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Session: 18.10.2016

Es deutet vieles darauf hin, dass die Konzessionsgemeinden und Standortkantone der Wasserkraft in Zukunft Einbussen bei den Wasserzinsen werden in Kauf nehmen müssen. In Graubünden besteht die Besonderheit, dass diese in der Regel je zur Hälfte zwischen Konzessionsgemeinden und Kanton aufgeteilt werden. In der Gemeinde Albula/Alvra und in vielen Konzessionsgemeinden entfällt ein beträchtlicher Teil der Einnahmen auf die Wasserzinsen. Eine Einbusse würde deshalb den Finanzhaushalt dieser und weiterer Konzessionsgemeinden empfindlich treffen.

 

Wir gelangen in diesem Zusammenhang mit folgenden Fragen an die Regierung:

 

1. Wie hoch ist der Anteil der Wasserzinsen an den Einnahmen bei den 12 am stärksten betroffenen Gemeinden?

 

2. Teilt die Regierung die Auffassung, dass eine allfällige Kürzung des Wasserzinses für viele Konzessionsgemeinden einschneidende Konsequenzen hätte?

 

3. Ist die Regierung bereit, sich mit den Gebirgskantonen und zusammen mit den Konzessionsgemeinden mit allen Mitteln gegen eine Reduktion des Wasserzinsmaximums zur Wehr zu setzen?

 

4. Ist die Regierung bereit, zur Sicherung der Wasserzinseinnahmen der Gemeinden gegebenenfalls auch eine Anpassung des Wasserrechtsgesetzes vorzuschlagen?

 

Chur, 18. Oktober 2016

 

Engler (Surava), Thomann-Frank, Müller, Albertin, Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Danuser, Darms-Landolt, Dermont, Dosch, Engler (Davos Dorf), Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Geisseler, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Koch (Tamins), Kollegger, Kunfermann, Lamprecht, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Niederer, Papa, Paterlini, Pedrini, Pult, Sax, Schneider, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Zanetti, Berther (Segnas), Bonderer, Cantieni, Ellemunter, Loi, Nicolay, Pfister, Ruckstuhl, Vassella

Antwort der Regierung

Zu Frage 1:
Bei den zwölf am stärksten betroffenen Gemeinden ergibt sich folgender Anteil der Wasserzinsen an den Steuereinnahmen (Basis: Finanzausgleichszahlen 2017, wobei bei den Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen das arithmetische Mittel der Jahre 2013 und 2014 und bei den Wasserzinsen das Mittel der Jahre 2014 und 2015 dient): Ferrera 634 Prozent, Rongellen 414 Prozent, Zillis-Reischen 409 Prozent, Buseno 333 Prozent, Sufers 285 Prozent, Avers 266 Prozent, Medel (Lucmagn) 253 Prozent, Andeer 213 Prozent, Casti-Wergenstein 190 Prozent, Donat 139 Prozent, Safiental 128 Prozent und Rossa 126 Prozent.

Zu Frage 2:
Eine Kürzung beziehungsweise Reduktion des Wasserzinsmaximums und somit der Wasserzinseinnahmen hätte – je nach Höhe der Reduktion – nicht nur für viele Konzessionsgemeinden einschneidende Konsequenzen, sondern gleichermassen auch für den Kanton. Die Änderungen würden sich zudem auf den innerkantonalen Finanzausgleich auswirken. Der neue Bündner Finanzausgleich berücksichtigt auch die Ausfälle bei den Wasserzinsen und hat eine wichtige Funktion, indem er Veränderungen der Wasserzinsen tendenziell ausgleicht. Diese Ausgleichswirkung ist umso stärker, je schwächer eine Gemeinde ist. Die Kompensation kann dabei bis zu 50 Prozent erreichen.

Bei einem Ausfall an Wasserzinsen würde sich der Ressourcenausgleich zudem volumenmässig erhöhen. Davon würden der Kanton knapp 80 Prozent und die ressourcenstarken Gemeinden rund 20 Prozent übernehmen. Die Gemeinden ohne (nennenswerte) Wasserzinsen und damit ohne (nennenswerte) Wasserzinseinbussen würden in der Ressourcenkraft im Vergleich zu den anderen Gemeinden gestärkt. Sie müssten aufgrund der Veränderungen im Finanzausgleich zusammen mit dem Kanton ebenfalls Solidaritätsleistungen erbringen. Die Lastenverteilung unter den Gemeinden würde damit im Ergebnis wesentlich gleichmässiger.

Zu Frage 3:
Die Regierung hat sich bereits bisher zusammen mit den Regierungen der sechs anderen Gebirgskantone sowie mit jenen der Kantone Aargau und Bern intensiv gegen eine Reduktion des Wasserzinsmaximums eingesetzt. In den kommenden Phasen wird sie sich weiter mit Nachdruck gegen eine Reduktion einsetzen.

Zu Frage 4:
Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, hätten namhafte Wasserzinseinbussen für die Gemeinden und den Kanton einschneidende Konsequenzen. Die Ausgleichsmechanismen bei Ertragsausfällen der Gemeinden sind über den innerkantonalen Finanzausgleich geregelt. Eine Anpassung des Wasserrechtsgesetzes und damit eine über die direkt wirksamen Ertragseinbussen hinausgehende zusätzliche Belastung des Kantonshaushalts wäre weder tragbar noch entspräche diese den Mechanismen des Bündner Finanzausgleichs. Eine Übernahme von Wasserzinsausfällen der Gemeinden durch den Kanton hätte zudem eine weitere Verschiebung von Finanzierungslasten von den Gemeinden auf den Kanton zur Folge und würde den finanzpolitischen Richtwert des Grossen Rates betreffend den Verzicht auf Lastenverschiebungen verletzen. Die je hälftige Aufteilung der Wasserzinsen auf die Gemeinden und den Kanton sollte auch aus energiepolitischen Gründen aufrecht erhalten bleiben.

Die Neuregelung der Wasserzinsen auf Bundesebene wird sich ab dem Jahr 2020 auswirken. Ab dem Jahr 2020 beginnt ausserdem eine neue vierjährige Ausgleichsperiode beim Finanzausgleich des Bundes (NFA). Dabei ist mit Beitragsausfällen für die NFA-Nehmerkantone zu rechnen. Die Gemeinden werden von diesen Ausfällen nicht betroffen. Der Kanton wird auf diesen Zeitpunkt somit mit weiteren, hohen Ertragsausfällen konfrontiert.

Angesichts dieser Ausgangslage fehlt dem Kanton der erforderliche Spielraum für die Übernahme weiterer Belastungen. Der Kanton wird im Gegenteil gezwungen sein, spätestens auf diesen Zeitpunkt Sparmassnahmen zur Entlastung des Kantonshaushalts zu ergreifen.

16. November 2016