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Session: 16.02.2022

Das von der Regierung mit Verfügung vom 1. Juni 2021 (Prot. N. 515/2021) genehmigte Projekt «Strassenkorrektur Verbindung Miralago Süd» sieht eine Erweiterung der bestehenden Kantonsstrasse vor. Dieses Projekt hat Konsequenzen, die über den Rahmen des Projekts selbst hinausgehen. Tatsächlich hat sich die Rhätische Bahn bereits dafür eingesetzt, die Bahnlinie nach Osten zu verlegen und eine neue Brücke über den Fluss Poschiavino zu bauen. Darüber hinaus muss die Gemeinde Brusio eine beträchtliche Summe in die Erweiterung der Brücke investieren, um die Kreuzung des Schwerverkehrs zu ermöglichen, der aus dem Steinbruch von Miralago kommt und geht. Die Gesamtinvestition des Kantons und der Gemeinde Brusio beträgt 4,4 Millionen Franken. Sobald dieses Projekt abgeschlossen ist, werden sich die Einwohner von Miralago aufgrund eines exponentiellen Anstiegs des Schwerverkehrs, der zu dem bereits unerträglichen Sommerverkehr hinzukommt, der durch die Eröffnung der Forcola di Livigno verursacht wird, in einer unbewohnbaren Situation befinden!

Vor diesem Hintergrund bitten die Unterzeichner dieses Auftrages, dass die geschätzte Regierung auch eine Schallschutzwand in das Projekt einschließen soll, damit die Bevölkerung von Miralago und die Touristen, die sich dort aufhalten, dem Verkehr der Kantonsstrasse und der Rhätischen Bahn ausgesetzt, wenigstens abends das Haus verlassen können!

Chur, 16. Februar 2022

Della Cà, Censi, Dürler, Berther, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Danuser, Della Vedova, Ellemunter, Fasani, Favre Accola, Gort, Hefti, Hug, Jochum, Kienz, Koch, Lamprecht, Marti, Müller (Susch), Noi-Togni, Papa, Salis, Stiffler, Weber, Wilhelm

Antwort der Regierung

Das Projekt Strassenkorrektion Anschluss Miralago Süd, welches von der Regierung mit Beschluss vom 1. Juni 2021 (Prot. Nr. 515/2021) genehmigt wurde, sieht einen Ausbau der bestehenden kantonalen Hauptstrasse vor. Nach Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01) darf eine sanierungsbedürftige Anlage nur umgebaut oder erweitert werden, wenn sie gleichzeitig lärmsaniert wird. Die gesetzliche Pflicht zur Lärmsanierung beschränkt sich ausschliesslich auf den Perimeter eines Bauprojekts.

Zu Punkt 1: Der Projektperimeter der Strassenkorrektion Anschluss Miralago Süd befindet sich östlich von Miralago ausserhalb des Siedlungsgebiets. Da eine Lärmschutzwand innerhalb des Projektperimeters nicht zum Schutz des Siedlungsgebiets vor Lärm beiträgt, ist diese zurecht kein Bestandteil des Projekts.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat zusammen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) für die Lärmsanierung von Strassen eine Vollzugshilfe herausgegeben (Leitfaden Strassenlärm, Vollzugshilfe für die Sanierung). Mit dem Leitfaden soll schweizweit ein effizienter, einheitlicher und nachvollziehbarer Vollzug, eine Gleichbehandlung der Betroffenen und eine ausgewogene Zuteilung der Mittel sichergestellt werden. Gemäss Leitfaden wird die wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit (WTV) von Lärmschutzmassnahmen anhand einer einheitlichen Methode beurteilt, mit der die Kosten dem Nutzen von Lärmschutzmassnahmen gegenübergestellt werden. Für die geforderte Lärmschutzwand in Miralago fällt die Kosten-Nutzen-Analyse negativ aus, da die Überschreitung des Immissionsgrenzwerts nur ein Haus betrifft und die erforderliche Länge der Lärmschutzwand zu hohe Kosten bezüglich des Nutzens verursachen würde. Die Erstellung einer Lärmschutzwand durch den Kanton ist vor diesem Hintergrund unverhältnismässig und verstösst gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Die Bedenken der lokalen Bevölkerung hinsichtlich ihrer Lärmbelastung wurden und werden vom Kanton dennoch ernst genommen. So liess das Tiefbauamt Graubünden (TBA) im Jahr 2019 auf Wunsch eines besorgten Anwohner-Vertreters einen Lärmbericht erstellen, der den Interessierten sowohl vor Ort als auch schriftlich erläutert wurde.

Die Ortschaft Miralago gehört im Nordwesten zum Gemeindegebiet Poschiavo und im Südosten zur Gemeinde Brusio. Bereits mit Beschluss vom 28. August 2007 (Prot. Nr. 1009/2007) und Beschluss vom 22. Oktober 2002 (Prot. Nr. 1470/2002) genehmigte die Regierung für beide Gemeinden Lärmsanierungsprojekte, welche in Rechtskraft erwuchsen. Im Bereich von Miralago ist in Bezug auf den Strassenlärm die Berninastrasse somit "erstsaniert". Im Zusammenhang mit dem auf dem Gemeindegebiet von Brusio geplanten Ausbau- bzw. Instandsetzungsprojekt der Berninastrasse mit Gehweganlage hat das TBA im vergangenen Jahr für die beiden Gemeinden Poschiavo und Brusio eine Aktualisierung der aktuell rechtskräftigen Lärmsanierungsprojekte in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Aktualisierung werden auch die erforderlichen Massnahmen im Bereich von Miralago erneut abgeklärt. Sobald die erforderlichen Massnahmen feststehen, werden die Lärmsanierungsprojekte gemäss Strassengesetz öffentlich aufgelegt werden.

In Bezug auf den im Auftrag erwähnten Steinbruch Miralago ist festzuhalten, dass im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung ein Umweltverträglichkeitsbericht mit Lärmprognose erstellt wurde. Gemäss dieser Prognose führt der Betrieb des "Centro inerti Miralago" künftig zu durchschnittlich rund 12 LKW-Fahrten/Tag auf der Kantonsstrasse bei Miralago. Im Vergleich mit dem heutigen Betrieb bedeutet dies rund acht zusätzliche Fahrten/Tag, was zu keinen wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen führt. Als wahrnehmbar stärker gilt eine Zunahme der Lärmimmissionen um mehr als 1 dB (Dezibel), wofür eine Zunahme des Gesamtverkehrs um 25-30 Prozent erforderlich wäre.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

22. April 2022