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Session: 30.11.1999
Die Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) hat in diesem Frühjahr ein alternatives Modell zur Spitalarzt-Abgeltung vorgestellt, worin sie vorschlägt, dass auch Chefärztinnen und Chefärzte (inkl. leitende Ärzte) zukünftig nur noch im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollen. Damit entfielen heute üblicherweise verrechnete Zuschläge bei Privat- und Halbprivat-Patienten. Unterschiedliche Preise für identische Leistungen gehörten damit endlich der Vergangenheit an. Die da und dort bereits entstandene Nervosität bei der Ärzteschaft ist nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der baldigen Einführung des TarMed verständlich, ökonomisch lässt sie sich jedoch nicht begründen.

Auf Grund dieser Ausgangslage bitten die Interpellanten(innen) die Regierung um Stellungnahme zu nachfolgenden Fragen:
1. Teilt die Regierung die Ansicht der SDK betreffend alternativem Modell zur Spitalarzt-Abgeltung?
2. Welche Vorkehrungen sind gegebenenfalls bereits in die Wege geleitet worden zur Umsetzung des Modells?
3. Welche Ansätze sieht die Regierung im Sinne einer alternativen Spitalarzt-Abgeltung als berechtigterweise diskutabel?
4. Wie viele Ärzte(innen) sind in sämtlichen öffentlichen bzw. öffentlich-subventionierten Spitälern des Kantons berechtigt, sog. privatärztliche und ambulante Honorare abzurechnen und somit von einem alternativem Abgeltungsmodell betroffen?
5. Welche Abgeltungen erhalten zuschlagsberechtigte Ärzte in den öffentlichen bzw. öffentlich-subventionierten Spitälern des Kantons Graubünden heute in Summe (Lohn + Nettohonorareinkünfte)? Die Interpellant(innen) fragen die Regierung dabei nicht an, welcher Arzt konkret wie viel verdient. Es kann genügen, wenn die Frage dahingehend beantwortet wird, dass eine tabellarische Darstellung präsentiert wird, die aufzeigt, wie viele zuschlagsberechtigte Ärzte weniger als 200'000 Franken, wie viele zwischen 200'000 bis 300'000 Franken, wie viele von 300'000 bis 400'000 Franken etc. als Lohn und Einkünfte aus privatärztlicher und ambulanter Tätigkeit erhalten.

Chur, 30. November 1999

Namen: Augustin, Schwarz, Cabalzar, Capaul (Lumbrein), Capaul (Ruschein), Cathomas, Cavegn, Crapp, Demarmels, Gartmann, Geisseler, Giuliani, Loepfe, Maissen (Schluein), Maissen (Rabius), Steier, Tremp, Tuor, Pally, Parpan, Quinter

Session: 30.11.1999
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Die von einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) ausgearbeiteten Vorschläge für die künftige Ausgestaltung des Berufseinkommens der Spitalärzte sehen unter anderem vor, dass jeder Spitalarzt für seine gesamte Tätigkeit im Rahmen des Spitals nur im Anstellungsverhältnis beschäftigt werden soll. Im Weiteren sieht das vorgeschlagene Modell eine transparentere Ausgestaltung des Lohnwesens vor. Das Berufseinkommen der Spitalärzteschaft soll sich entsprechend aus einer individuell zu ermittelnden Grundbesoldung einerseits und aus leistungs- und ergebnisbezogenen Zuschlägen andererseits zusammensetzen.
Leistungen im Zusatzversicherungsbereich können entgegen der Annahme in der Interpellation bei der Umsetzung der Vorschläge der SDK-Arbeitsgruppe weiterhin erbracht und entsprechend auch in Rechnung gestellt werden. Der Unterschied gegenüber heute besteht primär darin, dass das Spital Honorargläubiger für die privatärztlichen Leistungen ist und nicht wie dies heute in der Regel der Fall ist die behandelnde Arztperson.
Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Die Regierung teilt die Ansicht der SDK-Arbeitsgruppe, dass das von den Spitalärzten erzielte Berufseinkommen nur im ungenügenden Masse von ihrer fachlichen Qualifikation und von den tatsächlich erbrachten qualitativen und quantitativen Leistungen abhängig ist und dass entsprechend das Berufseinkommen der Spitalärzte in Zukunft stärker als heute leistungs- und ergebnisorientiert sein sollte. Auch teilt die Regierung die Ansicht der SDK-Arbeitsgruppe, dass die Unterschiede zwischen den in den verschiedenen medizinischen Fachbereichen erzielten Berufseinkommen teilweise ungerechtfertigt sind.
2. Da die Einführung des TarMed (gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für in der Arztpraxis und im Spital ambulant erbrachte medizinische Leistungen) und die vorgesehene Neuregelung der Spitalfinanzierung Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Systems der Spitalarztabgeltungen haben können, erscheint es der Regierung angezeigt, mit der vertieften Prüfung und allfälligen Umsetzung der Vorschläge der SDK-Arbeitsgruppe zuzuwarten, bis mehr Informationen dazu vorliegen.
3. Grundsätzlich erachtet die Regierung alle Ansätze des von der SDK-Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Spitalarzt-Abgeltungsmodells als prüfenswert.
4. In den öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern sind 84 Ärzte berechtigt, sogenannte privatärztliche und ambulante Honorare abzurechnen.
5. Die Bezüge (Lohn inkl. Zulagen + Nettohonorareinkünfte) der zuschlagsberechtigten Ärzte mit 100%iger Anstellung sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:

Total Bezüge 1998 (CHF)
Anzahl Ärzte

Bis
200'000 = 5
200'000 - 300'000 = 15
300'000 - 400'000 = 26
Über 400'000 = 12
Im Durchschnitt: 338'000