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Session: 27.03.2001

Seit Januar 2001 muss das Transportgewerbe dem Bund die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen. Klar ist, dass landwirtschaftliche Produkte und Produktionsmittel auf ihrem Weg vom Hof in die Verkaufsstellen verteuert werden. (Vor allem Kleinbetriebe mit kleinen Mengen oder Transporte, bei denen man mit Leerfahrten rechnen muss, sind klar benachteiligt.) Unklar ist noch, wie die Mehrkosten abgerechnet werden. Die Grossverteiler haben aber bereits angekündigt, dass die nachgewiesenen LSVA-Mehrkosten den Lieferanten berechnet werden.

Ebenso betroffen ist das Kleingewerbe in den Randgebieten, wo die verschiedenen Auflagen immer mehr zu einer Frage der Existenz werden. Die Wettbewerbsfähigkeit in jeglicher Produktion in den Randgebieten wird immer schlechter. Das ist wieder einmal mehr eine Benachteiligung des ländlichen Raumes, wo die Verlagerung auf die Schiene gar nicht möglich ist.

Wenn wir in den Regionen Arbeitsplätze erhalten wollen, müssen wir die dazu nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir müssen auch abklären, wie weit die Krise in der Landwirtschaft und auch in anderen Branchen von Aufträgen beeinflusst wird.

Im Voranschlag 2001 zeigt die Regierung auf, wie die Gelder verwendet werden sollen. Der Vor-abanteil soll dem allgemeinen Finanzhaushalt zugewiesen werden.

Die Interpellanten stellen der Regierung folgende Fragen:
1. Teilt die Regierung die Auffassung, dass insbesondere jene Regionen, die über keinen Bahnanschluss verfügen, die Konsequenzen der LSVA am meisten zu spüren bekommen?
2. Wie gedenkt die Regierung, der Benachteiligung der peripheren Regionen entgegenzutreten, sind doch infolge der mangelnden Kombinationsmöglichkeiten Leerfahrten nicht zu vermeiden?

Chur, 27. März 2001

Namen: Battaglia, Telli, Parpan, Bachmann, Barandun, Beck, Capaul, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Cavegn, Caviezel, Claus, Conrad, Federspiel, Giovannini, Giuliani, Gross, Hartmann, Heinz, Joos, Kessler, Lardi, Maissen, Märchy, Parolini, Patt, Pedrotti, Peretti, Plozza, Portner, Ratti, Roffler, Schmid (Splügen), Schmid (Vals), Thomann, Thöny, Thurner, Walther, Zarro, Zegg

Session: 27.03.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Eine Belastung von ländlichen Kleinbetrieben durch die LSVA ist nicht von der Hand zu weisen. Betroffen sind Kleinbetriebe in der ganzen Schweiz. Dass es schwieriger ist, unerwünschte Leerfahrten im weiträumigen und dünn besiedelten Kanton Graubünden zu vermeiden als im dicht besiedelten Mittelland, liegt auf der Hand. Dennoch kämpft in diesem Bereich das Kleingewerbe im Mittelland - wenn auch nicht so akzentuiert - mit ähnlichen Problemen. Eine gewisse Kompensation für die schwierige Situation des Randgebietes bietet hier auf jeden Fall der Verteilschlüssel der LSVA-Gelder, der unserem Kanton und allen seinen Regionen entgegenkommt.

Für die Landwirtschaft führt die LSVA zu einer besonderen Mehrbelastung, die sich nicht mehr abwälzen oder anderweitig auffangen lässt. Die Produktionsbedingungen der Bergbauern haben sich zudem verschlechtert, so dass hier Handlungsbedarf besteht. Betroffen sind insbesondere die Tiertransporte über lange Distanzen, lange Fahrwege für die Milchsammlung und indirekt auch die Stall- und Hausbauten. Zur Entschärfung der Situation sollen in Zukunft vermehrt kantonale Mittel für eine möglichst kostengünstige Milch- und Fleischverarbeitung eingesetzt werden.

Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

In unserem Kanton sind zahlreiche Talschaften nicht mit der Bahn erschlossen. Eine direkte Verlagerung des Gütertransportes auf die Bahn ist daher nicht möglich. Das Fehlen eines nahe gelegenen Bahnanschlusses ist im Zusammenhang mit der LSVA zweifellos ein Nachteil, ist doch in diesen Regionen eine Optimierung der Kosten des Schwerverkehrs durch Verlagerung auf die Bahn nicht möglich. Viele Distanzen sind indessen für einen Bahntransport ohnehin zu kurz, weshalb für einen Grossteil der regionalen Gütertransporte, selbst wenn ein
Bahnanschluss vorhanden ist, auch nach Einführung der LSVA Lastwagen eingesetzt werden. Für die Benachteiligung der Regionen ist somit grundsätzlich nicht die fehlende Bahnerschliessung das entscheidende Kriterium, sondern die Befahrbarkeit des Strassennetzes mit Lastwagen bzw. der Grad der Öffnung des Strassennetzes für Schwertransporte.

Die Regierung hat bereits verschiedene Massnahmen zu Gunsten der Regionen ergriffen. Insgesamt gut 45 % der LSVA-Erträge werden der Strassenrechnung und dem öffentlichen Regionalverkehr zugewiesen. Damit wird nicht nur das gesamte Volumen des sogenannten Hauptteils der LSVA für Verkehrszwecke verwendet, sondern auch ein Teil des sogenannten Vorabanteils für die Rand- und Berggebiete. Zum Vergleich: Die Mehrheit der Kantone erhält LSVA-Mittel ausschliesslich aus dem LSVA-Hauptteil.
Im November 2000 hat die Regierung die Gewichtsbeschränkungen für Motorfahrzeuge auf den Haupt- und Verbindungsstrassen festgelegt. Sie hat dabei eine weitgehende Öffnung des gesamten Hauptstrassennetzes beschlossen. Es muss daher nunmehr damit gerechnet werden, dass der kantonale Vorabanteil aus der LSVA zurückgehen wird. Zudem werden die Unterhaltskosten für unser Strassennetz ansteigen, so dass die weitgehende Öffnung für den Kantonshaushalt insgesamt namhafte Mehrbelastungen zur Folge haben wird.
Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Oktober-Session 2001 eine Vorlage zur Senkung der Motorfahrzeugsteuern für Lastwagen auf den schweizerischen Durchschnitt unterbreiten. Diese Massnahme soll die durch die LSVA betroffenen Transporteure gezielt entlasten.
Schliesslich sollen die kantonalen Landwirtschaftsbeiträge zugunsten der Milch- und Fleischverarbeitungsbetriebe im Voranschlag 2002 um 500'000 Franken angehoben werden. Eine Reduktion dieser Verarbeitungskosten ermöglicht einen besseren Milch- und Fleischpreis für die Bauernbetriebe.