Navigation

Inhaltsbereich

Session: 15.06.2016

Mit der Botschaft zur Jahresrechnung 2015 hat die Regierung den Auftrag Casanova-Maron zur Neuberechnung der Regelschulpauschalen erfüllt.

 

Mit der Botschaft zur Totalrevision des Schulgesetzes wurden Mehrkosten von insgesamt 4.57 Mio. Franken ausgewiesen. Noch vor Beginn der Verhandlungen zur Totalrevision des Schulgesetzes in der Sondersession des Grossen Rates vom März 2012 mussten Fehler in der Berechnung korrigiert werden, was zu einem neuen Total von Mehrkosten im Umfang von 6.53 Mio. Franken führte. In der Folge belastete der Grosse Rat die Totalrevision des Schulgesetzes durch Beschlüsse mit, welche zu zusätzlichen Kosten von 3.94 Mio. Franken resp. zu total 10.47 Mio. Franken führten.

 

Die nun erfolgte Erhebung der Mehrkosten durch die Totalrevision des Schulgesetzes hat bei Kanton und Gemeinden demgegenüber einen Betrag von rund 25.6 Mio. Franken zu Tage gefördert.

 

Diese Kostenfolgen liegen weit über den prognostizierten Mehrkosten. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Grosse Rat über diverse Anträge anders entschieden hätte, wenn ihm die tatsächlichen Mehrkosten bewusst gewesen wären.

 

Aus diesem Grund beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung, die tatsächlichen Kostentreiber der Totalrevision des Schulgesetzes zu eruieren und mit einer Teilrevision des Schulgesetzes geeignete Vorschläge für Kostensenkungen vorzulegen.

 

Chur, 15. Juni 2016

 

Casanova-Maron (Domat/Ems), Michael (Donat), Hug, Aebli, Alig, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Crameri, Danuser, Davaz, Della Vedova, Engler, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Giacomelli, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Lorez-Meuli, Marti, Mathis, Michael (Castasegna), Müller, Nay, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Pedrini, Salis, Sax, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Gugelmann, Hartmann-Conrad (Schiers), Natter, Pfister

Antwort der Regierung

Die Regierung hat den Auftrag Casanova-Maron betreffend Neuberechnung der Regelschulpauschalen (eingereicht am 5. Dezember 2013) im Rahmen der Botschaft zur Jahresrechnung 2015 erfüllt. Der Grosse Rat schrieb in der Folge den Auftrag mit 115 zu 0 Stimmen ab. In der Botschaft hielt die Regierung fest, dass aufgrund des neuen Schulgesetzes Mehrkosten von insgesamt 25,6 Millionen Franken ermittelt wurden (S. 37). Nach Umsetzung der Reform des Bündner Finanzausgleichs (FA-Reform) beträgt der Anteil des Kantons 15,9 Millionen Franken, derjenige der Gemeinden beläuft sich auf 9,7 Millionen Franken. Im Weiteren wurde im Rahmen der FA-Reform die Beteiligung des Kantons an den Kosten der Gemeinden für den Unterricht von fremdsprachigen Kindern um 2,1 Millionen Franken angehoben. Auf die Gemeinden entfallen damit Mehrkosten von total 7,6 Millionen Franken (Kanton: 18 Millionen Franken). Diese Mehrkosten hat die Regierung den damals prognostizierten Werten gegenübergestellt. Eine erneute und rückwärtsgewandte Analyse der zutage getretenen Mehrkosten und Differenzen zu den damaligen Planwerten würde keinen Sinn ergeben bzw. keinen Erkenntnisgewinn bringen.

In Bezug auf die effektiven Mehrkosten der Totalrevision lassen sich vor allem folgende Faktoren aufführen: Anpassung der Mindestjahresbesoldung um 1,3 % (Sonderpädagogik Primarstufe) bis 7,3 % (Kindergarten) für die gesamte Lohnspanne bis 154 % (entgegen dem Antrag der Regierung mit einem Lohnmaximum von 142 %), Reduktion des Vollzeitpensums für alle Lehrpersonen um eine Lektion pro Woche sowie zusätzlich um eine weitere Lektion für Klassenlehrpersonen, Einführung der weitergehenden Tagesstrukturen und (in geringerem Umfang) Einführung der Blockzeiten, Verkleinerung der maximalen Abteilungsgrössen sowie Erhöhung der anzubietenden minimalen Stundendotation im Kindergarten auf 20 Stunden pro Woche.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schulträgerschaften aufgrund der sich stark unterscheidenden Rahmenbedingungen bzw. der grossen Heterogenität finanziell aus unterschiedlichen Gründen und unterschiedlich stark von den Neuerungen der Totalrevision betroffen sind. Die Auswirkungen durch die Anpassung der Mindestbesoldung beispielsweise sind abhängig vom effektiven, gegebenenfalls die Minimalvorgabe übersteigenden Lohnniveau sowie von der Altersstruktur der Lehrpersonen, da die Lohnkurve nicht linear verläuft. Die Mehrkosten als Folge der Reduktion des Vollzeitpensums der Lehrpersonen sind stark von den Klassenzusammensetzungen abhängig, und bei den weitergehenden Tagesstrukturen bestanden zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung erhebliche Unterschiede bei den Angeboten. Auch leisten in diesem Bereich viele Schulträgerschaften freiwillig höhere Beiträge als gesetzlich verlangt. Allfällige Kostensenkungsmassnahmen würden aus den genannten Gründen nicht bei allen Schulträgerschaften zum gewünschten Effekt führen, würden aber über alles gesehen den Anteil der Bildungsausgaben leicht senken. Dieser beträgt für den Kanton und die Gemeinden insgesamt gut 16 % der Gesamtausgaben und hat sich in den letzten zehn Jahren kaum verändert. Im Vergleich mit den übrigen Kantonen ist dieser Anteil sehr tief. Der Kanton Graubünden liegt damit – je nach Berechnung – im hinteren Mittelfeld oder gar am Schluss. Mit Massnahmen zur Kostenreduktion im Volksschulbereich würde sich dieser Anteil ohne Einbezug in ein umfassendes Entlastungsprogramm nochmals verringern, was nach Meinung der Regierung eine einseitige Schwächung des Bildungsbereichs bedeuten würde.

Das Erarbeiten und Beantragen von konkreten Massnahmen im Volksschulbereich soll – falls nötig – im Rahmen eines umfassenden Entlastungsprogramms geschehen. Eine entsprechende Analyse würde die relevanten Kostentreiber soweit möglich aufdecken, dies unabhängig von der gesetzlichen Abstützung und den Mehrkosten der letzten Totalrevision des Schulgesetzes. Zu erfassen wären dabei auch jene Faktoren, welche losgelöst von der geltenden Gesetzgebung zu Mehrausgaben geführt haben. Das Departement für Finanzen und Gemeinden wird unter Beizug des Instituts BAK Basel Economics AG eine breite, sämtliche Aufgabenbereiche umfassende Analyse der Kostenstruktur des Kantons inklusive der Gemeinden durchführen. Ein einzig auf die Volksschule ausgerichtetes Sparprogramm liesse sich aus Sicht der Regierung nicht rechtfertigen. Das Vorgehen für dieses Programm hat der Grosse Rat diskutiert, festgelegt und mit dem Auftrag Kunz (Chur) betreffend Aufgaben- und Leistungsüberprüfung am 20. April 2016 im Sinne der Regierung überwiesen.

Aus den dargelegten Gründen beantragt die Regierung den Auftrag abzulehnen.

24. August 2016