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Session: 27.08.2021

Die stetige Zunahme der Anzahl Grossraubtiere, insbesondere von Wölfen, hat Einfluss auf die Bewirtschaftung der Land- und Alpwirtschaft. Jahrzehntelange Bewirtschaftungsformen sind bedroht oder nur mit grossem personellen und finanziellen Aufwand weiterhin möglich. Die psychische und physische Belastung für die Bauernfamilien und das Alppersonal steigt. Langjährige Projekte von Bund und Kanton zur Förderung der dezentralen Besiedlung, zur Nutzung der Land- und Alpwirtschaft und demzufolge zur Erhaltung und Steigerung der Qualität des Lebensraumes für Mensch und Tier im Berggebiet sind in kürzester Zeit in Frage gestellt. Im schlimmsten Fall droht eine Entvölkerung der Talschaften und eine Vergandung der alpinen Kulturlandschaft. Dies hätte schwerwiegende Folgen für den Berg- und Tourismuskanton Graubünden. Diesem schleichenden Prozess gilt es entgegenzuwirken. Um eine Einschätzung der tatsächlichen Situation vorzunehmen, beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung, alle landwirtschaftliche Betriebe sowie alle Sömmerungsbetriebe mit einer Umfrage zu bedienen. Über die gewonnenen Erkenntnisse ist der Grosse Rat in geeigneter Form zu informieren.

Die Umfrage an die Direktbetroffenen hat aufgrund der Grossraubtierpräsenz nachfolgende qualitative und quantitative Fragen zu berücksichtigen. Dabei sind Heim- und Sömmerungsbetriebe differenziert zu bedienen:

  • Wurde auf dem Heim- und Sömmerungsbetrieb in Bezug auf Tierkategorien die Zusammensetzung verändert oder aufgegeben?
  • Werden gewisse Tierkategorien nicht mehr gesömmert?
  • Werden Sömmerungsbetriebe, Teile davon oder landwirtschaftliche Nutzflächen nicht mehr beweidet?
  • Mussten Sömmerungsbetriebe oder landwirtschaftliche Nutzflächen vorzeitig entladen werden?
  • Sind genügend Sömmerungstiere vorhanden, um die geforderten Normalstösse zu erreichen?
  • Wurde in den Herdenschutz investiert und wenn ja, in welchem Umfang?
  • Wurden oder werden vorgesehene Investitionen in der Infrastruktur nicht ausgeführt?
  • Gab es Wechsel beim Alppersonal und wie wird die künftige Rekrutierung beurteilt?
  • Konnten verstärkte psychische Belastungen und physische Verausgabungen beim Alppersonal und bei der Betriebsleiterfamilie festgestellt werden?

(Die Liste ist nicht abschliessend und kann sinngemäss angepasst und erweitert werden.)

27. August 2021

Michael (Donat), Crameri, Bettinaglio, Berther, Bondolfi, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Clalüna, Danuser, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Föhn, Gugelmann, Hardegger, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Paterlini, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Schneider, Tanner, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Büsser, Costa, Gujan-Dönier, Heini

Antwort der Regierung

Die Regierung teilt die im Auftrag beschriebene Beurteilung der Auswirkungen der Grossraubtierpräsenz in Graubünden im derzeitigen Ausmass. In Graubünden nimmt die Anzahl an Wölfen Jahr für Jahr zu. Hinzu kommt das problematische Verhalten der Raubtiere, zumal sie aufgrund des Schutzstatus ihre natürliche Scheu vor den Menschen und ihren Einrichtungen und Infrastrukturen verlieren. Weiter lernen sie nach und nach, Herdenschutzmassnahmen zu umgehen. Dieses Problemverhalten wird ohne Eingriffe von Generation zu Generation weitergegeben. Angesichts dieser Situation ist der Herdenschutz nicht mehr wirksam, und die gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Wolfsmanagements und der Regulierung verhindern ein angepasstes Entgegenwirken und einen situationsgerechten Umgang mit der Problematik. Dies gefährdet zusehends die Bereitschaft für eine Koexistenz zwischen Artenschutz/Wolf sowie Landwirtschaft, Tourismus und Gesellschaft.

Die tatsächliche Situation ist der Regierung sowie den betroffenen Departementen und Ämtern, die eng zusammenarbeiten, bekannt. Ausserdem steht der Kanton im regen Austausch mit Landwirtinnen und Landwirten, mit der Branche und weiteren Akteurinnen und Akteuren. Weiter wurde eigens eine Fachkommission Grossraubtiere des Bündner Bauernverbands ins Leben gerufen, in welche auch Vertretungen des Kantons Einsitz nehmen.

Die Regierung setzt sich beharrlich beim Bund für ein angepasstes und zielführendes Wolfsmanagement und entsprechende (auch präventive) Regulationsmöglichkeiten ein; sie ist übrigens dezidiert der Auffassung, dass auch im Rahmen des geltenden Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) weitergehende Massnahmen möglich wären und der Handlungsspielraum seitens des Bundes, welchen dieser in der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV; SR 922.01) festlegt, nicht ausgeschöpft ist. Ausserdem ist ein neuer Anlauf zur Revision des JSG nach Meinung der Regierung anzustreben. Die auf Bundesebene angedachten Bemühungen zur Anpassung der Rechtsgrundlagen begleitet und unterstützt sie, im Verbund mit den Mitgliedskantonen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), aufmerksam und engagiert. Der Kanton hat zudem beim Herdenschutz die äussersten Anstrengungen unternommen. Weitere Massnahmen im Herdenschutz sind weder zumutbar noch zielführend.

Eine Umfrage bei den Landwirtschafts- und Sömmerungsbetrieben vermag die beschriebene Situation kaum zu verbessern. Allerdings kann es von Interesse sein, die Situation der einzelnen direktbetroffenen Landwirtschafts- und Sömmerungsbetriebe im Zusammenhang mit der Grossraubtierpräsenz auszuleuchten. Dies insbesondere als Instrument, um die Veränderung der Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben mit Fakten zu dokumentieren.

Die Regierung ist folglich bereit, eine Umfrage mittels Beizugs eines externen spezialisierten Unternehmens durchzuführen, um dem Grossen Rat und der Öffentlichkeit eine Antwortübersicht über die an die Heim- und Sömmerungsbetriebe gerichteten Fragen zu präsentieren.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

22. Oktober 2021