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Session: 30.01.2001

Mit Einführung der LSVA ab 1. Januar 2001 dürfen auf fast allen Bündntrassen und Pässen, wie auf den wichtigen Bündner Pässen, Julier, Bernina, Maloja und Flüela, die schweren Lastwagen mit einem Gewicht von 32/34 Tonnen verkehren. Leider zählt der Ofenpass, die einzige Verbindung des Val Müstair mit Graubünden bzw. mit der übrigen Schweiz, nicht dazu und wird wie bis anhin auf 28 Tonnen Gesamtgewicht belassen. Der Grund liegt in den bautechnischen Gegebenheiten wie das kantonale Tiefbauamt in einem Infoschreiben vom 1. November 2000 bekannt gibt. Mit diesem Entscheid der Regierung und des Tiefbauamtes werden die Münstertaler einmal mehr benachteiligt und diskriminiert. Es versteht sich von selbst, dass die Münstertaler Bevölkerung sich vehement dagegen wehrt und nicht gewillt ist, diese ungleiche Behandlung stillschweigend hinzunehmen.

Beispiel: Ein Lastwagen mit 34 Tonnen Gesamtgewicht muss in Zernez 6 Tonnen seiner Ladung abladen, um über den Ofenpass ins Val Müstair zu gelangen und umgekehrt. Dass dies mit extremen Kosten verbunden ist, muss nicht speziell erwähnt werden. Hinzu kommt, dass für die gesamte Ladung von 34 Tonnen die LSVA entrichtet werden muss, obwohl eine Teilstrecke nur mit 28 Tonnen befahren werden kann. Diese Mehrkosten gehen zulasten der Endverbraucher, also wiederum der ohnehin schon permanent benachteiligten Münstertaler Bevölkerung.

Die Aussagen des Tiefbauamtes weisen darauf hin, dass einige Kunstbauten und zwei kleinere Brücken die Belastung von 32/34 Tonnen nicht standhalten. Die Unterzeichneten sind jedoch der Überzeugung, dass dies mit relativ geringem Aufwand provisorisch realisierbar ist, und wünschen von der Regierung, diese Arbeiten möglichst rasch in Angriff zu nehmen. Da es sich im Vergleich zu anderen Pässen um relativ wenig Fahrten von schweren Lastwagen handelt, bitten wir die Regierung, die Möglichkeit zu prüfen:

- Sonderbewilligungen zu erteilen, bis die verschiedenen Schwachstellen behoben sind. Sollte dies nicht möglich sein, so verlangen wir, dass die daraus entstehenden Mehrkosten mit Geldern der LSVA abgegolten werden.

Ein zusätzlicher Dorn im Auge ist die Tatsache, dass die Passstrasse auf dem Nationalparkteilstück zwischen Ova Spin und Buffalora im Winter nur reduziert unterhalten wird.

- Wir fordern die Regierung auf, dafür zu sorgen, dass auch hier wie auf allen anderen Pässen ein durchgehender Unterhaltsdienst gewährleistet wird.

Chur, 30. Januar 2001

Namen: Gross, Conrad, Lemm, Bär, Battaglia, Beck, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Sedrun), Biancotti, Butzerin, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Catrina, Caviezel, Christoffel, Dalbert, Demarmels, Deplazes, Federspiel, Giacometti, Giovannini, Gunzinger, Hardegger, Hasler, Hess, Hübscher, Janett, Joos, Keller, Kessler, Koch, Lardi, Luzi, Loi, Märchy, Montalta, Nigg, Noi, Parolini, Parpan, Patt, Peretti, Plozza, Portner, Ratti, Robustelli, Stiffler, Telli, Trachsel, Tramèr, Vetsch, Wettstein, Zanolari, Zinsli

Session: 30.01.2001
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung

Über rund 40 km führt die Ofenbergstrasse von Zernez bis zur Landesgrenze im Val Müstair. Als Passstrasse mit dem Scheitelpunkt auf 2'149 m.ü.M. verfügt sie bei niedrigerem Verkehrsaufkommen über einen mit anderen Passstrassen vergleichbaren Ausbaustandard. So hat der Kanton in der Vergangenheit den Unterhalt und den Ausbau auch der Ofenbergstrasse Stück für Stück kontinuierlich vorangetrieben.

1. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landverkehrsabkommens Schweiz - EU und der Zulassung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 34/40-Tonnen wurde auch die Belastbarkeit der Kunstbauten an der Ofenbergstrasse überprüft. Dabei ergab sich, dass bei verschiedenen Brücken statische und vor allem konstruktive Mängel bei der Armierung die Tragfähigkeit einschränken. Die Zulassung höherer Maximalgewichte setzt somit die Sanierung und Verstärkung verschiedener Kunstbauten voraus. Ein Ausbau- und Sanierungsprojekt, welches auch diese Brücken beinhaltet, ist in Arbeit. Das Tiefbauamt wird zudem prüfen, ob vorgängig provisorische Verstärkungen mit vertretbarem Aufwand ausgeführt werden können. Unabhängig davon ist für das laufende Jahr die dringend nötige Sanierung und Verstärkung der Brücke il Fuorn vorgesehen.

2. So wie das Val Müstair sind alle über Verbindungsstrassen erschlossene Seitentäler des Kantons für Fahrzeuge mit 34/40-Tonnen nicht erreichbar. Dem Umstand, dass sich auf diesen Strassen die Produktivitätsgewinne zufolge höherer Maximalgewichte nicht realisieren lassen, trägt die Rückerstattung von LSVA-Geldern wegen spezieller Betroffenheit von Bevölkerung und Wirtschaft an den Kanton Rechnung (Art. 38 und 39 Schwerverkehrsabgabeverordnung / SVAV).

3. Was den Winterdienst betrifft, liegt die Besonderheit der Ofenbergstrasse darin, dass sie teilweise den Schweizerischen Nationalpark durchquert. Der Winterdienst in diesem Bereich stellt besondere Anforderungen an einen möglichst naturschonenden Einsatz der chemischen Auftaumittel. So gilt es, speziell in diesem Bereich das Anliegen der Verkehrssicherheit mit jenem eines naturverträglichen Strassenunterhaltsdienstes in Einklang zu bringen. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die unterschiedlichen topographischen und klimatischen Verhältnisse zwischen Zernez und Tschierv hohe Anforderungen an den Unterhaltsdienst stellen. Unter diesen Umständen von einer Vernachlässigung des maschinellen und manuellen Winterdienstes zu sprechen, wird dem ehrlichen Bemühen der Verantwortlichen nicht gerecht, nämlich die möglichst sichere Befahrbarkeit unserer Strassen und somit auch der Ofenbergstrasse zu gewährleisten.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Regierung für einen möglichst raschen Ausbau und die Verstärkung der ungenügenden Bauwerke der Ofenpassstrasse einsetzen und auch in Zukunft für einen zweckmässigen, den speziellen Randbedingungen Rechnung tragenden Winterdienst besorgt sein wird.
Weitergehenden Forderungen, wie der Erteilung von Sonderbewilligungen für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 34/40-Tonnen und Entschädigungen an mit solchen Fahrzeugen nicht erreichbare Regionen kann nicht entsprochen werden. Als Folge davon beantragt die Regierung, das Postulat abzulehnen.

20. Februar 2001