Der Absatz 1 des Artikels 23a (Einführung gemäss GRB vom 26. September 1994) der Geschäftsordnung des Grossen Rates schreibt: „Die Ratsmitglieder haben gegenüber der Verwaltung im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit und unter Vorbehalt des Amtsgeheimnisses das Recht auf Auskünfte.“
Die Erfahrungen der vergangenen Legislatur haben leider gezeigt, dass einzelne Departemente nicht gewillt sind das Auskunftsrecht, welches der Artikel 23a vorsieht, zu respektieren. Es gibt Tatsachen die diese Haltung ganz klar dokumentieren. Dies auf verwaltung- und auf regierungsrätlicher Ebene. Das Reglement der kantonalen Ethikkommission zum Beispiel, beantragt im Vorfeld der Diskussion im Grossen Rat von einem Ratsmitglied, wurde von der kantonalen Verwaltung im März, sowie im Mai 2000 verweigert. Auch wurden die entsprechenden Informationen auf das oben erwähnte Postulat im Bericht der Regierung (Antwort 22.2.2000) vorenthalten. Ebenso die Bereitschaft Auskünfte zu den Sachgeschäften im Rat zu geben, lässt manchmal zu wünschen übrig. Dieser Zustand trägt nicht zur Eindämmung der Vorstossfülle, die immer wieder kritisiert wird, bei.
Was den Umgang im Parlament anbelangt, sind leider auch verletzende Ausdrücke zu verzeichnen, die zu gravierenden Konsequenzen führen können (siehe Protokoll der Märzsession 2000, Seite 1063). Diesbezüglich ist auf den Artikel 29 der Geschäftsordnung des Grossen Rates hinzuweisen, welche im Absatz 1 u.a. sagt: „Bei aller Freiheit der Diskussion hat sich der Sprecher aller ehrverletzenden Ausdrücke zu enthalten.“
Gestützt auf die oben erwähnten Ausführungen und im Sinne einer effizienten, konstruktiven und die Rechte der Parlamentarier berücksichtigenden Zusammenarbeit, verlangen wir für die Zukunft, seitens der Regierung und der kantonalen Verwaltung, eine sorgfältige Einhaltung des Artikels 23a und 29 des Geschäftsordnung des Grossen Rates.
Chur, 2. Juni 2000
Namen: Noi, Bucher, Koch, Frigg, Jäger, Joos, Locher, Looser, Meyer, Pfenninger, Pfiffner, Schmutz, Schütz, Trepp, Zindel
Chur, 2. Juni 2000
Session: 02.06.2000
Vorstoss: dt Postulat