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Session: 03.09.2022

Sicherstellung der Zielerreichung gemäss Grundsatzentscheiden des Grossen Rats vom Februar 2022

Anlässlich der Februarsession 2022 hat der Grosse Rat vom Bericht über die Wasserkraftstrategie des Kantons Graubünden 2022-2050 Kenntnis genommen und seiner Haltung im Sinne von Art. 66 des Grossratsgesetzes Ausdruck verliehen. Darüber hinaus wurde den von der Regierung gestellten Grundsatzfragen grossmehrheitlich zugestimmt. Somit ist die Regierung beauftragt, im Sinne der getroffenen Entscheide zu handeln.

Die Wasserkraftstrategie hat eine aussergewöhnliche Wirkung auf Kanton und Gemeinden und eine beachtliche Laufzeit, die über die nächsten achtzigjährigen Konzessionen hinaus geht. Die Tragweite der zu treffenden Entscheide und Massnahmen ist beträchtlich.

Auch die Heimfallprozesse dauern sehr lange; im Normalfall 10 bis 15 Jahre mit unterschiedlicher Bearbeitungsintensität. Eine Vielzahl an Spezialisten, deren Zusammensetzung fallspezifisch unterschiedlich sein wird, muss äusserst gut zusammenarbeiten können.

Dabei ist ein Wissens- und Kompetenzaufbau sowohl bei den Konzessionsgemeinden als auch beim Kanton wichtig. Die Zusammenarbeit zwischen Konzessionsgemeinden und Kanton muss gut funktionieren. Dies hat auch die Regierung in der Antwort auf die Fraktionsanfrage der Mitte betreffend Verhandlungsstärke der Gemeinden in der Wasserkraftstrategie bestätigt. In diesem Zusammenhang haben die Unterzeichnenden folgende Fragen:

  1. Wie gedenkt die Regierung, zusätzlich zur Plattform für den periodischen Erfahrungsaustausch zwischen Gemeinden und Kanton, den Aufbau und Erhalt des notwendigen Know how zu garantieren?
  2. Die Heimfälle werden zwangsläufig mit den direkt involvierten Parteien als «Einzelprojekt» fallweise abgewickelt werden. Wie kann sichergestellt werden, dass der Überblick beibehalten werden kann und dass die Ziele gemäss Grundsatzentscheiden des Grossen Rats verfolgt werden?
  3. Wie beurteilt die Regierung die Idee, die Prozesse durch eine externe Spezialistengruppe begleiten zu lassen? Wie sollte eine allfällige Spezialistengruppe zusammengesetzt sein?

Chur, 3. September 2022

Jochum, Bettinaglio, Gort, Altmann, Bergamin, Berweger, Brandenburger, Brunold, Bundi, Candrian, Censi, Claus, Collenberg, Cortesi, Danuser (Cazis), Della Cà, Dürler, Epp, Furger, Gansner, Hartmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Kasper, Kienz, Koch, Kocher, Kohler, Krättli, Kuoni, Lamprecht, Lehner, Loepfe, Loi, Luzio, Maissen, Menghini-Inauen, Messmer-Blumer, Metzger, Michael (Castasegna), Mittner, Morf, Natter, Righetti, Roffler, Said Bucher, Sax, Schutz, Spagnolatti, Stiffler, Tanner, Thür-Suter, Tomaschett, Weber, Widmer, Wieland, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart)

Antwort der Regierung

Die Regierung ist überzeugt von der Wichtigkeit eines weiteren Wissens- und Kompetenzaufbaus für die Umsetzung der Wasserkraftstrategie und hat mehrfach dessen Bedeutung für die Konzessionsgemeinden und den Kanton unterstrichen. Ebenso hat sie eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Konzessionsgemeinden und dem Kanton als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Wasserkraftstrategie 2022-2050 identifiziert.

Zu Frage 1: Der Aufbau und Erhalt des erforderlichen Wissens ist für die Gemeinden und den Kanton eine Daueraufgabe. Seitens der Gemeinden könnte dies herausfordernder sein, weil die meisten Gemeinden sich in der Regel nur alle paar Jahrzehnte mit dem Thema Heimfall auseinandersetzen werden. Mit der Plattform für den periodischen Erfahrungsaustausch zwischen Gemeinden und Kanton können die Gemeinden von den Erfahrungen anderer Gemeinden, aber auch des Kantons profitieren. Dabei können Themen verallgemeinert aufbereitet und vertieft, aber auch konkrete Erfahrungen und Erkenntnisse aus beispielhaften Heimfällen geteilt werden. Der Kanton kann zudem seine Erfahrungen und Informationen aus dem politischen wie fachlichen Austausch mit anderen Kantonen, namentlich jener der Gebirgskantone, ausbauen und, so weit dienlich, bei den Gemeinden einbringen. Zusätzlich wird dem Kanton, welcher bei allen Heimfällen mitwirkt und so eine Gesamtsicht einnimmt, generell eine wichtige Rolle beim Erhalt und der Weitervermittlung von Know-how innerhalb des Kantons wie auch gegenüber den Gemeinden zukommen. Dabei sollen auch Dokumentationen zu den inhaltlich wie verfahrensmässig wichtigen Fragen erstellt werden, welche periodisch zu aktualisieren und zu ergänzen sein werden.

Zu Frage 2: Für die Abwicklung der Heimfälle im Sinne der verabschiedeten Wasserkraftstrategie 2022-2050 hat die Regierung in einem ersten Schritt beim Amt für Energie und Verkehr (AEV) eine neue Stelle "Projektleiter bzw. Projektleiterin Heimfall" geschaffen, welche auf Anfang 2023 besetzt wird. Dieser Person wird es u.a. obliegen, die Grundlagen für eine Gesamtschau über die abgeschlossenen und die bevorstehenden Heimfälle auf fachlich-operativer Ebene weiter zu entwickeln und für das AEV als Fachstelle aufzubereiten. Das AEV wird, auf der Basis der fachlich bewährten und engen Beziehungen unter den Fachstellen der Gebirgskantone, themenspezifisch ausserdem gewichtige interkantonale Austäusche pflegen und selber mitbestimmen. Schliesslich wird es ihm als fachlich federführend verantwortliches Amt obliegen, im Rahmen der Vorgaben der Regierung sowie des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität (DIEM) als zuständigem Fachdepartement, die durch den Grossen Rat vorgegebenen Stossrichtungen hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung der Wasserkraftstrategie des Kantons Graubünden 2022-2050 zu verfolgen. Die Regierung erachtet es für eine erfolgreiche Umsetzung der kantonalen Wasserkraftstrategie als erforderlich, bereits in naher Zukunft sukzessive und bedarfsgerecht beim DIEM sowie beim AEV weitere Stellen mit den erforderlichen Fachkompetenzen zu schaffen.

Zu Frage 3: Die Umsetzung der Wasserkraftstrategie und die Schaffung von Strukturen, die zum Aufbau und zur Weiterentwicklung einer aussagekräftigen, strategischen Gesamtschau ebenso wie zur Abwicklung der einzelnen Heimfälle notwendig sind, sind anspruchsvoll. Dabei sind die Bündelung von Fachwissen innerhalb der kantonalen Verwaltung sowie von beigezogenem Spezialistenwissen ein unverzichtbares Kernanliegen und die Begleitung durch ein verwaltungsexternes Gremium mit klar umgrenzten Aufgaben und Kompetenzen im Bereich strategisch relevanter Grundlagen zielführend. Dieses Gremium soll als politisch unabhängige Institution die kantonalen Stellen beraten sowie der Vernetzung mit den Konzessionsgemeinden dienen. Der Einsitz soll demnach Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen offenstehen, welche für die verschiedenen Aspekte der Umsetzung der Wasserkraftstrategie dienlich sind und auch fallweise beigezogen werden können. Namentlich sind dies Fachleute aus der Energiewirtschaft, der Finanzindustrie, aber auch Vertreter von Gemeindekooperationen und Interessensgruppierungen mit Bezug zu Natur- und Umwelt.

28. Oktober 2022