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Session: 25.10.2018

Im Kommissionsauftrag KBK betreffend «Petition Mädchenparlament – Stärkung der Jugendarbeit in Graubünden» vom 19. Oktober 2016 wurde die Stärkung der Jugendförderung im Kanton Graubünden bereits diskutiert. Regierungsrat Parolini anerkannte damals die Wichtigkeit qualitativ hochwertiger Jugendarbeit und betonte, dass die Regierung sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen möchte.

Der Kanton Graubünden soll für Familien attraktiver werden. Dazu benötigt es adäquate Angebote unter anderem in Form einer modernen, fachlich hochwertigen Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche sehen sich mit diversen Herausforderungen auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklung sowie des technischen Fortschritts ausgesetzt. Durch die Jugendarbeit können Familien unterstützt und gesundheitliche Schäden verhindert werden.  Dies spart mittelfristig erhebliche Kosten und macht unseren Kanton für Familien reizvoller.

Mit einer Teilnahme an der Förderung durch Art. 26 des KJFG werden im Turnus von 4 Jahren jeweils 4 Kantone finanziell unterstützt. Die Anmeldefrist hierzu endet im Juni 2019. Eine Verlängerung dieser Massnahme ist aktuell nicht vorgesehen.

Die Unterzeichnenden stellen dazu folgende Fragen:

1.     Beabsichtigt die Regierung eine Teilnahme an der Förderung seitens des Bundes?

2.     Wie weit ist der Kanton Graubünden bei der Erstellung eines Jugendförderungskonzepts, wie es beispielsweise die Kantone Wallis, St. Gallen oder Uri bereits gemacht haben?

Chur, 25. Oktober 2018

Rettich, Widmer (Felsberg), Ulber, Atanes, Baselgia-Brunner, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Brandenburger, Brunold, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Cavegn, Clalüna, Danuser, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Felix, Flütsch, Föhn, Gasser, Geisseler, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Kohler, Locher Benguerel, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller (Felsberg), Natter, Papa, Perl, Pfäffli, Preisig, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Schmid, Schneider, Schwärzel, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thöny, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Bürgi-Büchel, Nicolay, Spadarotto, Stocker

Antwort der Regierung

Die Kinder- und Jugendpolitik ist ein umfassendes Aufgabenfeld. Sie beinhaltet den Schutz, die Förderung und die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Wichtige Faktoren für die Attraktivität des Kantons für Familien sind die Erwerbsmöglichkeiten, der verfügbare Wohnraum, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sowie finanzielle Mittel zur Entlastung von Familienkosten (z.B. IPV). Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, auch Angebote aus der Frühförderung oder der Kinder- und Jugendarbeit sind wichtig und stärken den Standort Graubünden.

Die Kinder- und Jugendpolitik ist durch die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden geprägt. Aus dem Bericht über die Kinder- und Jugendförderung (Botschaft Heft Nr. 11/2013-2014) geht hervor, dass die Haltung der Erziehungsberechtigten im Präventionsbereich massgebend ist. Darüber hinaus spielt aufgrund des Subsidiaritätsprinzips das Vorhandensein von Angeboten in den Gemeinden und deren Ausgestaltung eine zentrale Rolle. Der Kanton nimmt beim Thema der Kinder- und Jugendförderung eine unterstützende und koordinierende Rolle wahr. Mit dem Dachverband Kinder- und Jugendförderung jugend.gr besteht seit 2010 eine Leistungsvereinbarung. Jugend.gr hat den Auftrag Beratungs-, Bildungs- und Vernetzungsarbeiten wahrzunehmen.

Zu Frage 1: Die Eingabefrist für Finanzhilfen für kantonale Programme zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik gemäss Artikel 26 Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG, SR 446.1) läuft bis Ende Juni 2019. Die Regierung hat bereits in der Junisession 2014 zugesichert, Projekte im Sinne des Art. 26 KJFG finanziell zu unterstützen, wenn diese von Fachorganisationen entwickelt und vorgelegt werden. Bisher ist dies nicht geschehen. Die Regierung ist bereit die Grundlagen für das Unterstützungsgesuch für ein kantonales Programm zu erarbeiten und ein Gesuch zu stellen. Der abschliessende Entscheid über ein Programm wird Ende 2019 erfolgen.

Zu Frage 2: Der Kanton Graubünden verfügt im Bereich der Kinder- und Jugendförderung über den kantonalen Familienbericht (Botschaft Heft Nr. 15/2006-2007) und den Bericht über die Kinder- und Jugendförderung in Graubünden (Botschaft Heft Nr. 11/2013-2014). Im Rahmen der Programmentwicklung wird entschieden, ob weitere konzeptionelle Grundlagen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung notwendig sind.

20. Dezember 2018