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Session: 26.05.1999
Die Energiekommission des Nationalrates hat das Konzept des Ständerates für eine Energieabgabe übernommen, wonach nicht erneuerbare Energien (Erdöl, Gas, Kohle) besteuert und die Erträge zur Senkung der Lohnnebenkosten verwendet werden sollen. Ein Teil der Erträge soll auch für die Förderung der erneuerbaren Energien (Wind, Holz, Biomasse und Wasserkraft) eingesetzt werden. Damit ist in absehbarer Zeit mit einem Entscheid der eidgenössichen Räte zu rechnen.
Von der Energieabgabe wird der Kanton Graubünden mit seinen Wasserkraftwerken profitieren. Andererseits werden höher gelegene Regionen wie das Engadin, Teile der Surselva, Davos usw. wegen den dort herrschenden klimatischen Bedingungen unverhältnismässig stärker belastet als tieferliegende Regionen oder das Unterland. Bekanntlich muss in höher gelegenen Regionen ab 1500m trotz grosser energiesparenden Bauinvestitionen praktisch das ganze Jahr geheizt werden. Hinzu kommen in diesen Regionen auch durchschnittlich höhere Benzinkosten als im Unterland. Ein Ausgleich für die Bewohner der hochalpinen Zonen ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir stellen deshalb der Regierung folgende Fragen:

1. Welche Haltung nimmt die Regierung gegenüber dem Bund zu dieser Problematik ein?
2. Hat die Regierung mit unseren Bundesparlamentariern über dieses Problem diskutiert?
3. Wie gedenkt die Regierung, allfällige Erträge aus der Energieabgabe, die dem Kanton zufliessen, für einen Ausgleich der Mehrbelastung der Bevölkerung in den hochalpinen Regionen zu verwenden?

Chur, 26. Mai 1999
Namen: Joos, Biancotti, Ambühl, Arquint, Augustin, Bär, Barandun, Battaglia, Beeli, Bertogg, Cabalzar, Capaul (Lumbrein), Capaul (Ruschein), Cavegn, Crapp, Dalbert, Degiacomi, Gartmann, Geisseler, Giacometti, Giovannini, Giuliani, Gross, Hardegger, Hübscher, Knobel, Lardi, Lemm, Meisser,Morgenegg, Müller (Chur), Pitsch, Plouda, Portner, Roffler, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Telli, Thomann, Tuor, Walther, Zegg, Christ, Christoffel

Session: 26.05.1999
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Gemäss Nationalrat, welcher das Geschäft Energieabgabe nach dem Ständerat vor kurzem behandelt hat, soll als Gegenvorschlag zur "Energie-Umweltinitiative" die Bundesverfassung mit einer "Grundnorm" ergänzt werden. Damit sollen alle nicht erneuerbaren Energieträger mit einer Energieabgabe belastet werden. Diese Energieabgabe soll Grundlage zur so genannten ökologischen Steuerreform bilden und für die Entlastung der obligatorischen Sozialversicherungsprämien Verwendung finden. Davon zu unterscheiden ist der so genannten Förderabgabebeschluss (FAB). Dieser stellt, als Gegenvorschlag zur "Solar-Initiative", die Ausführungsgesetzgebung zu der ebenfalls in die Verfassung aufzunehmede Übergangsbestimmung dar. Die Übergangsbestimmung sieht eine Abgabe vor, welche unter anderem gezielt für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Sonnenenergie auf überbauten Flächen, der geothermischen Energie und der Energie aus Holz und Biomasse eingesetzt werden soll (vgl. Absatz 2 lit. a des Entwurfs der Übergangsbestimmung vom 2. Juni 1999). Die Höhe der für diesen Zweck einsetzbaren Erträge soll mindestens ¼ des gesamten Ertrages der Förderabgabe erreichen (Abs. 3 lit. a der Übergangsbestimmung). Bei einer Abgabenhöhe von 0.6 Rp./kWh, wie dies der Nationalrat vorgeschlagen hat, würde dies insgesamt rund CHF 800 Mio. pro Jahr ausmachen.
Beantwortung der einzelnen Fragen:
1. Die Regierung ist sich der Problematik der die Bewohner der hochalpinen Zonen belastenden Mehrausgaben im Energiebereich bewusst. Der mit der Interpellation verfolgten Zielsetzung kann jedoch nicht durch eine globale Ausschüttung von Erträgen aus der Förderabgabe begegnet werden. Einerseits fehlt der Regierung bei der derzeitigen Ausgestaltung der Übergangsbestimmung und des FAB die rechtliche Handhabe, um in dieser Weise vorzugehen (vgl. dazu Beantwortung der Frage 3). Andererseits würde eine Ausschüttung von Geldern im "Giesskannenprinzip" nicht den mit dem Förderabgabebeschluss verfolgten energiepolitischen Zielsetzungen entsprechen. Dieser bezweckt nämlich eine Verbesserung der Umweltqualität durch Förderung des wirksamen Energieeinsatzes und der erneuerbaren Energien (Art. 1 FAB).
2. Die Regierung hat sich im Rahmen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone u.a. mit Schreiben vom 1. März 1999 direkt an die Bündner Vertreter im Ständerat gewandt. Sie hat sich darin allerdings hauptsächlich für eine Verwendung der Erträge aus dem Energieabgabebeschluss für eine infolge der Marktöffnung nötig gewordenen Unterstützung der Wasserkraft eingesetzt.
3. Die Erträge der Förderabgabe werden im Sinne von befristeten Anschubinvestitionen verwendet (Art. 7 Abs. 1 FAB). Dies bedeutet, dass der Kanton die entsprechenden Gelder vom Bund zuhanden bestimmter Gesuchsteller erhält. Eine globale Unterstützung sämtlicher Bewohner der hochalpinen Zonen unabhängig von allfälligen Gesuchen ist damit gemäss dem vorgeschlagenen Entwurf nicht möglich. Die aus den Erträgen der Förderabgabe zur Unterstützung der Wasserkraft verfügbaren Mittel sollen anderseits vom Bund mit Hilfe eines Fonds bewirtschaftet werden (Art. 8 FAB). Für die Kantone ergibt sich somit kein Handlungsspielraum.

Chur, 25. August 1999