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Session: 21.04.2021

Am 26. November 2020 wurde vom Bundesamt für Energie das Grundlagenpapier «Energiesperspektiven 2050+» veröffentlicht. Darin werden verschiedene Szenarien zum Energieangebot und zur Energienachfrage der Schweiz bis zum Jahr 2050 dargestellt. Gemäss dem der «Energieperspektiven 2050+» zugrunde liegenden Zielbild «Klimaneutrale Schweiz 2050» soll die Produktion aus PV-Anlagen von heute 2 TWh auf 34 TWh (40% der Bruttostromerzeugung) erhöht werden. In der Schweiz und mithin auch im Kanton Graubünden soll also die Produktion aus PV-Anlagen zum Umbau der Energieproduktion aus erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2050 einen wesentlichen Beitrag zur Senkung von CO2 leisten.

In ihrer Antwort auf die Anfrage Cantieni betreffend Solarenergieproduktion an Infrastrukturanlagen und Hochbauten des Kantons teilt die Regierung die Meinung, dass auch der Kanton mit Solarenergieproduktion einen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele von Bund und Kanton leisten könne. Des Weiteren schreibt die Regierung, dass sie gewillt sei, die Möglichkeit von PV-Anlagen auch bei Strassenbauvorhaben näher zu prüfen, soweit es Strassenabschnitte betrifft, die für den Betrieb elektrische Energie benötigen.

Aufgrund dieser Ausführungen bitten die Unterzeichnenden die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Konnte geprüft werden, ob an einzelnen Strassenabschnitten, die für den Betrieb elektrische Energie benötigen, Photovoltaikmodule installiert werden könnten?
  2. Falls das möglich ist, in welchem Ausmass gedenkt die Regierung den Zubau an den einzelnen Strassenabschnitten vorzunehmen?

Davos, 21. April 2021

Cantieni, Bigliel, Rettich, Baselgia-Brunner, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Crameri, Danuser, Degiacomi, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Epp, Fasani, Florin-Caluori, Föhn, Gartmann-Albin, Horrer, Kienz, Kunfermann, Maissen, Märchy-Caduff, Müller (Felsberg), Müller (Susch), Natter, Preisig, Sax, Schutz, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Zanetti (Landquart), Decurtins-Jermann, Pajic, Spadarotto, Stieger, van Kleef

Antwort der Regierung

Mit Datum vom 28. April 2020 (Prot. Nr. 342/2020) hat die Regierung die Anfrage Cantieni "Solarenergieproduktion an Infrastrukturanlagen und Hochbauten des Kantons" aus der Februarsession 2020 beantwortet und dabei in Aussicht gestellt, die Möglichkeiten für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bei Strassenbauvorhaben zu prüfen, soweit es Strassenabschnitte betrifft, welche für den Betrieb elektrische Energie benötigen.

Überprüft wurden insgesamt 68 Standorte in unmittelbarer Nähe von bestehenden Infrastrukturanlagen (Tunnel und Galerien) im Perimeter der kantonalen Haupt- und Verbindungsstrassen, welche über eine Anbindung ans Stromnetz verfügen. Der Kanton Graubünden verfügt aktuell über 16 Tunnel oder Galerien auf den Hauptstrassen sowie 19 solcher Bauten auf den Verbindungsstrassen, welche zur Nutzung für PV-Anlagen in Frage kommen. Bei der Evaluation der möglichen Standorte von PV-Anlagen musste in einem ersten Schritt eine geeignete Lage für die PV-Panel­ebene mit wenig Beschattung gefunden werden. Berücksichtigt wurde zudem, dass PV-Anlagen an den Infrastrukturanlagen an Kantonsstrassen einem erhöhten Risiko von Steinschlag und Lawinen ausgesetzt sind. Weitere Nutzungskriterien sind, dass die PV-Anlagen dem Strassenbetrieb (Emissionen des Strassenverkehrs) und -unterhalt (Grünpflege, Winterdienst etc.) standhalten müssen bzw. diese nicht beeinträchtigen dürfen. Zudem dürfen PV-Anlagen auch die periodisch stattfindenden Inspektionen an den Bauwerken nicht behindern.

Zu Frage 1: Im Jahr 2020 wurden mögliche Standorte für PV-Anlagen zwecks wirtschaftlich realisier- und betreibbarer Eigenbedarfsabdeckung bei kantonalen Tunneln und Galerien evaluiert. Von den 68 geprüften Standorten kommen sechs für eine vertiefte Abklärung in Frage. Davon weisen zwei ein "gutes" und vier ein "mittleres" Potential für die Photovoltaiknutzung aus. Nebst den eingangs erwähnten Kriterien ist die Gewährleistung der Bauwerkserhaltung, die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sowie die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen, insbesondere Faktoren wie die Einhaltung von Lichtraumprofilen, Hindernisfreiheit, der Ausschluss von möglichen Blendungseffekten durch die Photovoltaikmodule.

Zu Frage 2: Bei den sechs potentiell in Frage kommenden Standorten handelt es sich um folgende Infrastrukturanlagen des Kantons Graubünden:

-       Tunnel Trin, Portal Ost (Fassade Zentrale)

-       Tunnel Crestas, Portal Ost (Stützmauer)

-       Tunnel Plattas, Portal Süd (Stützmauer)

-       Tunnel Rongellen 2, Portal Süd (Stützmauer)

-       Tunnel Lavin, Portal West (Stützmauer)

-       Galerie Salezertobel, Portal Ost (Galeriewand)

Nach erfolgreicher Überprüfung der Machbarkeit soll an diesen Standorten eine PV-Anlage zur Eigenbedarfsabdeckung installiert und durch den Kanton betrieben werden. Die Objekte mit "guter" Eignung sind die Tunnel "Trin" und "Plattas". Die Realisierung dieser PV-Anlagen soll bereits im Jahr 2021 beginnen.

Bei der Planung neuer Infrastrukturanlagen werden künftig bereits in der Projektphase Abklärungen zur solaren Nutzung durchgeführt. Zu erwähnen ist ferner, dass der Kanton Graubünden bereits PV-Anlagen an Tunneln realisiert hat, so z.B. am Tunnelportal Spitg 1 (Rechtsrheinische Oberländerstrasse, zwischen Bonaduz und Versam), welche der optischen Führungsbeleuchtung des Tunnels dient. Im Weiteren beurteilt der Kanton Anfragen von potenziellen Investoren, welche PV-Anlagen an kantonseigenen Infrastrukturanlagen realisieren wollen, wohlwollend, sofern diese die vorgenannten Machbarkeitskriterien erfüllen.

14. Juni 2021