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Session: 03.09.2022

In der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat (Heft Nr. 4/2021-2022) zum Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» (S. 327) wurde festgehalten, dass die Etappe II des AGD in der Oktobersession 2023 dem Grossen Rat zur Beratung und zum Beschluss unterbreitet werde. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte die Vernehmlassung vorbereitet, durchgeführt, ausgewertet und die Botschaft zum AGD Etappe II verfasst sein.

In der Antwort der Regierung auf den Auftrag Horrer betreffend Solaroffensive für Graubünden ist zu lesen, dass die Botschaft zur Etappe II des kantonalen Aktionsplans «Green Deal für Graubünden» dem Grossen Rat voraussichtlich erst im April 2025 zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet wird.

In Anbetracht des sich zwischenzeitlich stark erhöhten Risikos einer Energiemangellage mit den damit verbundenen finanziellen Konsequenzen ist eine solche Verzögerung unhaltbar.

Daher ersucht die Grünliberale Fraktion die Regierung, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wodurch ist die Verzögerung von eineinhalb Jahren in so kurzer Zeit entstanden?
  2. Wie sieht der aktuelle Zeitplan bezüglich der Etappe II des AGD zurzeit aus?
  3. Welche Beschleunigungsmassnahmen sind aus Sicht der Regierung denkbar?
  4. Wie stellt sich die Regierung zur Idee, die Etappe II des AGD weiter zu etappieren, so dass gewisse Massnahmen und deren Finanzierung vorgezogen werden können?

Chur, 3. September 2022

Kappeler, Rageth, Danuser (Chur), Bavier, Oesch, Saratz Cazin, von Ballmoos

Antwort der Regierung

Im Gegensatz zu der Etappe I des «Aktionsplan Green Deal Graubünden» (AGD) handelt es sich bei der Etappe II im Wesentlichen um ein Rechtsetzungsprojekt. Dieses hat zum Ziel, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit im Rahmen des AGD neue Massnahmen umgesetzt bzw. gefördert werden können. Das Kernelement dabei ist der Klimafonds und seine Finanzierungsquellen. Die in der Botschaft zur Etappe I (Heft Nr. 4/2021–2022) für die Etappe II skizzierten Massnahmenpakete dienen dazu, die vorzuschlagenden rechtlichen Anpassungen einer Überprüfung zu unterziehen und festzustellen, ob diese ihren Zweck erfüllen können. Bis eine Regulierung in Kraft tritt, sind gemäss den Rechtsetzungsrichtlinien verschiedene Schritte zu durchlaufen: Von der Notwendigkeitsprüfung über verschiedene Qualitätssicherungsschritte, die Regulierungsfolgenabschätzung bis hin zur eigentlichen Ausschaffung der Gesetzesbestimmungen und regierungsrätlichen Verordnungen, anschliessend die Vernehmlassung, deren Auswertung, gegebenenfalls Überarbeitung der Vorlage, Ausarbeitung der Botschaft, parlamentarische (Vor-)Beratungen und gegebenenfalls Volksabstimmung. Die vom Grossen Rat in der Oktobersession geforderte Prüfung von weiteren Finanzierungsquellen sowie die Erarbeitung von priorisierten Finanzierungsvarianten nehmen zusätzlich Zeit und personelle Ressourcen in Anspruch. Darüber hinaus umfasst das Rechtsetzungsprojekt der Etappe II mehrere Departemente und rund ein Dutzend Dienststellen. Dadurch ist eine gewisse Komplexität und Mindestbearbeitungszeit des Geschäfts bereits de facto vorgegeben. Die von der GLP an die Regierung gerichteten Fragen lassen sich demzufolge wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Beim AGD handelt es sich um ein sehr umfangreiches und langfristig angelegtes Rechtsetzungsprojekt, für welches eine Vielzahl an Massnahmen und Finanzierungsquellen bearbeitet werden müssen. Dementsprechend aufwendig und je nach Thema und Massnahme / Finanzierungsquelle komplex sind die dafür nötigen Abklärungen, die darüber hinaus departementsübergreifend zu koordinieren und zeitlich aufeinander abzustimmen sind. Bei der Ausarbeitung des Zeitplans in der Botschaft zur Etappe I wurde noch mit idealen Mindestbearbeitungszeiten gerechnet. Die aktuellen Erfahrungen zeigen, dass der grosse Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung und auch verschiedene andere laufende Projekte, gerade auch im Zusammenhang mit der drohenden Energiemangellage, die Bearbeitungszeit verlängern.

Zu Frage 2: Es ist davon auszugehen, dass im zweiten Halbjahr 2023 die Vernehmlassung zu der zweiten Etappe eröffnet werden kann. Bis Ende 2024 sollte die Botschaft verabschiedet werden, sodass die Beratungen im Grossen Rat in der ersten Hälfte 2025 stattfinden könnten. Die Inkraftsetzung zumindest eines ersten Pakets der Gesetzesrevisionen wäre basierend auf diesem Zeitplan auf den 1. Januar 2026 möglich.

Zu Frage 3: Um mit gewissen Massnahmen schneller vorwärts machen zu können, könnte die Etappe II in eine «Etappe IIa» und Folgeetappen unterteilt werden. In erstere würden dann beispielsweise neben der Schaffung des Klimafonds nur diejenigen Massnahmen bzw. gesetzlichen Änderungen einfliessen, die als vergleichsweise wenig umstritten und bereits klar definiert zu betrachten sind. Wenn nötig könnten erste Massnahmen als Überbrückung auch über einen zusätzlichen Verpflichtungskredit gefördert werden, bis der Klimafonds eingerichtet ist. Ein zusätzlicher Verpflichtungskredit könnte auch notwendig werden, wenn wegen des grossen Interesses an den Förderprogrammen der Etappe I zusätzliche Mittel vor der Einrichtung des Klimafonds nötig würden.

Zu Frage 4: Die Regierung wird spätestens nach Vorliegen der Ergebnisse der Vernehmlassung über eventuelle Etappierungen entscheiden und die Botschaft an den Grossen Rat entsprechend ausgestalten. Allenfalls kann sich eine Etappierung der Vorlage auch schon früher aufdrängen.

14. Oktober 2022