Navigation

Inhaltsbereich

Session: 02.09.2017

Im Oktober 2015 hat die Regierung die Vernehmlassung betreffend die Revision der Verordnung über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung eröffnet. Am 26. Januar 2016 hat die Regierung die Stellungnahme des Kantons Graubünden zuhanden des Bundes, namentlich des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), betreffend Revision der Verordnung über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung verabschiedet. Gemäss Ausführungen von Regierungsrat Martin Jäger anlässlich der Junisession 2017 habe am 29. Juni 2016 eine Aussprache mit Bundesrätin Doris Leuthard in Chur stattgefunden (GRP Junisession S. 1081 f.). Eine Antwort stehe nach wie vor aus, hiess es in der Junisession 2017 weiter. Gemäss Auskunft des BAFU steht das Revisionsverfahren nun kurz vor dem Abschluss. Mit dem Bundesratsbeschluss wird anfangs September 2017 gerechnet. Offenbar bilden die Trockenwiesen und –weiden sowie die Flachmoore des Kantons Graubünden nicht Bestandteil des Bundesratsbeschlusses. Diese Objekte werden nach der verschobenen Bereinigung zwischen Bund und Kanton in einem separaten Beschluss festgelegt. Auf kantonaler Ebene hat demnach ein Bereinigungsprozess zu erfolgen. Es steht gemäss den Ausführungen des BAFU den Kantonen frei, die Gemeinden, Verbände und Private in den Bereinigungsprozess miteinzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund wird die Regierung beauftragt,

- im Rahmen des Bereinigungsprozesses die Gemeinden, Verbände und Grundeigentümer miteinzubeziehen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äussern, soweit dies rechtlich möglich ist.

- offenzulegen, mit welchen Vorbehalten die Regierung die kantonalen Daten dem Bund zur Verfügung gestellt hat und gegebenenfalls nach dem Bereinigungsprozess diese anzupassen.

Chur, 2. September 2017

Albertin, Engler, Lamprecht, Blumenthal, Brandenburger, Caduff, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Clalüna, Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Haldenstein), Florin-Caluori, Giacomelli, Grass, Hitz-Rusch, Hug, Jenny, Joos, Kasper, Koch (Tamins), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Mathis, Michael (Donat), Müller, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Pedrini, Salis, Schneider, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Tomaschett (Breil), Toutsch, Troncana-Sauer, Valär, Weber, Widmer-Spreiter, Zanetti, Costa, Föhn, Geisseler, Günthardt, Natter, Schmid, Sigron

Antwort der Regierung

Der Bundesrat beschloss am 29. September 2017, die revidierten Biotopschutzverordnungen auf den 1. November 2017 in Kraft zu setzen. Die Flachmoore und Trockenwiesen und -weiden (TWW) im Kanton Graubünden wurden auf dem bisherigen Stand belassen.

Die Vernehmlassung des Bundes zur Revision der Biotopschutzinventare von 2015 basierte bei den Flachmooren und TWW auf teilweise fehlerhaften Kartierungsdaten. Mit Bundesrätin Leuthard wurde anlässlich ihres Besuchs am 29. Juni 2016 vereinbart, diese Sachverhaltsfehler in Zusammenarbeit zwischen den Naturschutzfachstellen von Bund und Kanton zu bereinigen. Am 2. Mai 2017 entschied die Regierung, die so bereinigten Flächen der Flachmoore ans Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu liefern. Dabei wurden die Forderungen aus der Stellungnahme des Kantons zur Vernehmlassung wiederholt. Insbesondere wurden eine erneute Vernehmlassung, in der die Mitwirkung der Grundeigentümer zu gewährleisten sei, sowie die Bereinigung der Nutzungskonflikte mit den Wintersportzonen und der Wasserkraftnutzung gefordert. Besonders bekräftigt wurde die Forderung, dass die Aggregationsregel nicht anzuwenden sei. Nach dieser Regel würde der Bund einer Fläche allein aufgrund ihrer Nähe zu einem anderen nationalen Objekt ebenfalls nationale Bedeutung zusprechen.

Die Regierung ist bereit, kantonsintern eine breite Vernehmlassung zu den bereinigten Umrissen der Flachmoore und TWW durchzuführen, bevor die Daten dem BAFU mitgeteilt bzw. erneut mitgeteilt werden. Diese Vernehmlassung dient dazu, allfällige Fehler in den Sachverhaltsfeststellungen zu korrigieren. Zudem wird die Transparenz sichergestellt. Besonders hervorzuheben ist jedoch, dass es in dieser Vernehmlassung nur um die Frage gehen kann, ob auf einer Fläche ein bestimmter Biotop- bzw. Vegetationstyp vorkommt. Bei den Bundesinventaren ist der Kanton nur für die rein objektiven Sachverhaltsfeststellungen zuständig. Die Zuweisung "nationale Bedeutung" zu den einzelnen Biotopobjekten erfolgt ausschliesslich durch den Bund. Wenn im Rahmen der kantonsinternen Vernehmlassung mit einer entsprechenden Begründung geltend gemacht wird, einem Biotop sei keine nationale Bedeutung zuzuerkennen, wird die Regierung diesen Antrag dem Bund weiterleiten. Der Bundesrat entscheidet danach abschliessend über die Aufnahme der Objekte in die Biotopschutzverordnungen bzw. deren Anhänge.

Bei den vom Bundesrat genehmigten Inventarobjekten muss der Kanton anschliessend die genauen Biotopabgrenzungen vornehmen. Dazu sind die Gemeinden, Grundeigentümer, Bewirtschafter und Inhaber von Konzessionen anzuhören. Die Biotopflächen, denen der Bund keine nationale Bedeutung zuweist, sind ins kantonale Biotopschutzinventar zu überführen. Somit drängt es sich auf, nicht nur die Flächen im Bereich der Bundesinventare aus der Vernehmlassung von 2015, sondern sämtliche fachlich bereinigten Abgrenzungen der Biotope in die Vernehmlassung einzubeziehen.

Die beabsichtigte Vernehmlassung soll somit gleichzeitig dazu dienen, auf der Basis der Anhörung 2015, die an den Bund zu sendenden Kartierungsdaten zu überprüfen, die genauen Abgrenzungen der Biotope festzulegen und das kantonale Biotopschutzinventar nachzuführen. Es ist beabsichtigt, neben der Publikation der öffentlichen Auflage der Inventardaten sowohl die Bewirtschafter der Parzellen als auch die Grundeigentümer anzuschreiben, soweit ihre Kontaktangaben mit Hilfe der Landwirtschaftsdatenbank und der Grundbuchämter mit vertretbarem Aufwand beschafft werden können. Die Regierung ist bereit, den Auftrag in diesem Sinne entgegenzunehmen.

19. Oktober 2017