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Session: 06.10.1999
Ein flächendeckender und leistungsfähiger Service insbesondere in den Bereichen Post und Telecom, aber auch anderen modernen Kommunikationsmitteln, ist besonders für Randregionen von existenzieller Bedeutung. Der Wirtschaftsstandort und Lebensraum Graubünden ist auf qualitativ gute Angebote auch in abgelegenen Gebieten angewiesen. Die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft, des Gewerbes aber auch des Tourismus hängt mindestens teilweise auch von diesen Möglichkeiten ab.

Die neusten Tendenzen insbesondere bei Post und Swisscom zeigen eine höchst problematische Entwicklung welche die Gefahr birgt, dass die Dienstleistungen in den Randregionen noch mehr nach rein wirtschaftlichen Kriterien erbracht werden. Das Angebot an öffentlichen Sprechzellen und an Poststellen wird schon wieder neu überprüft. Die gesetzliche Pflicht zum flächendeckenden Angebot aller Dienstleistungen läuft so Gefahr quasi durch die Hintertür unterlaufen zu werden.

Im Hinblick auf die Haltung des Kantons zu dieser Problematik stellen sich uns folgende Fragen:
1. Wie beurteilt die Regierung die Entwicklung im Bereich flächendeckender Service von Post und Telecom in unserem Kanton?
2. Ist der Service von Post und Swisscom im Bereich Telefonkabinen und Poststellen auch in Zukunft noch flächendeckend gewährleistet?
3. Wie kann auch in Zukunft ein qualitativ ansprechendes Angebot auch in abgelegenen Gebieten sichergestellt werden?
4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Regierung in diesem Bereich sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung hier auch auf kantonaler Ebene Akzente zu setzen und zu einem auch in Zukunft genügenden Service beizutragen?

Chur, 6. Oktober 1999

Namen: Pfenninger , Arquint, Bucher, Jäger, Locher, Looser, Trepp, Schütz
Session: 6.10.1999
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

1. Sowohl das Fernmeldegesetz wie das Postgesetz sehen eine flächendeckende Grundversorgung vor. Es stellt sich demzufolge nicht die Frage flächendeckende Angebote ja oder nein, sondern was wird unter den so genannten Grunddiensten verstanden. Für die Festlegung des Universaldienstes der Post und die Anpassung des Inhaltes der Grundversorgung im Fernmeldebereich ist der Bundesrat zuständig, sofern dies nicht bereits im Gesetz geregelt ist.
Der Auftrag an die Post und Swisscom, welche Dienste sie flächendeckend zu erbringen haben, hat sich durch die Liberalisierung nicht wesentlich verändert. Die Art und Weise (Anzahl Mitarbeiter, Ort der Mitarbeiter, Anzahl Standorte etc.), wie sie diese Dienste erbringen, ist jedoch von der Gesetzgebung nicht vorgegeben.
Die Regierung geht davon aus, dass der Umfang bzw. die Anzahl der Grunddienste nicht abnehmen wird. Die Weiterentwicklung des Diensteangebotes an neue Kundenbedürfnisse ist jedoch fraglich und muss sichergestellt werden. Verändern wird sich weiterhin die Art und Weise der Erbringung der Dienste.
2. Die Dienstleistungen sind durch Bestimmungen des Bundes gewährleistet. Die Anzahl der Telefonkabinen und Poststellen ist hingegen nicht gesichert, denn den Unternehmen ist nicht vorgeschrieben, wie sie ihre Dienste erbringen.
3. In erster Linie geht es darum, die Leistungsaufträge für die Erbringer der Grunddienste, heute Post und Swisscom, bedarfsgerecht auszugestalten. Die kantonalen Interessen gilt es entsprechend auf Bundesebene zu vertreten.
Auf kommunaler Ebene ist Eigeninitiative gefragt, sei es z.B. beim Erhalt der Poststelle, indem Erwerbskombinationen gesucht werden, oder beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur.
Schliesslich ist es auch wichtig, dass die angebotenen Dienste benutzt werden und dass dadurch ein vertretbarer Kostendeckungsgrad erreicht werden kann.
4. Auf nationaler Ebene gilt es den Umfang der Grunddienste bedarfsgerecht festzulegen.
Auf kantonaler Ebene hat sich die Regierung Seit längerer Zeit mit diesen Fragen beschäftigt. So hat sie im Postbereich verschiedentlich auf Bundesebene interveniert oder im Bereich der Telekommunikation bereits im Jahre 1997 ein Gutachten an der Universität St. Gallen in Auftrag gegeben. Zusammen mit der Tele Rätia AG hat sie sich mit der zukünftigen Telekommunikationsinfrastruktur im Kanton Graubünden auseinander gesetzt.
5. Die Regierung ist grundsätzlich bereit, Investitionen von Tele Rätia und anderen Institutionen im Bereich der Erschliessung mit Telekommunikationsdienstleistungen mit Mitteln der Wirtschaftsförderung (IH-Darlehen) zu unterstützen.
Neben der Vertretung der kantonalen Interessen gegenüber den Bundesbehörden und den Dienstanbietern gilt es den Wohn- und Wirtschaftsstandort Graubünden zu stärken, damit Graubünden für Anbieter von Post- und Telekommunikationsdiensten ein relevanter Markt ist.

29. November 1999