kanton geschaffen würden.

1. In welchen Bereichen werden sich die schlankeren Strukturen auswirken?

2. Werden durch die schlankeren Strukturen auch Ressourcen frei?

3. Wenn Ja, in welchem Umfang ist dies zu erwarten?

4. Kann effektiv Personal reduziert oder neue Dienstleistungen angeboten werden?

5. Werden die Vereinfachungen auch budgetwirksam?

Chur, 22. Oktober 2014

Wieland, Blumenthal, Dudli, Alig, Berther, Brandenburger, Burkhardt, Caluori, Casty, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Engler, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Giacomelli, Gunzinger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Hug, Jenny, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kunz (Chur), Kuoni, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Müller, Nay, Niederer, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Toutsch, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Candrian, Geisseler, Natter, Sgier

Antwort der Regierung

Die Reform des Finanzausgleichs (FA-Reform) ist ein Strukturprojekt, das den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden transparent, steuerbar und effizient regelt sowie die finanziellen Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden zweckmässig ordnet. Sie erleichtert zudem die Umsetzung der Gemeinde- und Gebietsreform, was wesentlich zur Vereinfachung der staatlichen Strukturen beiträgt.

Die Anfrage geht vom zentralen Aspekt der schlankeren Strukturen durch die FA-Reform aus und fokussiert sich dann in der vierten Frage auf die personellen Auswirkungen beim Kanton. Die strukturellen Vorteile dieser Reform haben dabei nur am Rande Auswirkungen auf den Personalbedarf der kantonalen Verwaltung. Wie in der Botschaft zur FA-Reform (Heft Nr. 7/2013-2014) auf den Seiten 333 und 334 dargelegt, werden sich durch die FA-Reform voraussichtlich keine Personaleinsparungen umsetzen lassen. Dafür verteilen sich die Vereinfachungen auf zu viele Dienststellen. Zudem werden einzelne Aufgaben - wie nachstehend in der Antwort auf die vierte Frage ausgeführt - anspruchsvoller.

Die durch die FA-Reform zu erwartenden schlankeren Strukturen betreffen vorwiegend die finanziellen Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Die Beantwortung der Fragen wird vor allem auf diesen Aspekt Bezug nehmen. Mit der FA-Reform werden Aufgabenfinanzierung und Finanzausgleich klar voneinander getrennt. Die Gemeinden erhalten mehr Ressourcen und grössere finanzpolitische Handlungsspielräume. Starke Gemeinden sind ein Garant für eine bürgernahe und effiziente Aufgabenerfüllung bzw. für schlanke Strukturen. Hohe Steuerfüsse der Gemeinden und hohe Ausgaben werden vom Kanton nicht mehr belohnt, was tendenziell zu einem haushälterischen Umgang mit den öffentlichen Mitteln führt. 

Beantwortung der Fragen

1. Von der FA-Reform sind zahlreiche Aufgabenbereiche betroffen, so namentlich die Volks-, Berufs- und Mittelschulen, die Gesundheitsprävention (Mütter- und Väterberatung), das soziale Wohnungswesen, die Sozialhilfe und Suchthilfe, der Massnahmenvollzug, der Strassenverkehr und der öffentliche Verkehr, die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, der Zivilschutz sowie die Steuern und der Finanzausgleich. Diese Aufgaben werden in der Regel nur noch von jener Ebene finanziert, welche für die Aufgabenerfüllung zuständig ist. Dies vereinfacht die Aufgabenfinanzierung. Es fallen in diesen Bereichen die Rechnungsstellungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden weg.

2. Beim Kanton sind 18 Dienststellen durch die FA-Reform direkt betroffen. In der Regel fallen für sie geringe administrative Entlastungen an. Administrativ stärker entlastet werden die Gemeinden. Sie haben in verschiedenen Bereichen keine Beiträge mehr an den Kanton zu leisten. Zudem fällt für sie in verschiedenen Aufgabenbereichen das Verfahren für Beitragsgesuche weg. Sie erhalten durch die FA-Reform zudem mindestens im Umfang von 22 Millionen zusätzliche frei verfügbare finanzielle Ressourcen.

3. Die Struktureffekte lassen sich nicht quantifizieren.

4. Wie in der Botschaft und einleitend bereits erwähnt, sind Personalreduktionen nicht zu erwarten. Von den kantonalen Dienststellen am stärksten betroffen werden das Amt für Gemeinden (AFG), das Sozialamt (SOA) und das Amt für Volksschule und Sport (AVS). Diese drei Dienststellen werden im 2015 durch die Einführung der Reform vorerst am meisten gefordert. Auch diese temporären Mehrbelastungen sind mit dem bestehenden Personal zu bewältigen. Das AFG muss seine personellen Ressourcen mittelfristig stärker auf die Wirksamkeitsprüfungen und auf die Finanzaufsicht gegenüber den Gemeinden ausrichten. Das SOA wird nach einer Übergangsphase durch den neuen Lastenausgleich Soziales administrativ entlastet. Die Quartalsabrechnungen für sämtliche Gemeinden fallen weg. Das AVS wird die Beiträge an die Schulträger nicht mehr nach der Finanzkraft der Gemeinden abstufen. Eine wesentliche Umstellung erfahren die Beiträge an die Reisekosten der Schülerinnen und Schüler. Diese erfolgen nicht mehr anhand der Gesuche der Schulträger, sondern pauschaliert. Das AVS wird neu Pauschalbeiträge ermitteln und die Berechnungen für die Schulträger nachvollziehbar vornehmen müssen.

5. Das Kantonsbudget wird vor allem durch die Vereinfachungen bei der Aufgabenfinanzierung schlanker ausfallen. Rund 30 gegenläufige Zahlungsströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden fallen weg oder fallen mehrheitlich geringer aus. Im Kantonsbudget können mehrere Beitragskonten auf der Aufwand- und der Ertragsseite gestrichen werden. Die Globalbudgets der Dienststellen mit den Personal- und Sachaufwendungen werden nicht tangiert.

30. Dezember 2014