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Session: 12.02.2019

Im Kanton Graubünden gibt es sogenannt «kritische Infrastrukturen» von nationaler und regionaler Bedeutung (z. B. die Alpentransversalen auf Strasse und Schiene, Anlagen zur Gewinnung und Übertragung von elektr. Energie, Kommunikationseinrichtungen, grössere Industriebetriebe, militärische Anlagen, bedeutende Personenansammlungen, Steuerungs- und Führungszentren etc.) Im Normalfall sind die kantonseigenen Kräfte jederzeit bereit, die Sicherheit zu gewährleisten. In einer schweizweiten ausserordentlichen Lage, wie das Aufkommen unerwarteter, grosser Migrationsströme, terroristische Aktivitäten oder ein bewaffneter Konflikt im europäischen Ausland, können die Kräfte nicht ausreichen. Eine Inanspruchnahme von Kontingenten aus den Konkordatskantonen wäre in diesem Fall illusorisch, und die seit dem 1. Januar 2018 erneut halbierte und umstrukturierte Schweizer Armee könnte Unterstützung nur in sehr beschränktem Masse zur Verfügung stellen. Die Sorge wächst, dass die öffentliche Sicherheit bei einer allfälligen deutlichen Verschlechterung der Lage in der Schweiz nicht sichergestellt werden kann.

ln diesem Zusammenhang wird die Regierung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen ersucht:

1.     Verfügen die Bündner Behörden über ein aktuelles Inventar «kritischer Infrastrukturen» aller Kategorien und hat der Kanton die Übersicht über die von den Betreibern von «kritischen Infrastrukturen» getroffenen Risiko-Analysen und den daraus abgeleiteten Vorkehrungen für die Sicherung und den Betrieb der Anlagen im Falle einer landesweiten ausserordentlichen Lage?

2.     Wie viele der als «schützenswert» eingestuften Objekte könnten auch über einen längeren Zeitraum von mindestens einer Woche wirksam vor Beschädigung, Sabotage oder Zerstörung geschützt werden?

3.     Ist die Regierung gewillt, die vorgesehenen Leistungen, welche die Armee laut Verfassungsauftrag zu erbringen hat, zugunsten des Kantons Graubünden beim Bund einzufordern und die sogenannte Weiterentwicklung der Armee aus dieser Perspektive kritisch zu verfolgen?

Chur, 12. Februar 2019

Pfäffli, Crameri, Salis, Aebli, Alig, Berweger, Bigliel, Bondolfi, Brunold, Caluori, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Della Cà, Derungs, Dürler, Ellemunter, Engler, Fasani, Felix, Flütsch, Föhn, Gasser, Geisseler, Giacomelli, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hohl, Holzinger-Loretz, Jenny, Kasper, Kienz, Kohler, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Marti, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Mittner, Müller (Susch), Niggli (Samedan), Noi-Togni, Rüegg, Schneider, Schutz, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Wellig, Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Zanetti (Sent), Collenberg, Holliger, Lunghi, Ulber Daniel

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Ja, die Bündner Behörden verfügen über ein aktuelles Inventar zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI). Dieses Inventar umfasst rund 100 Objekte, die die Bereiche Energie, Kommunikation, Verkehr wie auch die Partner des Bevölkerungsschutzes umfassen. Dieses Inventar ist vertraulich.

Das Inventar stützt sich auf die vom Bundesrat am 8. Dezember 2017 verabschiedeten nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen für den Zeitraum 2018 bis 2022 und wurde nach den Vorgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Methode zur Erstellung des Inventars kritischer Infrastrukturen [SKI-Inventar]) erstellt. Nebst der Liste der zu schützenden Objekte umfasst der Schutz kritischer Infrastrukturen auch Strategien und Massnahmen, welche schwerwiegende Ausfälle nach Möglichkeit verhindern und das Schadenausmass im Ereignisfall reduzieren.

Das Inventar wurde im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsanalyse und Erarbeitung einer risikobasierten Massnahmenplanung im Bereich Katastrophen und Notlagen für den Kanton Graubünden überprüft und im vergangenen Jahr angepasst. Die Überprüfung durch das Amt für Militär und Zivilschutz, inwieweit die einzelnen Betreiber kritischer Infrastrukturen die ihnen obliegenden Risikoanalysen vorgenommen und die daraus abgeleiteten Vorkehrungen für die Sicherheit und den Betrieb der Anlagen im Falle einer landesweiten ausserordentlichen Lage getroffen haben, ist noch ausstehend.

Zu Frage 2: Grundsätzlich sind die Betreiber für den Schutz ihrer Infrastruktur selbst verantwortlich. Die Kantonspolizei kann den Schutz der kantonseigenen Objekte über eine Woche sicherstellen; falls verfügbar, würden auch private Sicherheitskräfte zur Unterstützung beigezogen. Die Kantonspolizei beurteilt hingegen die Gefahr durch Cyber-Attacken als wesentlich grösser. 

Zu Frage 3: Die Regierung wird die der Armee gemäss Bundesverfassung zu Gunsten der Kantone übertragenen Aufgaben beim Bund einfordern und die Weiterentwicklung der Armee aus dieser Perspektive verfolgen. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass sich im Kanton Graubünden nach Beurteilung des Bundes keine kritischen Infrastrukturen von nationaler Bedeutung befinden. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass allfällige Gesuche des Kantons Graubünden nicht mit oberster Priorität bewilligt werden.

01. Mai 2019