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Session: 05.12.2018

Die Bündner Personalverbände, darunter auch der Bündner Kantonspolizei-Verband (BKV), haben Rückmeldungen von Verbandsmitgliedern erhalten, wonach sie als Angestellte des Kantons Graubünden auf Nachfrage hin keine Auskünfte mehr betreffend ihre Anstellung bzw. ihre Einreihung in die Gehaltsklasse und den relativen Stand in der individuellen Lohnentwicklung (früher Lohnstufe) sowie allfällige Funktionszulagen erhalten. Zur Begründung wurde festgehalten, dies beruhe auf einer Weisung des kantonalen Personalamts.

Sollte dies zutreffen, würde die Lohntransparenz für die Angestellten des Kantons in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Angestellten des Kantons würde verunmöglicht, in eigener Sache ihren monatlichen Lohn – beispielsweise am Anfang des Jahres – zu überprüfen.

Die Unterzeichnenden fragen die Regierung daher an:

1.     Aus welchem Grund und gestützt auf welche gesetzliche Grundlage wird den Angestellten des Kantons das Recht auf Erfragung des eigenen Lohns verweigert?

2.     Ist die Regierung bereit, die für die Bestimmung des Lohns notwendigen Informationen wieder auf der Lohnabrechnung jedes einzelnen kantonalen Angestellten aufzuführen?

Chur, 5. Dezember 2018

Cavegn, Zanetti (Landquart), Niggli-Mathis (Grüsch), Alig, Atanes, Berther, Bettinaglio, Bigliel, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Censi, Crameri, Danuser, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Engler, Epp, Fasani, Favre Accola, Felix, Florin-Caluori, Flütsch, Föhn, Gasser, Geisseler, Giacomelli, Gort, Grass, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Jenny, Jochum, Kohler, Kunfermann, Locher Benguerel, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller (Felsberg), Niggli (Samedan), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Perl, Pfäffli, Preisig, Rettich, Rüegg, Salis, Sax, Schmid, Schneider, Schwärzel, Tanner, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Brändli Capaul, Bürgi-Büchel, Decurtins-Jermann, Gujan-Dönier, Heini, Spadarotto

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Jeder Mitarbeitende des Kantons hat jederzeit die Möglichkeit, im Online-Portal seine persönliche Lohnabrechnung abzurufen. In der persönlichen Lohnabrechnung werden auch sämtliche Zulagen ausgewiesen. Jede Veränderung in der Lohnabrechnung führt automatisch dazu, dass dem Mitarbeitenden die Lohnabrechnung auch per Post zugeschickt wird. So wird auch sichergestellt, dass Mitarbeitende ohne PC-Zugang ebenfalls über ihren Lohn informiert sind. Den Angestellten des Kantons wird das Recht auf Erfragung des eigenen Lohnes in keiner Weise verweigert.

Zu Frage 2: Die Regierung ist bereit, das Anliegen aufzunehmen und das Personalamt anzuweisen, auf der Lohnabrechnung die für die Bestimmung des Lohns massgebenden Informationen bzw. zusätzlich die Gehaltsklasse und den Stand in der individuellen Lohnentwicklung innerhalb der Gehaltsklasse auszuweisen. Die Anpassung der Lohnabrechnung soll auf den 1. Juli 2019 erfolgen.

Das Besoldungssystem ist ein Führungsinstrument. Bei der individuellen Lohnentwicklung werden die Leistung und das Verhalten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters berücksichtigt. Es gibt keinen Anspruch oder keinen Automatismus auf Lohnentwicklung bis zum Maximum einer Gehaltsklasse. Unterschiedliche Leistungen können deshalb zu unterschiedlichen Löhnen führen.

13. Februar 2019