Navigation

Inhaltsbereich

Session: 29.01.2001
betreffend Abbau der Poststellen

Die Schweizerische Post reorganisiert ihr Poststellennetz in grossem Ausmass. In den kommenden fünf Jahren reduziert das Unternehmen das Netz jährlich um 140 bis 180 auf rund 2500 bis 2700 Poststellen.

Auch im Kanton Graubünden werden gemäss Plan der Post sehr viele Poststellen abgebaut. Der Verlust einer Poststelle verändert letztlich den Charakter eines Dorfes. Es wird dadurch weniger attraktiv. Die ältere Bevölkerung wird darunter leiden; ist sie doch viel weniger mobil und deshalb auf die Dienste der Post angewiesen. Obwohl gemäss Post verschiedene Typen vorgesehen sind, z.B. Haus-Service, Agenturen, mobile Poststellen, können diese die Postbeamtinnen oder beamten in den Gemeinden nicht ersetzen. Oft ist der Pöstler im Gespräch mit den Einwohnern in kleineren Gemeinden nicht nur einfach der Briefträger bzw. der Pöstler, sondern er ist eine Hilfsperson. Es stellen sich aber auch siedlungspolitische Fragen und Probleme betreffend der Entwicklungschancen von Randregionen.

Gemäss der Post und der Gewerkschaft Kommunikation soll die ganze Reorganisation sozialverträglich sein, d.h. die Post unternimmt alles, um Entlassungen zu verhindern, insbesondere bei den Festangestellten. Die Post muss aber auch in Zukunft gewährleisten, dass die postalische Grundversorgung garantiert ist, auch in unserem Kanton.

Deshalb gelangen wir mit den folgenden Fragen an die Regierung:

1. Wie sieht die Regierung die Auswirkungen im Bereich Siedlungspolitik und Entwicklungschancen für die Randregionen in unserem Kanton?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, um bei der Post und den zuständigen Stellen beim Bund sowie via Bundesparlament die notwendigen Korrekturen am vorliegenden Konzept der Post zu erwirken?
3. Es werden im Zusammenhang mit der Poststellenreduktion dafür andere Typisierungen wie Haus-Service, Agenturen etc. eingeführt. Kann nach Auffassung der Regierung die Grundversorgung in Graubünden trotzdem aufrecht erhalten werden?
4. Ist der Regierung bekannt, wie viele Arbeitsstellen der Post dadurch in Graubünden verloren gehen? Was wird die Regierung dagegen unternehmen?

Chur, 29. Januar 2001

Namen: Locher, Pfenninger, Schütz, Arquint, Bucher, Frigg, Jäger, Looser, Meyer, Noi, Pfiffner, Schmutz, Trepp, Zindel

Session: 29.01.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung


1. Die dezentralisierte Struktur mit zahlreichen kleinen Siedlungen ist charakteristisch für Graubünden. Die Regierung setzt sich grundsätzlich für die Erhaltung dieser Struktur - soweit dies vernünftig und finanziell verkraftbar ist - ein. Auf dieses Ziel sind die Anstrengungen für eine gute Infrastruktur und zweckmässige öffentliche Dienstleistungen ausgerichtet.

Im Zusammenhang mit dem Abbau von Poststellen gilt es zwei Probleme zu unterscheiden. Einerseits geht es im ganzen Kanton, auch in den Randregionen, um die postalische Grundversorgung. Andererseits hat in kleinen Gemeinden der mit der Poststelle verbundene einzelne Arbeitsplatz eine besondere Bedeutung. Die Regierung wird sich dafür einsetzen, dass die Definition der Grundversorgung die Entwicklungschancen der Randregionen nicht beeinträchtigt. Die Arbeitsplätze werden nicht überall in der heutigen Form erhalten werden können. In diesen Fällen geht es darum, geeignete Kombinationen mit andern Aufgaben zu finden und auch die Verluste durch neue Arbeitsplätze in andern, v.a. privaten, Bereichen zu kompensieren. Für das Wahrnehmen von wirtschaftlichen Entwicklungschancen braucht es in erster Linie private Arbeitsplätze, die öffentlichen sind lediglich eine Ergänzung dazu.

2. Vorerst gilt es festzuhalten, dass die Post ein Bundesbetrieb ist und Korrekturen am Konzept der Post nur über die zuständigen Bundesstellen erwirkt werden können. Falls Korrekturen am Konzept notwendig sind, sieht die Regierung die Möglichkeit der direkten Kontaktnahme mit den Bundesbehörden, von Vorstössen zusammen mit den übrigen Gebirgskantonen oder mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet (SAB) oder via Bundesparlamentarier, um die Anliegen des Kantons vorzubringen.

3. Laut Postgesetz muss die Schweizerische Post die postalische Grundversorgung (Universaldienst) in der ganzen Schweiz sicherstellen. Ob dieser Universaldienst oder Service public in Poststellen oder in anderer Form erbracht wird, schreibt das Gesetz nicht vor. Demnach ist nicht die Anzahl Poststellen oder die Typisierung der Poststellen ein Gradmesser für den Service public, sondern allein die tatsächliche Versorgung der Bevölkerung mit Postgrundleistungen. So lange die Post ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt, ist der Service public sichergestellt.

4. Zurzeit kann die Post noch keine Angaben machen, welche Auswirkungen die Reorganisation des Poststellennetzes auf die Anzahl der Arbeitsplätze hat. Dazu muss die Post zuerst jede einzelne Situation analysieren und zusammen mit den Betroffenen und den Gemeinden Lösungen erarbeiten. Bekannt ist lediglich, dass in Graubünden 182 P-Poststellen umstrukturiert werden. Der Kanton hat mit den zuständigen Stellen der Schweizerischen Post bereits erste Gespräche geführt und wird weiterhin - auch während und nach der Analysephase - mit diesen in Kontakt stehen.

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass es sicher einerseits um die Erhaltung der bestehenden Arbeitsplätze geht, dass andererseits die Bemühungen aber dahin gehen müssen, neue zukunftsgerichtete Arbeitsplätze in den Regionen zu schaffen. Dazu sind die Regionen gefordert. Der Kanton ist bereit, die Bemühungen der Regionen zu unterstützen.

27. Februar 2001