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Session: 23.10.2018

Im Juni 2018 haben Regierungs- und Grossratswahlen im Kanton Graubünden stattgefunden. Die Unterschiede der erhaltenen Stimmen einiger Kandidierenden waren teils so gering (weniger als 0.3 Prozent der abgegebenen gültigen Wahlzettel; Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden [GPR; BR 150.100], Art. 43 Abs. 1), dass in einigen Kreisen auf Grossratsebene und kantonal auf Regierungsebene Nachzählungen durchgeführt werden mussten. Die Gemeinden wurden vor eine grosse Herausforderung gestellt.

Gründe dafür waren nebst Unleserlichkeit, Fantasienamen oder falsch geschriebenen Namen (insbes. Doppelnamen) auf Kantons- und Kreisebene auch die teils riesigen Mengen an Flyern und Postversand, die eine gute Übersicht für die Wählenden schwierig machten. In manchen Kreisen wurden Personen gewählt, die für einen anderen Kreis kandidiert haben.

Aufgrund dieser Vorkommnisse besteht Handlungsbedarf.

Den Wählenden soll ein möglichst einfaches Verfahrenssystem zur Verfügung gestellt werden, um Fehler und Unsicherheiten beim Ausfüllen der Wahlzettel so weit wie möglich zu verhindern und eine transparente Übersicht aller Kandidierenden zu ermöglichen.

In Majorzwahlen soll ein auf das E-Voting abgestimmtes System zur Wahl von Kandidierenden eingeführt werden. Auf vorgedruckten Wahlzetteln sollen die Namen der Kandidierenden nur noch angekreuzt werden müssen (vgl. Kanton St. Gallen, Wahl in Exekutivämter). Dieses Verfahren bringt unter anderem folgende Vorteile:

-    Die Stimmenden kreuzen einfach die gültig vorgeschlagenen Kandidierenden auf dem Stimmzettel an. Alle Kandidierenden werden übersichtlich auf einem einzigen Stimmzettel aufgeführt. Das Ankreuzen ist wesentlich einfacher als das Abschreiben von Namen.

-    Verwechslungen infolge falsch geschriebener Namen (Doppelnamen) werden ausgeschlossen. Das Problem der Lesbarkeit von handgeschriebenen Namen ist bei den vorgedruckten Namen gelöst. Es können auf Kreisebene nur noch Personen gewählt werden, die tatsächlich für den bestimmten Wahlkreis kandidieren.

-    Das Verfahren zum Auszählen der Stimmzettel durch die Gemeinden wird ebenfalls vereinfacht und damit die Fehlerquote minimiert.

Ab 1.1.2020 werden voraussichtlich 6 Pilotgemeinden das E-Voting testen. Danach soll es auf weitere Gemeinden ausgedehnt werden. Jeder Gemeinde bleibt autonom überlassen, E-Voting einzuführen. Es wird das handschriftliche Verfahren ergänzen, nicht aber ablösen.

Wir beauftragen die Regierung, die dafür nötigen Anpassungen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) so vorzunehmen, dass die handschriftliche Wahl analog zum E-Voting mittels Ankreuzen der Namen der gewünschten Kandidierenden für die Bündner Regierung, den Grossen Rat, die Regionalgerichte und den Ständerat (Majorzwahlen) vereinfacht wird.

Chur, 23. Oktober 2018

Widmer (Felsberg), Aebli, Bettinaglio, Buchli-Mannhart, Casty, Clalüna, Danuser, Ellemunter, Erhard, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hefti, Hohl, Lamprecht, Loi, Michael (Donat), Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Tanner, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Nach der geltenden Ordnung im Kanton Graubünden erhalten die Wählerinnen und Wähler bei den kantonalen Majorzwahlen (Regierung und Ständerat) Wahlzettel mit leeren Linien in der Zahl der zu vergebenden Sitze. Sie üben ihr Stimmrecht durch handschriftliches Aufführen von Personennamen auf den abgegebenen Wahlzetteln aus. Der Auftrag verlangt, das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR; BR 150.100) so anzupassen, dass die handschriftliche Wahl für die Regierung, den Grossen Rat, die Regionalgerichte und den Ständerat analog zu E-Voting mittels Ankreuzen der Namen der gewünschten Kandidierenden erfolgt. Von einem solchen Verfahren erhoffen sich die Auftraggeber mehr Transparenz für die Wählenden bezüglich der kandidierenden Personen sowie weniger unklare Stimmabgaben und damit eine Vereinfachung des Auszählverfahrens.

Das Anliegen ist nicht neu. In der Augustsession 2013 lehnte der Grosse Rat eine weitgehend identische Vorlage zur Revision des GPR, mit welcher Wahlzettel zum Ankreuzen für die Wahlen der Regierung und des Ständerats eingeführt werden sollten, in der Schlussabstimmung knapp ab (vgl. Botschaften-Heft Nr. 4/2013 – 2014, S. 101 ff.; GRP 1I 2013/2014, S. 10, 35 und 62).

Bei der Beurteilung der Neuauflage des Anliegens sind die sich abzeichnenden veränderten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse bei den künftigen Majorzwahlen (Regionalgerichtswahlen 2020, Regierungs- und Grossratswahlen 2022, Ständeratswahlen 2023) zu berücksichtigen. Mit der Teilrevision des GPR vom 12. Februar 2018 wurden die notwendigen kantonalen Rechtsgrundlagen für die Einführung von E-Voting als ordentlichen dritten Stimmkanal geschaffen (GRP 4 I 2017/2018, S. 551, 574, 594; eKAB vom 21.2.2018, 00.022.481). Diese Revision sieht u.a. auch ein zwingendes Anmeldeverfahren für Majorzwahlen an der Urne vor. Darunter fallen namentlich die Regierungsrats-, Ständerats-, Grossrats- und Regionalgerichtswahlen (Art. 19a Abs. 1 GPR). Wählbar sind neu nur noch Personen, die gültig vorgeschlagen worden sind. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Namen der kandidierenden Personen im Kantonsamtsblatt veröffentlicht (Art. 19h GPR).

Die Voraussetzungen für die Einführung von Wahlzetteln zum Ankreuzen haben sich damit entscheidend geändert. Aufgrund des neuen, zwingenden Anmeldeverfahrens sind die Kandidierenden abschliessend bekannt und können deshalb alle auf den Wahlzetteln zum Ankreuzen vorgedruckt werden. Die Option, auf leeren Linien handschriftlich zusätzliche Personen aufführen zu können, wie sie noch 2013 vorgesehen werden musste, entfällt. Mit den vorgedruckten Wahlzetteln besteht volle Transparenz bezüglich der Kandidierenden und die Gefahr unklarer Stimmgebung wird weiter verringert. Die handschriftliche Stimmabgabe per Wahlzettel und jene per E-Voting gleichen sich damit an. Zu beachten ist allerdings, dass für den Wahlzettel zum Ankreuzen eine Revision des GPR nötig sein wird, und dabei u.a. neue Regeln betreffend Ausfüllen und Ungültigkeit des Wahlzettels und betreffend Ungültigkeit der Stimmen festgelegt werden müssen. Die Wahlzettel zum Ankreuzen werden auch einiges komplexer und grösser sein (Format: A5/A4 gefaltet), namentlich braucht es eine Anleitung fürs Ausfüllen. Dadurch werden die Produktionskosten höher ausfallen. Die Produktion der Wahlzettel wird auch unter Zeitdruck zu erfolgen haben, weil damit erst acht Wochen vor dem Urnengang, nachdem die Kandidierenden definitiv feststehen, begonnen werden kann. Insgesamt überwiegen für die Regierung aber die Vorteile der besseren Transparenz für die Wählenden sowie der Vereinfachung der Stimmabgabe und des Auszählverfahrens. In Berücksichtigung der Dauer des erforderlichen Gesetzgebungsprozesses könnte ein Wahlzettel zum Ankreuzen erstmals bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen im Jahr 2022 zum Einsatz kommen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

20. Dezember 2018