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Session: 29.03.2000
Die Verkehrssituation in Schmitten (Albula) hat sich in den letzten Jahren stark verschlechtert. Die beträchtliche Zunahme des privaten und öffentlichen Verkehrs und insbesondere die im Jahre 1996 erfolgte Tonnageerhöhung belastet das Dorf entlang der Landwasserstrasse (A417b) überdurch-schnittlich. Die Immissionen sind für das Dorf beträchtlich. An verschiedenen Stellen ist die Strasse schmal. Das Kreuzen zweier Personenwagen ist teilweise nicht möglich. Die dadurch entstehenden Behinderungen sind für die Dorfbewohner und den Durchgangsverkehr gefährlich und unzumutbar. Die Sicherheit der Fussgänger ist grösstenteils nicht gegeben.
In Schmitten ist eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig. Bereits im Jahre 1982 hat das Tiefbauamt Graubünden für die Umfahrung von Schmitten ein Auflageprojekt ausgearbeitet. Dieses Projekt zeigte auf, dass die örtlichen Verhältnisse keine Sanierung der Innerortsstrecke erlauben würden. Gestützt auf ein Variantenstudium, welches darlegt, dass die Verkehrsverhältnisse nur durch eine Umfahrung verbessert werden können, wurde das Auflageprojekt für die sogenannte Umfahrung Schmitten Nord detailliert ausgearbeitet und anschliessend öffentlich aufgelegt. Interessanterweise wurden die entsprechenden Einsprachen gegen dieses Auflageprojekt nie behandelt.
Die Landwasserstrasse, der inner- wie auch überregional eine wichtige Erschliessungs- und Verbindungsfunktion zukommt, weist heute mit Ausnahme der Ortsdurchfahrt Schmitten durchgehend einen den heutigen Verkehrsverhältnissen angemessenen Ausbaustand auf.
Der Handlungsbedarf in Bezug auf eine raschmöglichste Realisierung der Umfahrung Schmitten geht auch aus dem Entwicklungskonzept (EK2) für die Region Mittelbünden hervor. Demnach wird der Umfahrung Schmitten erste Priorität bezüglich Ausbau des Hauptstrassennetzes zur Verbesserung der Sicherheit und der Wohn- und Erholungsqualität beigemessen. Die Regierung des Kantons Graubünden genehmigte das EK2 der Region Mittelbünden am 2. Dezember 1997 und somit auch die hohe Priorität für die Umfahrung Schmitten.
Nachdem die Gemeinde, die Region und der Kanton die Dringlichkeit der Umfahrung Schmitten erkannt hat, muss die Einsprachenbehandlung und die Projektierung sofort an die Hand genommen werden, damit die Umfahrung innert nützlicher Frist realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang ersuche ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilt die Regierung die Auffassung betreffend Notwendigkeit und Dringlichkeit der Umfahrung Schmitten?
2. Warum wurden die Einsprachen aus dem Auflageverfahren des Jahres 1982 bis heute nicht behandelt?
3. In welchem Zeithorizont gedenkt die Regierung:
a. Die Einsprachen zu behandeln?
b. Das Ausführungsprojekt ausarbeiten zu lassen?
c. Die Umfahrung Schmitten zu realisieren?
4. Ist die Regierung bereit, die finanziellen Mittel für die Einsprachenbehandlung und die Ausarbeitung des Auflageprojektes bereits im Voranschlag für das Jahr 2001 bereitzustellen?

Chur, 30. März 2000

Namen: Quinter

Session: 29.03.2000
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage


Antwort der Regierung

Mit grossem Aufwand und teilweise zulasten anderer Strassenzüge wurde die Landwasserstrasse Mitte der siebziger Jahre ausgebaut. Nur wenige Engpässe, gefährliche Strecken und Ortschaften wurden nicht saniert oder umfahren. Dazu gehört in erster Linie auch die enge und zum Teil unübersichtliche Ortsdurchfahrt Schmitten. Da zudem kein Gehweg für die Fussgänger besteht, ist der dringende Wunsch der Bevölkerung von Schmitten nach einer Entlastung verständlich. Mit der Genehmigung des Entwicklungskonzeptes (EK2) für die Region Mittelbünden, in welchem der Umfahrung Schmitten aus regionaler Sicht erste Priorität beigemessen wird, und mit den seitens des Kantons erbrachten Vorleistungen hat die Regierung das Anliegen für die Umfahrung anerkannt.
Bereits 1982 erfolgte die öffentliche Auflage eines Umfahrungsprojektes. Bis 1988 erfolgte aus programmlichen und finanziellen Gründen keine weitere Bearbeitung des Projektes. Anfangs der neunziger Jahre wurde das Projekt aufgrund der 1982 eingereichten Einsprachen und Stellungnahmen überarbeitet. Zudem musste gestützt auf die mittlerweile geänderten Rechtsgrundlagen (Umweltschutzgesetz mit den entsprechenden Verordnungen) eine Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt werden. Die Arbeiten für die Projektüberarbeitung und den abschliessenden Voruntersuchungsbericht zur Umweltverträglichkeit wurden im August 1994 abgeschlossen.
Bedingt durch die finanziellen Möglichkeiten sowohl beim Bund wie auch beim Kanton, wurde bis zum heutigen Zeitpunkt auf die öffentliche Planauflage des überarbeiteten Umfahrungsprojektes verzichtet. Hinsichtlich der Realisierungschancen der Umfahrung Schmitten gilt es nämlich zu berücksichtigen, dass mit den Umfahrungen Klosters und Flims die zwei grössten je in Angriff genommenen Hauptstrassenprojekte in Graubünden im Bau sind. Ein drittes Vorhaben - die Umfahrung Saas - wird über einen längeren Zeitraum zusätzlich erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen. Daher dürfte es schwierig sein, in den übrigen Regionen im Laufe der nächsten Jahre, d.h. bis zum Abschluss der genannten Grossprojekte weitere, auch nur mittelgrosse Umfahrungsprojekte zu realisieren. Das Schwergewicht muss vielmehr auf der Erhaltung des bestehenden Netzes kombiniert mit einem massvollen, kontinuierlichen Ausbau liegen.
Aus diesen Gründen ist es der Regierung derzeit leider nicht möglich, konkrete Terminangaben für die öffentliche Auflage, die nächsten Projektierungsschritte sowie einen Baubeginn bekannt zu geben. Daher verzichtet die Regierung auch darauf, im Budget 2001 finanzielle Mittel für die weitere Bearbeitung dieses Umfahrungsprojektes bereitzustellen.

Chur, 3. Mai 2000