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Session: 12.02.2019

Der Alpsommer 2018 auf der Stutzalp war durch verschiedene gravierende Ereignisse geprägt. So kam es während des Alpsommers zu mehreren Hirtenwechseln. Laut dem ALG wurden 61 Schafrisse infolge Übergriffe von Wölfen gemeldet. Gemäss Alppächter verendeten aber bereits vor den Übergriffen durch den Wolf mindestens 50 Schafe an Krankheiten (Lippengrind). Während des Sommers entwischten mehrmals Schafe ins benachbarte Safiental und mussten vom dortigen Hirten zurückgetrieben werden. Nach dem Alpsommer blieben gemäss ALG rund 80 Schafe verschollen.

Bei solch extremen Vorkommnissen in diesem Ausmass wäre zu erwarten, dass das ALG als zuständige Amtsstelle frühzeitig eingreift, vermehrt kontrolliert und die Präsenz auf der Alp erhöht. Ausserdem wäre zu erwarten gewesen, dass die Behörden angesichts der heftigen Polemik in den Medien um die Stutzalp die Vorkommnisse überprüft hätten.

Vor diesen Hintergründen stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:

1.     Wie viele Schafe gingen in den letzten Jahren – seit Anerkennung der Stutzalp als Alp mit ständiger Behirtung im Jahre 2014 - in jedem Sommer verloren infolge Krankheiten oder Unfällen?

2.     Wird das ALG sicherstellen, dass auf der Stutzalp nach den letztjährigen Vorkommnissen diesen Sommer nun taugliche Herdenschutzmassnahmen mit Schutzhunden, Nachtkoppeln und einer tatsächlich ständigen Behirtung eingeführt werden?

3.     Wie hoch bemisst sich das Total der Sömmerungs- und Ökobeiträge, welches im Sommer 2018 an alle Schafalpen im Kanton Graubünden ausbezahlt wurden?

4.     Wie wird vom Kanton kontrolliert, ob die entsprechenden Gegenleistungen für die ausbezahlten Sömmerungsbeiträge durch die Alpbestösser tatsächlich erbracht wurden?

5.     Wie oft und durch wen werden die Schafalpen kontrolliert?

6.     Wird die Anzahl der Schafe und deren Alter, die am Stichtag dem ALG für die Berechnung der Sömmerungsbeiträge jeweils gemeldet werden, mit Stichproben kontrolliert?

7.     Ist vorgesehen, im GIS die Gebiete der Schafalpen inklusive der Weidekoppeln zu erfassen?

Chur, 12. Februar 2019

Deplazes (Chur), Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Degiacomi, Della Cà, Felix, Gasser, Hofmann, Kappeler, Locher Benguerel, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schwärzel, Thöny, von Ballmoos, Wieland

Antwort der Regierung

Der Fragesteller wiederholt teilweise die Fragen, die er anlässlich der Fragestunde in der Februarsession 2019 betreffend Schafalp Stutzalp gestellt hat. Entsprechend kann auf die dortigen Antworten verwiesen werden. Zudem sind viele Antworten zum Herdenschutz und zu den zumutbaren Abwehrmassnahmen bereits anlässlich der Beratung der Anfrage Crameri betreffend Wolf, Herdenschutz und Kostenfolgen in der Augustsession 2017 gegeben worden, weshalb darauf zu verweisen ist. Von den 774 auf der Stutzalp zur Sömmerung freigegebenen Schafen wurden bei der Alpentladung im Herbst 80 vermisst. 23 wurden bei einer Nachsuche gefunden und ins Tal getrieben. Insgesamt sind 57 Schafe nicht zurückgekehrt.

Zu Frage 1: Die Regierung kann diese Frage nach wie vor nicht beantworten, weil ihr keine Daten zu Krankheiten und Unfällen zur Verfügung stehen; diese müssen nicht gemeldet werden. Im Sommer 2018 wurden von den 57 nicht zurückgekehrten Schafen mindestens 48 vom Wolf gerissen.

Zu Frage 2: Der verantwortliche Bewirtschafter plant mit den zuständigen kantonalen Ämtern, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG), Amt für Jagd und Fischerei (AJF) und Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT), und dem Herdenschutzbeauftragten die Massnahmen für den kommenden Alpsommer. Im Übrigen sind Herdenschutzmassnahmen nicht Bedingung für Direktzahlungen (DZ), und das ALG kann keine diesbezüglichen Anordnungen treffen. Eine Pflicht besteht nur insoweit, als dies tierschutzrechtlich von Belang sein kann und eine Entschädigung für Tierverluste nur dann geleistet wird. Der Kanton bietet den Betrieben betreffend Herdenschutz eine Beratung an, bezeichnet die wirksamen und zumutbaren Abwehr- bzw. Herdenschutzmassnahmen und unterstützt bei der Umsetzung derselben. Es ist für diese Betriebe übrigens nicht zumutbar, allgemeingültig und pauschal im Voraus Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Zu Frage 3: Gesamthaft wurden im Sommer 2018 den 154 Sömmerungsbetrieben (Gemeinschaftsweiden und Alpen) für die Sömmerung von Schafen Fr. 2 524 142.– Sömmerungsbeiträge ausbezahlt. Die 154 Alpen erhielten im 2018 insgesamt Fr. 1 643 988.30 Biodiversitätsbeiträge. Auf 96 der 154 Sömmerungsbetrieben werden ausser Schafen noch andere Tiere gesömmert. Die Sömmerungs- und Biodiversitätsbeiträge vermögen die anfallenden Betriebskosten nicht zu decken. Eine Alp kann sich ab 600 Schafen eine ständige Hirtschaft leisten. An die Kosten des Herdenschutzes leistet der Bund einen Teilbeitrag. Die Restkosten dieser zusätzlichen Schutzmassnahmen und die nicht zu unterschätzende Mehrarbeit muss der Sömmerungsbetrieb tragen. Herdenschutzhunde verursachen zudem auch ausserhalb der Sömmerungszeit Kosten. Die Biodiversitätsbeiträge dienen nicht dazu, die zusätzlichen Kosten von Herdenschutzmassnahmen abzugelten.

Zu Frage 4 und 5: Die Kategorie "ständige Behirtung" verlangt, dass die Herde ununterbrochen behirtet wird, die Schafe in Sektoren gehalten und täglich durch einen Hirten mit Hunden auf die Weide geführt werden. Die einzelnen Sektoren dürfen nicht länger als zwei Wochen belegt sein und anschliessend während vier Wochen nicht wieder beweidet werden. Der Weidegang ist im Weidejournal durch die Hirtschaft aufzuzeichnen. Es gilt dabei das Prinzip der Selbstdeklaration. Bei Kontrollen der Einhaltung der DZ-Vorschriften durch den Kontrolldienst wird die tatsächliche Situation mit den Einträgen im Weidejournal überprüft. Laut Vorschrift werden die Sömmerungsbetriebe im Normalfall alle acht Jahre überprüft. Gleichzeitig werden auch die Anforderungen des Tierschutzes überprüft. Risikobasiert und bei aufgetretenen Mängeln werden Zwischenkontrollen durchgeführt.

Zu Frage 6: Anlässlich der Sömmerungskontrollen werden anhand der Begleitdokumente und der Tierlisten die Anzahl der gesömmerten Schafe erhoben. Der Abgleich der für die DZ gemeldeten Tiere erfolgt im Nachgang zur Kontrolle im ALG. Die Überprüfung der Tierzahlen ist jedoch besonders bei Schafherden sehr schwierig, da Anzahl und Alter der Tiere in grossen Herden nur mit enormem Aufwand festzustellen sind. In Zukunft wird die Erhebung vereinfacht, weil alle Schafe und Ziegen ab 1. Januar 2020 auch in der Tierverkehrsdatenbank registriert sind und der Aufenthaltsort aller Tiere laufend gemeldet werden muss.

Zu Frage 7: Das ALG plant, die Perimeter der Sömmerungsbetriebe im geografischen Informationssystem (GIS) zu erfassen. Ob im Rahmen dieses Projekts allenfalls auch die Koppeln der verschiedenen Kategorien bei den Schafalpen digitalisiert werden, ist noch offen, da die Digitalisierung dieser Informationen sehr aufwendig ist und die entsprechenden Ressourcen im ALG nicht verfügbar sind. Zudem kann die Koppeleinteilung von Jahr zu Jahr wechseln.

18. April 2019