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Session: 30.01.2001

Das Bündner Kunstmuseum (BKM) fördert im Rahmen der bewilligten Kredite nach anerkannten wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Erkenntnissen die Erschliessung, Pflege, Präsentation und Vermittlung der Bündner Kunstsammlung. Es vermittelt, fördert und erschliesst in Form von Wechselausstellungen die bildende Kunst.

Die bildende Kunst beinhaltet unter anderem Bildhauerkunst, Malerei, graphische Künste und Kunsthandwerk. So weit ist alles klar. Wenn es aber darum geht, zu beurteilen, was Kunst ist und was nicht, wird es schwieriger. Braucht es zur Beurteilung in jedem Fall eine Fachperson? Ist der normale Bürger nicht in der Lage, Kunst zu erkennen? Gibt es Demokratie in der Kunst? Ist Kunst geschlechtsneutral?

Die letztjährige Jahresausstellung hat etlichen Staub aufgewirbelt. Vor allem auch die Zusammensetzung der Jury. Es wurde insbesondere bemängelt, dass Frauen weder in der Jury noch bei den Ausstellern berücksichtigt wurden.

Interessant ist festzustellen, dass die vier Ausgewählten praktisch jedes Jahr einen Platz in der Jahresausstellung finden. Zudem sind sie in der regulären Ausstellung präsent.

Die Politik sollte nicht vorschreiben, was Kunst ist. Aber sie sollte gute Rahmenbedingungen stellen. Es sei daran erinnert, dass das Kunstmuseum mit einem Millionenbetrag des Kantons zur Hauptsache finanziert wird. Demzufolge würde man eine grössere Vielfalt des Kunstschaffens, insbesondere von Bündner Künstlerinnen, und etwas mehr Ausgewogenheit erwarten. Auch wäre es durchaus vorstellbar, dass z. B. monatlich in einem Raum des Museums einer noch nicht bekannten Künstlerin oder einem Künstler mit Bezug zu Graubünden die Möglichkeit geboten wird, ihr/sein Schaffen einem breiterem Personenkreis zu zeigen.

Die Regierung wird ersucht, abzuklären, ob durch die Jahresausstellung im Kunstmuseum nicht eine populärere und ausgewogenere Kunst dem Bündner Publikum geboten werden soll, sowie sich dafür zu verwenden, dass noch nicht bekannten Künstlerinnen und Künstlern mit Bezug zu Graubünden periodisch mehrmals jährlich die Möglichkeit erhalten, ihr Schaffen im Bündner Kunstmuseum zu zeigen.

Chur, 30. Januar 2001

Namen: Frigg, Meyer, Bucher, Arquint, Joos, Locher, Looser, Noi, Pfenninger, Pfiffner, Schmutz, Schütz, Zindel

Session: 30.01.2001
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung

Das Bündner Kunstmuseum (BKM) stützt sich auf eine dreiteilige Trägerschaft: Kanton Graubünden, Stiftung Bündner Kunstsammlung und Bündner Kunstverein. Die Einzelheiten der dem BKM zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse ergeben sich aus der Übereinkunft zwischen der Regierung, dem Stadtrat von Chur und dem Vorstand des Bündner Kunstvereins betreffend die Bündner Kunstsammlung vom 17. Dezember 1979/11. Januar 1980 sowie der Vereinbarung zwischen dem Kanton und dem Bündner Kunstverein betreffend Tätigkeit des Bündner Kunstvereins im Bündner Kunstmuseum vom 10. Dezember 1979.

Gemäss Vereinbarung stellt der Kanton Graubünden dem Bündner Kunstverein für Ausstellungen und Vorträge das Kunstmuseum und das Museumspersonal unentgeltlich zur Verfügung. Der Bündner Kunstverein trägt die volle Verantwortung für die Programmgestaltung, Organisation und Durchführung seiner Aktivitäten im Kunstmuseum. Diese von der Regierung wiederholt bekräftigte Form der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Bündner Kunstverein garantiert ganz im Sinne des Postulates , dass im Bündner Kunstmuseum alle Gattungen und Generationen des traditionellen und aktuellen Kulturschaffens Graubündens vermittelt und gefördert werden können.

Eines der erklärten Ziele des Bündner Kunstvereins ist es, sowohl die ältere wie die aktuelle, sowohl die bekannte wie die noch kaum entdeckte Kunst aus Graubünden zu fördern und zu vermitteln. Neben der wichtigen Jahresausstellung finden zu diesem Zweck regelmässig Einzel- oder Gruppenausstellungen mit jüngeren Bündner Künstlern und Künstlerinnen statt. Die Regierung kann mangels Zuständigkeit zwar zur Kritik der Postulantin nicht im Einzelnen Stellung nehmen und teilt diese auch nicht vollumfänglich. Sie ist aber
durchaus der Auffassung, dass es wünschbar wäre, wenn das Kunstmuseum Graubünden

Künstlern und Künstlerinnen mit Bezug zum Kanton Graubünden eine breitere Plattform bieten würde, ihre Werke regelmässig zeigen zu können.

Jahresausstellungen werden im Bündner Kunstmuseum seit 1933 durchgeführt. Seit Anfang der 80er-Jahre findet diese Ausstellung nach dem gleichen Prinzip statt: Alle Bündner und Bündnerinnen können Arbeiten einreichen; eine Jury entscheidet über die Aufnahme zur Ausstellung. Die vom Bündner Kunstverein gewählte Jury setzt sich jedes Jahr neu aus einem/r auswärtigen Experten/in (Präsident/in), zwei Mitgliedern des Bündner Kunstvereins, einem/r Künstler/in, einem in freier Wahl bestimmten Mitglied (aus Politik, Wirtschaft etc.) sowie dem Direktor BKM mit beratender Stimme zusammen. Diese Zusammensetzung der Jury stellt sicher, dass sich mit drei Mitgliedern die Laien in der Mehrheit befinden. Die Jahresausstellung erreicht jedes Jahr ein auch ausserhalb des Kantons wahrgenommenes hohes qualitatives Niveau. Und es werden alljährlich junge Talente entdeckt und gefördert.

Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens des Bündner Kunstvereins im Jahre 2000 hat dieser beschlossen, anstelle der Jahresausstellung ausnahmsweise einen andern Weg zu begehen. Die Kritik an der Ausstellung richtete sich dabei kaum gegen die eingeladenen Künstler und ihre Werke als vielmehr gegen das Gremium, das diese Künstler ausgewählt hat. Dass in diesem Gremium keine Frauen vertreten waren, ist nach Auffassung der Regierung ein Fehler, entsprach nach Auskunft des für die Wahl zuständigen Bündner Kunstvereins in keiner Weise Absicht, sondern geschah aus mangelnder Sensibilität gegenüber den berechtigten Anliegen nach einer ausgewogeneren Zusammensetzung dieses Gremiums.

Im Sinne dieser Ausführungen ist die Regierung bereit, das Postulat entgegenzunehmen und den Bündner Kunstverein zu ersuchen, die Möglichkeiten nach weiteren Formen der Vermittlung und Förderung weniger bekannter Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Graubünden zu prüfen.

20. Februar 2001