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Session: 30.11.1999

In der Antwort zur Interpellation Lardi (Chur) in der gleichen Angelegenheit schrieb die Regierung am 18.12.1996, dass sich Graubünden sowohl wegen seiner geographischen Lage in den Alpen als auch wegen seiner kulturellen und landschaftlichen Vielfalt grundsätzlich als Standort des in Artikel 9 der Konvention vorgesehenen ständigen Sekretariates eigenen würde. Sie hielt es damals noch als verfrüht, bevor die Schweiz die Alpenkonvention ratifiziert habe, eine konkrete Bündner Kandidatur auszuarbeiten - nach der Ratifizierung müsse die Lage neu beurteilt werden. Dies ist bekanntlich inzwischen geschehen. Der ständige Ausschuss der Alpenkonvention hat am 22. Oktober 1999 in Interlaken alle Staaten gebeten ihre Position bis Ende Dezember mitzuteilen. Man kann davon ausgehen, dass die VI. Alpenkonferenz Ende 2000 ein Sekretariat beschliessen wird, dann ginge es mit den Ausschreibungen und dem "Wettbewerb" los - der Entscheid über das Wo und Wie könnte dann zwei Jahre später an der VII. Alpenkonferenz geschehen.

Zum Jahresprogramm 2000 schreibt die Regierung unter Wirtschaft auf Seite A15: Graubünden will seine Position als Wirtschaftsstandort weiter festigen. Deshalb liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit in der Verbesserung der Rahmenbedingungen, die unserem Kanton eine stärkere Position im Standortwettbewerb sichern. Neben der Förderung der Kernkompetenz Tourismus liegt das Augenmerk auf dem aktiven Standortmarketing, der Unterstützung von relevanten Innovations- und Gründerinstitutionen sowie auf der Förderung regionalwirtschaftlicher Entwicklungskonzepten.

Im Sekretariat der Alpenkonvention würden 6 qualifizierte Arbeitsstellen geschaffen. Aufgabe dieses Sekretariates ist die Sitzungen der Minister und des ständigen Ausschusses vorzubereiten, die Arbeitstreffen zur Ausarbeitung der Protokolle zu unterstützen, Übersetzungen und Druckaufträge zu organisieren, Informationen vorzubereiten usw.

Sicher ist, dass alle Kandidaten jetzt schon Vorbereitungen treffen müssen. Eine solche Kandidatur muss gut vorbereitet sein, man muss sich überlegen, was man bieten will und wie man die Alpenländer davon überzeugen kann, dass gerade Graubünden der richtige Ort wäre. Die Konkurrenz wird dabei sehr hart sein. Deshalb muss auch das Angebot entsprechend gut sein. Als Entschädigung hätte man sicher neben der wirtschaftlichen Belebung einen riesigen Prestigegewinn - "Graubünden tut etwas für die nachhaltige Entwicklung in den Alpen".

Die UnterzeichnerInnen bitten die Regierung sich aktiv für einen Sitz des Sekretariates der Alpenkonvention zu bewerben und eine Kandidatur zu unterbreiten.

Chur, 30. November 1999

Namen: Trepp, Arquint, Meyer, Aebli, Bucher, Jäger, Locher, Looser, Pfenninger, Schütz
Session: 30.11.1999
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung

Die Regierung hat in ihrer Antwort auf die Interpellation Lardi erklärt, nach der Ratifizierung der Alpenkonvention durch die Schweiz könne die Lage neu beurteilt und in Absprache mit der Regierungskonferenz der Gebirgskantone allenfalls eine Bündner Kandidatur für das Sekretariat der Alpenkonvention geprüft werden.
Die Schweiz ratifizierte die Alpenkonvention Ende 1998. Die Situation bezüglich der Bewerbungen von Kantonen für den Sitz des Sekretariates ist folgende:
- Der Kanton Uri hat seinerzeit gegenüber dem Bund sein grundsätzliches Interesse bekundet, später dann aber mitgeteilt, dass dieses Interesse nicht mehr bestehe.
- Der Staatsrat des Kantons Wallis schlug Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des Eidg. Departementes des Innern, im Oktober 1996 die Stadt Sion als Sitz des Sekretariates vor und offerierte die kostenlose Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und der Basisinfrastruktur. Im Oktober 1997 formulierte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten die Vorteile einer Kandidatur Sions, die allenfalls gegenüber Kandidaturen aus anderen Ländern aufgezeigt werden könnten. Dabei wurden im Wesentlichen erwähnt: zur Verfügung stellen und Unterhalt der nötigen Lokalitäten, Übernahme der Mietkosten und Gebühren für 3 bis 5 Jahre, evtl. Übernahme eines Teils der Möblierungskosten durch den Kanton Wallis. Im Weiteren wurde festgehalten, dass das nichtschweizerische Personal von den Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern befreit sei und dass für die Sitzungen des ständigen Komitees ein Saal für 50 Personen mit Simultanübersetzungssystem für 3 Sprachen während einigen Tagen zwei bis drei Mal im Jahr zur Verfügung stehen müsse. Grundsätzlich seien diese Anforderungen je nach Angebot anderer Konkurrenten allenfalls zu reduzieren oder zu erhöhen. Der Walliser Staatsrat bestätigte dem Bund im Dezember 1997 sein Interesse am Sitz des Sekretariates und erklärte sich mit den oberwähnten Bedingungen einverstanden.
- Der Staatsrat des Kantons Tessin teilte dem Bund im Mai 1998 die offizielle Kandidatur für den Sitz des Sekretariates mit und nannte als mögliche Standorte verschiedene Gebäude in Lugano und Bellinzona. Der Kanton Tessin wird dem Bund zu Beginn des Jahres 2000 ein detailliertes Dossier einreichen.
Die Frage, ob ein ständiges Sekretariat errichtet werden soll, wird von der Minister-Konferenz Ende 2000 entschieden. Über eine Schweizer Kandidatur befindet der Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2000.
Die Regierung beurteilt eine Bündner Kandidatur für das Sekretariat der Alpenkonvention aufgrund der dargestellten Situation wie folgt:
Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Lardi erwähnt, wäre Graubünden grundsätzlich als Standort geeignet. In Berücksichtigung der Auflagen und Bedingungen, die an den Standort des Sekretariates gestellt werden sowie des vom Kanton bzw. der Standortgemeinde zu leistenden Aufwandes, dürfte der wirtschaftliche Nutzen allerdings nur sehr klein sein. Zudem ist nicht ersichtlich, inwieweit für Graubünden durch das Sekretariat ein wirtschaftlich relevanter Standortvorteil resultieren würde.
Angesichts der ernsthaften und bereits vor der Ratifizierung der Alpenkonvention eingereichten Kandidaturen der Kantone Wallis und Tessin, welche beide Mitglieder der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) sind, wäre es äusserst problematisch, wenn sich nun auch noch der Kanton Graubünden für den Sitz des Sekretariates bewerben würde. Eine solche Kandidatur könnte das gute Einvernehmen in der RKGK belasten.
Aus diesen Überlegungen beantragt die Regierung, das Postulat nicht zu überweisen.