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Session: 28.05.1999
Die Spitex-Dienste bzw. ihre Vereine und Organisationen haben sich bewährt und sind in Graubünden nicht mehr wegzudenken. Zur Zeit finden in verschiedenen Regionen unseres Kantons Diskussionen statt, ob es sinnvoll ist, die Spitex-Vereine der Ortschaften bzw. in der Region zu fusionieren. In der Surselva z.B. wurde die Fusion bereits vollzogen. Die Fusion von mehreren kleinen Spitex-Vereinen zu einer grösseren Organisation innerhalb der Region bringt durchaus Vorteile mit sich. Als Beispiel sei erwähnt, dass man damit im administrativen und teilweise auch im Pflegebereich Vereinfachungen mit entsprechender Kosteneinsparung erzielen kann. Die vorhandenen Synergien werden damit besser genutzt. Allerdings darf dabei der gesetzlich gegebene Leistungsauftrag der Spitex-Dienste nicht verringert werden.

Die Regierung wird zur Beantwortung folgender Fragen eingeladen:

1. Wie stellt sich die Regierung zum Grundsatz, die Spitex-Vereine innerhalb der Region zu fusionieren?

2. Bis zu welcher Grössenordnung z.B. Einwohnerzahl, scheint es der Regierung sinnvoll, die Spitex-Vereine zusammenzulegen?

3. Wird die Fusion der Spitex-Dienste, nach Auffassung der Regierung längerfristig Einfluss auf die finanzielle Unterstützung von Bund und Kanton haben bzw. werden Spitex-Vereine, die keine Fusion wollen, dadurch finanziell benachteiligt? Oder ist die Regierung allenfalls bereit, zur Förderung von sinnvollen Zusammenlegungen finanzielle Anreize oder administrative Hilfen zu gewähren?

Chur, 28. Mai 1999

Namen: Locher, Bucher, Schütz, Aebli, Arquint, Baselgia, Brunner, Demarmels, Federspiel, Jäger, Koch, Loepfe, Looser, Meyer, Noi, Pfenninger, Scharegg, Tremp, Trepp

Session: 28.05.1999
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Wie im Bericht der Regierung an den Grossen Rat über die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen des Kantons Graubünden vom Juni 1998 festgehalten, kommt angesichts der knapper werdenden finanziellen Mittel und des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen dem wirtschaftlichen Handeln der Leistungserbringer vorrangige Bedeutung zu. Jedem Leistungserbringer obliegt deshalb die Aufgabe, wirtschaftlich zu handeln. Bei den Spitex-Organisationen gehört dazu u.a. auch die Bereitschaft, sich zu wirtschaftlich sinnvollen Gebilden zusammenzuschliessen.
Seit 1992 sind in diesem Sinne zahlreiche Fusionen erfolgt. Während 1992 rund 70 lokale Haus- und Krankenpflegevereine selbstständig und mit einer Trägerschaft Dienstleistungen angeboten haben, bestehen heute noch 38 beitragsberechtigte Spitex-Organisationen.
Kleine Spitex-Organisationen haben vielfach auch Mühe, die im seit 1. Januar 1998 geltenden Spitex-Rahmenleistungsauftrag der Regierung konkretisierten qualitativen Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes zu erfüllen. Ein Zusammenschluss von kleinen Organisationen zu regionalen Trägerschaften ist auch aus diesen Gründen unumgänglich.
Beantwortung der gestellten Fragen
1. Die Regierung befürwortet im Interesse einer wirtschaftlichen Leistungserbringung den regionsweisen Zusammenschluss der Spitex-Organisationen.
2. Über die anzustrebende Grösse eines Einzugsgebietes kann keine allgemein gültige Aussage gemacht werden. Es muss immer der Einzelfall beurteilt werden.
Folgende Faktoren sind dabei bestimmend:
Einwohnerzahl;
Altersaufbau, Wohndichte der Bevölkerung;
Verkehrswege, Distanzen und Frequenzen der öffentlichen Verkehrsmittel;
geografische Verhältnisse;
Anzahl und Art der stationären und übrigen ambulanten Institutionen.
3. Gemäss dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden sind bei der Beitragsbemessung nur Aufwendungen anrechenbar, die für eine zweckmässige und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich sind.
Die Spitex-Beratungsstelle des Gesundheitsamtes ist gerne bereit, Zusammenschlüsse von Spitex-Organisationen beratend zu begleiten.

Chur, 18. August 1999