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Session: 06.12.2017

In der Oktobersession 2017 beantwortete die Regierung die Anfrage Widmer-Spreiter bezüglich Sennhof dahingehend, dass das Sennhofareal im Rahmen eines Investorenwettbewerbs im Baurecht abgegeben wird. Regierungsrat Cavigelli gab in der Debatte Folgendes zu Protokoll: „Wir haben hier ganz klare Vorstellungen im Departement, dass wir Liegenschaften, die wir als hochwertig anschauen grundsätzlich nicht verkaufen wollen.“ In Bezug auf die dank „sinergia“ frei werdenden Liegenschaften in der Stadt Chur wirft das spannende Fragen auf.

1. Plant die Regierung auch für die dank „sinergia“ frei werdenden Liegenschaften in kantonalem Besitz Abgaben im Baurecht?

2. Wenn ja, für welche Liegenschaften?

3. Führt der Kanton analog zum Sennhofareal Investorenwettbewerbe nach städtebaulichen Kriterien für solche Liegenschaften durch?

4. Wie koordiniert der Kanton sein Vorgehen mit der Stadt Chur?

Chur, 6. Dezember 2017

Perl, Widmer-Spreiter, Kunz (Chur), Bondolfi, Bucher-Brini, Caluori, Casty, Caviezel (Chur), Claus, Deplazes, Kappeler, Kollegger, Locher Benguerel, Marti, Nay, Pult, Schneider, Stiffler (Chur), Tenchio

Antwort der Regierung

Immobilien haben für den Kanton eine hohe Bedeutung. Sie dienen der Verwaltung zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben (Verwaltungsvermögen) oder bilden eine Finanzanlage (Finanzvermögen). Die Immobilien im Finanzvermögen sichern risikoarm langfristige Erträge und dienen bei Bedarf für strategische Tauschgeschäfte. Bei fehlendem Interesse für den Kanton können sie relativ rasch abgestossen und am Markt platziert werden. Entsprechend vergrössern die Liegenschaften des Finanzvermögens den Handlungsspielraum des Kantons im Bereich des Immobilienmanagements erheblich.

Bei jedem Zugang oder Übertrag ins Finanzvermögen wird vom kantonalen Hochbauamt die Frage nach dem mittel- bis langfristigen Wert der betreffenden Immobilie geklärt. Mittels eines standardisierten Evaluationsprozesses wird jeweils eine Gesamtwürdigung des Grundstücks unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien und Interessen aus Sicht des Kantons vorgenommen (u.a. Bedarf, Potential, Lage, Ertragskraft, politische Bedeutung). Das Ergebnis dieses Evaluationsverfahrens dient der Regierung als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Veräusserung oder auch den Abbruch der geprüften Liegenschaft.

Zu Frage 1: Es ist vorgesehen, die infolge des Bezugs des Verwaltungsgebäudes "sinergia" frei werdenden Liegenschaften an interessierte Investoren im Baurecht, eventuell teils zu Eigentum, abzugeben. Sie stehen an guter Lage und verfügen über Entwicklungspotential.

Zu Frage 2: Die Belegungsplanung in Chur ist noch nicht abgeschlossen. Nach heutigem Stand werden die Liegenschaften an der Loëstrasse und das Chemiegebäude im Hofgraben sowie die Villa Brügger am Stadtgartenweg im Baurecht, eventuell teils zu Eigentum, abgegeben. Mit der Abgabe dieser vom Kanton aufgrund des Neubaus "sinergia" nicht mehr benötigten Liegenschaften lässt sich der Gebäudebestand der Kantonsverwaltung spürbar reduzieren und jährlich wiederkehrende Unterhalts- und Betriebskosten einsparen.

Zu Frage 3: Für die Bauten an der Loëstrasse wird auf der Basis einer Machbarkeitsstudie ein Investorenwettbewerb, vergleichbar mit demjenigen über das Sennhofareal, durchgeführt. In diesem sensiblen Wohngebiet ist die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens von hoher Bedeutung. Die Übertragung dieser Grundstücke soll im Baurecht erfolgen. Erklärtes Ziel ist der Zuschlag an ein städtebaulich und architektonisch nachhaltiges Projekt zu einem marktkonformen Baurechtszins.

Das Chemiegebäude und die Villa Brügger stehen unter Schutz und sind in ihrer Substanz zu erhalten. Umbauten und Instandsetzungen sind in enger Absprache mit den Stadtbehörden und der Denkmalpflege möglich. Der sorgfältige Umgang mit dem Bestand ist Voraussetzung. Die Qualitätssicherung erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

Zu Frage 4: Der Stadtpräsident wurde durch den Regierungspräsidenten über die frei werdenden Liegenschaften des Kantons orientiert. Die Studie Loëstrasse wurde unter Mitwirkung der städtischen Hochbaudienste erstellt und dem Stadtpräsidenten sowie dem Vorsteher des Departements Bau Planung Umwelt vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Es ist vorgesehen, dass die Stadt eine Vertretung in das Preisgericht des Investorenwettbewerbs delegiert.

22. Februar 2018