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Session: 04.12.2018

Die Umsetzung des Lehrplans 21 GR erfolgte gemäss Regierungsbeschluss Nr. 246 vom 15. März 2016 mit verschiedenen Umsetzungsmassnahmen. Im Bericht Umsetzung Lehrplan 21 Graubünden des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) wird dargelegt, dass die Lektionen im Fach Medien und Informatik mit der Inkraftsetzung des neuen Lehrplans 21 GR per Schuljahr 2018/19 ausgebaut und auf den 2. Zyklus, also auf die Primarstufe, ausgedehnt werden.

Das hat konkret zur Folge, dass hohe Zusatzkosten für die Schulträgerschaften und Gemeinden entstehen. Die Infrastruktur muss zum Teil ersetzt oder ergänzt werden. Zum Beispiel müssen PCs und Bildschirme, genügend Laptops oder andere elek-tronische Geräte wie iPads für einen einwandfreien und dem Lehrplan 21 GR angepassten Unterricht angeschafft werden.

Nach Berechnungen verschiedener Schulgemeinden der Primarstufe und Oberstufe belaufen sich die Mehr-Kosten pro Kind zwischen 600 und 900 Franken oder sogar mehr. Eine Vollkostenrechnung für den gesamten IT-Unterricht beläuft sich auf bis 900 Franken pro Oberstufenschüler pro Jahr.

Die Unterzeichnenden stellen dazu folgende Fragen:

1.     Gibt es aussagekräftige Zahlen für die Mehrkosten, die den Schulträgerschaften durch die Einführung des LP 21 im Fach Medien und Informatik entstanden sind?

2.     Können aus dem im August 2018 beschlossenen Verpflichtungskredit von 40 Mio. Franken, der für die Digitalisierung bestimmt ist, Beiträge für die entstandenen einmaligen IT-Kosten sowie für die jährlichen wiederkehrenden enorm hohen Kosten an die Schulträgerschaften entrichtet werden?

3.     Sieht die Regierung eine Möglichkeit, dass den Schulträgerschaften wiederkehrend ein Beitrag an den Support der IT-Installationen entrichtet wird?

4.     Sieht die Regierung eine Möglichkeit, die Schulträgerschaften aktiv und umfassend in der Medienpädagogik mit installierten periodisch organisierten Kursen explizit und umfassend oder mit Geldbeiträgen zu unterstützen?

Chur, 4. Dezember 2018

Ulber, Hitz-Rusch, Gugelmann, Berther, Berweger, Bigliel, Brunold, Caluori, Casutt-Derungs, Cavegn, Crameri, Danuser, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Engler, Epp, Florin-Caluori, Flütsch, Föhn, Gasser, Giacomelli, Hartmann-Conrad, Jochum, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Locher Benguerel, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Donat), Mittner, Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Rettich, Rüegg, Sax, Schmid, Schneider, Schutz, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Waidacher, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Brändli Capaul, Bürgi-Büchel, Decurtins-Jermann, Gujan-Dönier

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Die gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Medien und Informatik erfordern unabhängig von der Einführung des Lehrplans 21 GR (LP21 GR) eine Anpassung der Schulen in diesem Bereich.

Seit September 2018 liegt die vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) im Auftrag der Kommission für Bildung und Kultur (KBK) erlassene Handreichung "Medien und Informatik" in allen drei Kantonssprachen vor (vgl. Kommissionsauftrag KBK betreffend ICT-Konzept für die Volksschule des Kantons Graubünden). Sie erfüllt vier Hauptfunktionen:

–   Sie klärt zuhanden der Schulen die Frage, wie Medien und Informatik das Lernen fördern sowie erleichtern können und definiert die Rahmenvorgaben zur Gestaltung des Medien-Informatik-Unterrichts gemäss LP21 GR.

–   Sie bildet die konzeptionelle Grundlage für die obligatorischen Weiterbildungen im Rahmen der Umsetzung LP21 GR, welche der Pädagogischen Hochschule Graubünden vom Amt für Volksschule und Sport (AVS) in Auftrag gegeben wurden.

–   Sie beschreibt, welche Voraussetzungen die Schulen erfüllen müssen, damit der Modullehrplan "Medien und Informatik" des LP21 GR umgesetzt werden kann, und dient somit den Schulträgerschaften als Grundlage für das Erstellen eines eigenen Medien-Informatik-Konzepts.

–   Sie enthält die Empfehlungen des EKUD an die Schulträgerschaften bezüglich Ausstattung der Schulen mit ICT. Diese gliedern sich in zwei Meilensteine: August 2018, wenn der LP21 GR verbindlich wird, und August 2021, wenn die Umsetzung des LP21 GR abgeschlossen wird.

Die Empfehlungen bezüglich der Ausstattung berücksichtigen eine Bestandesaufnahme zur ICT-Ausstattung der Bündner Volksschulen, welche zwei Jahre vor der Einführung des LP21 GR (2016) vom AVS durchgeführt wurde. Diese Bestandesaufnahme offenbarte diesbezüglich grosse Unterschiede zwischen den Schulträgerschaften. Der Beschaffungsbedarf ist daher ebenfalls sehr unterschiedlich. Zudem investieren einige Schulträgerschaften über die vom Kanton empfohlenen Mindeststandards hinaus. Ein Vergleich der Kosten zwischen den Schulträgerschaften wäre daher nicht aussagekräftig, weshalb der Kanton keine entsprechenden Zahlen erfasst.

Zu Frage 2: Derzeit kann noch nicht gesagt werden, was über den Verpflichtungskredit von 40 Mio. Franken für einen Digitalisierungsschub im Kanton Graubünden finanziert werden kann. Der Kredit ist noch nicht verfügbar; dazu müssen zuerst die Grundlagen für die Schaffung und Verwendung des Kredits vorhanden sein. Der Kanton erarbeitet zurzeit die entsprechenden Vernehmlassungsunterlagen.

Zu Frage 3: Für einmalige und wiederkehrende Beiträge an den Support der IT-Instal­lationen fehlen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im Schulgesetz. Die­se müssten zuerst geschaffen werden. Im Weiteren verweisen wir auf die Beantwortung der Frage 2.

Zu Frage 4: Im Rahmen der Umsetzung des LP21 GR werden die Bündner Schulträgerschaften seit anfangs 2017 vom Kanton mit obligatorischen Weiterbildungen zu "Medien und Informatik" für sämtliche betroffenen Lehrpersonen unterstützt.

Kindergarten- und Primarlehrpersonen, welche nicht das Fach "Medien und Informatik" unterrichten, besuchen eine halbtägige Weiterbildung zu "Medien und Informatik". Es handelt sich dabei um ca. 750 Lehrpersonen. Für die etwa 250 Primarlehrpersonen, welche das Fach "Medien und Informatik" unterrichten, umfasst die Weiterbildung drei Tage. Rund 350 Lehrpersonen der Sekundarstufe I, welche das Fach "Medien und Informatik" unterrichten, besuchen eine eintägige Weiterbildung.

Das heisst, der Kanton finanziert im Bereich "Medien und Informatik" während der Umsetzungsphase des Lehrplans 21 GR (2016–2021) obligatorische Weiterbildungsveranstaltungen im Umfang von rund 155 000 Franken. Zusätzlich können Schulträgerschaften in diesem Bereich eine eintägige schulinterne Weiterbildung auf Kosten des Kantons besuchen.

13. Februar 2019