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Session: 19.04.2017

Wildruhezonen und Wildschutzgebiete schützen Wildtiere vor übermässiger Störung durch die Freizeitaktivitäten des Menschen. Bereits das unerwartete Auftauchen von Wintersportlern kann für Wildtiere im Winter problematisch sein: Eine Flucht kostet viel Energie, die dann zum Überleben fehlt. Wildruhezonen dürfen darum im Winter nicht oder nur auf ausgewiesenen Routen befahren und betreten werden.

Mit der Zunahme verschiedener Freizeitaktivitäten halten sich immer mehr Menschen im Lebensraum von Wildtieren auf und Störungen nehmen zu. Neben freiwilligen und selbstverantwortlichen Massnahmen sorgen Gesetze und Verordnungen dafür, die in der Verfassung festgelegten Schutzziele zu erreichen.

In verschiedenen Ski-, aber auch in Nicht-Skigebieten missachten viele Skifahrer, Variantenfahrer, Tourenfahrer, Snowboarder und Schneeschuhwanderer die markierten Verbote und fahren beziehungsweise bewegen sich durch die Wildruhezonen.

Meine Fragen an die Regierung:

1. Wie werden die Wildruhezonen durchgesetzt und wie oft kontrolliert die Wildhut diese?

2. Welche Wildruhezonen wurden in den 3 letzten Jahren kontrolliert?

3. Wer alles kann die Übertretungen der Wintersportler ahnden?

4. Wie viele Verzeigungen und Bussen wurden in den letzten 4 Jahren verteilt?

5. Genügen die bestehenden Signalisationen und werden diese auch periodisch kontrolliert?

6. Wäre es möglich, bei Wiederholungstätern, welche aus den Skigebieten starten, die Tages-, Wochen- oder Jahreskarten einzuziehen?

Chur, 19. April 2017

Deplazes, Jenny, Buchli-Mannhart, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Burkhardt, Casanova-Maron (Domat/Ems), Caviezel (Chur), Danuser, Dermont, Dosch, Felix (Haldenstein), Foffa, Giacomelli, Hug, Jaag, Kappeler, Kasper, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Locher Benguerel, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pult, Salis, Thöny, von Ballmoos, Cantieni, Costa, Gugelmann, Hartmann-Conrad (Schiers), Pfister

Antwort der Regierung

Wildruhezonen schützen das Wild vor übermässigen Freizeitaktivitäten. Wildschutzgebiete hingegen sind ein Instrument der Jagdplanung. Sie schützen das Wild durch teilweise oder vollständige Jagdverbote vor allzu starkem Jagddruck und bewirken dadurch eine artgerechte Verteilung des Wildes über den Lebensraum. Die Wildruhezonen werden durch die Gemeinden und nicht durch den Kanton bezeichnet. Daher kann eine Statistik der Übertretungen und Strafverfahren nicht erstellt werden. Aufgezeigt werden kann aber die Wirkung der Wildruhezonen.

Zu den Fragen 1 und 3
Übertretungen in Bezug auf die Wildruhezonen werden von den Gemeinden geahndet. In der Regel wird diese Aufgabe der Gemeindepolizei oder entsprechend geschulten Personen übertragen. Die Jagdaufsichtsorgane stehen den Gemeinden beratend zur Seite und nehmen auch Verzeigungen an die Gemeinden vor.

Zu den Fragen 2 und 4
Insgesamt sind im Kanton Graubünden 292 Wildruhezonen mit einer Gesamtfläche von 865 km2 ausgeschieden worden, nämlich 243 Gebiete mit verbindlichen Verboten und Geboten, 26 Gebiete auf freiwilliger Basis, 16 Gebiete mit freiwilligen Überflugsregelungen, sechs Eidgenössische Jagdbanngebiete mit Routengebot im Winter sowie der Schweizerische Nationalpark mit einem Betretungsverbot bei winterlichen Verhältnissen. In diesen Wildruhezonen werden die festgelegten Regeln wie folgt eingehalten: 12% sehr gut, 60% gut, 14% befriedigend, 8% unbefriedigend, 2% schlecht und 4% sehr schlecht. Unter den 12 sehr schlecht beachteten Wildruhezonen (4%) befinden sich 10 der insgesamt 42 freiwillig ausgeschiedenen Gebiete. Freiwillige Ruhezonen beruhen auf Abmachungen zwischen dem Amt für Jagd und Fischerei und Interessengruppen (beispielsweise Flugkorridore für Deltasegler). Mit 86% befriedigend bis sehr guten Beurteilungen ergibt sich insgesamt ein positives Bild mit Blick auf die Um- und Durchsetzung dieser Massnahmen zum Schutz des Wildes vor Störung. Die Beurteilungen beruhen auf Erfahrungswerten der örtlichen Wildhut.

Zu Frage 5
Das Amt für Jagd und Fischerei empfiehlt den Gemeinden eine möglichst einheitliche Signalisation der Wildruhezonen. Diese Empfehlung hat sich bewährt. Die Signalisation wird in der Regel jedes Jahr kontrolliert, und bei Bedarf werden die Ruhezonen im Herbst neu mit Tafeln gekennzeichnet. Die Jägerschaft leistet für die Sicherstellung der Signalisation einen grossen und wertvollen Beitrag im Rahmen der Hegetätigkeit.

Zu Frage 6
Karten, welche das Befahren von Skipisten erlauben, dürfen nur von den entsprechenden Bergbahnen entzogen werden. Die Gemeinden und die Jagdaufsicht haben diesbezüglich keine Kompetenzen.

Zusammenfassend ergibt sich, dass der Tourismuskanton Graubünden beim Wildschutz im Winter einen über die Kantonsgrenzen hinaus beachteten Standard gesetzt hat. Diesen Standard gilt es zu halten und nach Möglichkeit weiter zu verbessern.

22. Juni 2017