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Session: 06.10.1999
Die Wohngebiete der Stadt Chur unmittelbar rechts der Plessur, die sich relativ nahe an der Autobahn A13 befinden, sind durch einen mit Büschen bestückten Damm recht gut gegen die Lärmimmisionen dieser stark befahrenen, internationalen Strasse geschützt. Dieser Lärmschutzdamm, der sich auch optisch gut in die Landschaft einpasst, endet aber leider auf Höhe Rheinmühle. Deshalb sind die Quartiere im nördlichen Teil der Stadt viel stärker einem störenden Verkehrslärm ausgesetzt.

Ich möchte der Regierung die folgenden Fragen stellen:
1. Wo werden entlang der A13 weitere Lärmschutzvorrichtungen geplant?
2. Teilt die Regierung die Ansicht, dass im Bereich der Stadt Chur die erwähnte Lücke geschlossen und somit der Lärmschutz zwischen Rheinmühle und Anschluss Chur-Nord verbessert werden sollte?
3. Wann ist dies geplant? Welche Art Lärmschutzbauten sind dazu vorgesehen?

Chur, 6. Oktober 1999

Namen: Frigg

Session: 6.10.1999
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage


Antwort der Regierung

Gesetzliche Grundlage für die Projektierung und den Bau von Lärmschutzanlagen bilden das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes. Gestützt darauf äussert sich die Regierung zu den Fragen wie folgt.
1. Konkrete Projekte bestehen auf Gemeindegebiet Andeer bei Bärenburg, auf Gemeindegebiet Trimmis bei der Chlei Rüfi sowie im unteren Misox im Zusammenhang mit der Umfahrung Roveredo.
Weitere grössere Massnahmen sind im Bereich der A13 gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen zurzeit nicht erforderlich.
2. Im Bereich zwischen der Rheinmühle und dem Anschluss Chur Nord werden die massgeblichen Immissionsgrenzwerte für eine bestehende Strassenanlage heute nicht überschritten.
3. Vom Eigentümer der Nationalstrasse kann auf Grund der nicht erreichten Immissionsgrenzwerte nicht verlangt werden, entlang der A13 im Raume Chur ergänzende Lärmschutzmassnahmen zu realisieren. Wie das Beispiel der Dammerhöhung der Gemeinde Sils i.D. zeigt, ist der Kanton bereit, beabsichtigte Massnahmen der Gemeinden zu begleiten. Im Falle der Stadt Chur und einer allfälligen Verlängerung des bestehenden Dammes entlang der A13 wäre es derzeit denkbar, nebst administrativer und rechtlicher Unterstützung auch Schüttmaterial aus der Leerung des Kiesfanges Maschänserrüfe zur Verfügung zu stellen.


Chur, 29. November 1999