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Session: 28.08.2020

Der Bündner Spital- und Heimverband (BSH) hat 2011 den «Bündner Standard» entwickelt - ein Praxishandbuch, das grundlegende Standards zur Erfassung und zum Umgang bei Grenzverletzungen zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander sowie zwischen Kindern/Jugendlichen und Fachpersonen enthält. Vorfälle von Grenzverletzungen können damit erfasst, bewertet und verschiedenen Schwere-Kategorien zugeordnet werden. Die definierten internen und externen Massnahmen geben allen Beteiligten Handlungssicherheit. Das transparente Vorgehen unterstützt einen professionellen und auch präventiven Umgang mit Grenzverletzungen. Der «Bündner Standard» ist heute ein viel genutztes Instrument in der Schweiz und hat ein breites positives Echo ausgelöst. Somit steht heute ein sehr praktisches Instrument zur Verfügung, welches gut auf andere Personengruppen adaptiert werden kann.

Der Verein «IG Kinder schützen» ist gemeinsam mit den Autoren des «Bündner Standards» mit der Idee auf die drei Verbände der Schulbehörden (SBGR), der Schulleitenden (VSLGR) und der Lehrpersonen (LEGR) zugegangen, gemeinsam den «Bündner Standard» für einen Einsatz in der Schule anzupassen. Die Idee wurde positiv aufgenommen, so dass sich nun eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Präsidenten des VSLGR daran gemacht hat, die Adaption zu erarbeiten und einen «Bündner Standard für die Schule» zu erstellen.

Noch fehlt der Einbezug der kantonalen Stellen in die Arbeitsgruppe. Eine Anfrage wurde vom Amt für Volksschule und Sport abschlägig beantwortet, da dem Kanton dafür - im Unterschied zur damaligen Ausarbeitung des Bündner Standards mit dem BSH - der Auftrag oder die gesetzliche Grundlage dazu fehle.

Dieser heute noch fehlende Auftrag soll dem Kanton hiermit erteilt werden. Das Kindswohl muss im Fokus unserer Gesellschaft stehen. Um dem in Erarbeitung stehenden «Bündner Standard für die Schule» die Durchsetzungskraft zu geben, braucht es den Einbezug des Kantons. Die Verbände haben das Projekt bottom-up gestartet. Nun wünschen sie eine fachliche Begleitung durch das Amt für Volksschule und Sport und die Unterstützung in der Erstellung und im nachfolgenden Vertrieb.

Der Kanton wird beauftragt, das Projekt «Bünder Standard für die Schule» fachlich zu begleiten, zu fördern und sich an den Kosten zu beteiligen.

Chur, 28. August 2020

Schwärzel, Kasper, Favre Accola, Atanes, Baselgia-Brunner, Bettinaglio, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Caviezel (Chur), Danuser, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Rabius), Ellemunter, Föhn, Gartmann-Albin, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jochum, Kohler, Loepfe, Maissen, Müller (Felsberg), Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Schmid, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Wilhelm, Bürgi-Büchel, Sigron, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Im Auftrag der Konferenz Kinder- und Jugendinstitutionen des Bündner Spital- und Heimverbands wurde für die Sonderschulen der «Bündner Standard» als Instrumentarium zur Erfassung und zum Umgang bei Grenzverletzungen entwickelt. Dies geschah damals ohne formale fachliche und ohne finanzielle Unterstützung des Kantons. Die drei Schulsozialpartner – Schulleiterinnen und Schulleiter Graubünden (VSLGR), Schulbehördenverband Graubünden (SBGR) und Lehrpersonen Graubünden (LEGR) – haben gemeinsam auf Initiative des Vereins «IG Kinder schützen» und der Autoren des «Bündner Standards» hin beschlossen, diesen für einen fakultativen Einsatz im Regelschulbereich anzupassen und dafür bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Der vorliegende Auftrag verlangt nachträglich einen fachlichen und finanziellen Einbezug der kantonalen Stellen für den in Erarbeitung stehenden «Bündner Standard für die Schule».

Der «Bündner Standard für die Schule» kann somit im weitesten Sinne als Instrument zur Unterstützung der übergeordneten Bildungsziele im Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz; BR 421.000) verstanden werden. Gemäss Art. 4 Abs. 1 des Schulgesetzes führen die Gemeinden die öffentliche Volksschule. Dies betrifft auch die Qualitätssicherung und -entwicklung im engeren Sinne. Aus Sicht der Regierung ist es wichtig und richtig, diese Entscheidungskompetenzen bei den einzelnen Schulträgerschaften zu belassen. Die Wahl der Mittel steht den Schulträgerschaften frei, weshalb auch der Entscheid über eine allfällige personelle oder finanzielle Beteiligung an der Anpassung und an einer allfälligen Einführung des «Bündner Standards» den einzelnen interessierten Schulträgerschaften obliegt.

Die Anpassung und Einführung des «Bündner Standards» für die Regelschulen ist aus Sicht der Regierung als ambitioniertes Vorhaben einzuschätzen. Neben der Arbeitsleistung für die Anpassung des Standards auf die Regelschule wird die Einführung des «Bündner Standards» für die Schulen vor Ort eine weitere grosse Steigerung der administrativen Arbeiten bedeuten.

Dem Departement kommt gemäss Art. 90 Abs. 1 des Schulgesetzes die Verantwortung für den Vollzug des Gesetzes zu. Das Departement legt zudem die Rahmenbedingungen für die allgemeine Schulentwicklung, die Sicherung der Schulqualität sowie für die Führung und Organisation der Schulen fest. Gemäss Art. 91 des Schulgesetzes und Art. 72 Abs. 1 der Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; BR 421.010) bietet das Amt zur Aufgabenerfüllung in den Sprachregionen besondere Dienstleistungen an, in deren Grundangebot neben der Aufsicht, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung unter anderem die Beratung von Schulleitungen und Schulbehörden fallen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Zuständigkeiten sowie der begrenzten Ressourcen ist die Teilnahme je einer Person des Schulinspektorats und des Schulpsychologischen Dienstes aus dem Amt für Volksschule und Sport in der Arbeitsgruppe im Sinne einer moderaten Beratung im Entwicklungsprozess «Bündner Standard für die Schule» denkbar. Dabei soll der Fokus auf der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Bestimmungen liegen, damit das in Erarbeitung befindliche Instrument unter Berücksichtigung der Zuständigkeit aller Entscheidungsträger entwickelt und angewendet werden kann.

Für eine Mitfinanzierung bei der Entwicklung, Umsetzung, Übersetzung und späteren Überarbeitung von Projekten wie «Bündner Standard für die Schule» oder für den Vertrieb solcher Produkte fehlen entsprechende Rechtsgrundlagen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Der Kanton wird beauftragt, das Projekt «Bündner Standard für die Schule» im Sinne einer moderaten Beratung im Entwicklungsprozess zu begleiten.

16. Oktober 2020