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Session: 28.03.2001

Die Landwirtschaft leidet derzeit stark unter den Folgen der BSE-Krise und der Maul- und Klauenseuche. Nun droht der Landwirtschaft ein weiteres Übel, der Klärschlamm. Zwar ist Klärschlamm ein billiger Dünger, aber er kann zugleich gefährliche Substanzen enthalten, welche die Boden- und Ernteprodukte negativ beeinflussen können.

Es handelt sich um Medikamenten- und Antibiotikarückstände, Hormone und andere gefährliche Substanzen (Schwermetalle?), welche der Landwirtschaft schaden zufügen könnten.

Schliesslich könnte der Bauer, der Klärschlamm einsetzt, aus juristischer Sicht für allfällige Umweltschäden verantwortlich gemacht werden.

Aus diesen Gründen ist die Plattform ”Pflanzenbau” des Schweizerischen Bauernverbandes zum Schluss gelangt, dass die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft innert möglichst kurzer Zeit verboten werden soll.

Mit der Trocknungsanlage für Klärschlamm in Chur hat unser Kanton eine beispielhafte Anlage in Betrieb genommen. Es stellt sich die Frage, ob bei der noch geringen Bedeutung von Klärschlamm als Dünger einerseits, der anderweitig möglichen Entsorgung und des bestehenden Risikos, die Ausbringung in die Land(wirt)schaft vollständig verboten werden sollte.

Wir bitten die Regierung, uns folgende Fragen zu beantworten:
1. Wird im Kanton Graubünden noch Klärschlamm auf die Äcker ausgebracht?
2. Könnte aller Klärschlamm getrocknet und verbrannt werden?
3. Wird getrockneter Klärschlamm noch für die Rekultivierung an Böschungen verwendet?
4. Sind auch bei uns im Klärschlamm gefährliche Substanzen festgestellt worden?
5. Wurden auch in unseren Böden Rückstände festgestellt?
6. Werden Medikamenten- und Arzneirückstände und Hormone abgebaut oder landen sie im Klärschlamm?
7. Ist die Regierung bereit, sich auf schweizerischer Ebene für ein Verbot für das Ausbringen von Klärschlamm einzusetzen?

Chur, 28. März 2001

Namen: Christoffel, Farrér, Dalbert, Battaglia, Brasser, Brüesch, Bucher, Butzerin, Caviezel, Hardegger, Joos, Locher, Luzi, Meyer, Patt, Pelizzati, Pfenninger, Pfiffner, Scharplatz, Schmid (Vals), Suter, Telli, Zanolari, Zinsli

Session: 28.03.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Zwischen 1971 und 2000 sind Fragen der Klärschlammverwertung von einer kantonalen Klärschlammkommission unter Federführung des Amtes für Umwelt bearbeitet worden. Diese schloss mit der Erarbeitung des „Klärschlamm-Entsorgungsplans Graubünden“ im April 2000 ihre Arbeit ab. Kernstück der Klärschlammentsorgung im Kanton Graubünden ist heute die Klärschlammtrocknungsanlage auf dem Areal der ARA Chur, die dazu konzipiert wurde, den nicht verwertbaren Klärschlamm aus dem ganzen Kanton zu trocknen. Der getrocknete Klärschlamm wird anschliessend im Zementwerk verbrannt.

Der Klärschlamm-Entsorgungsplan lässt weiterhin auch die Verwertung von Klärschlamm als Dünger zu. Für das Ausbringen von Klärschlamm im Acker-, Futter-
oder Gemüsebau gelten folgende Rahmenbedingungen: Nachweis des Düngerbedarfs (ermittelt aufgrund einer einzelbetrieblichen Düngerbilanz durch den landwirtschaftlichen Beratungsdienst, Plantahof), fachgerechtes Ausbringen, Einhalten verschiedener Qualitätsanforderungen (z.B. bezüglich Hygienisierung, Schwermetall- und AOX-Gehalte), usw.. Neben der Verwertung als Abfalldünger in der Landwirtschaft kann Klärschlamm auch zur Rekultivierung eingesetzt werden. Dazu muss er zuerst zu Kompost verarbeitet und dann mit anorganischem Material (geeignetes Aushubmaterial, Boden) vermischt werden. Auch hier sind verschiedene Qualitätsanforderungen zu beachten und Mengenbeschränkungen beim Ausbringen einzuhalten. Der Entscheid, ob Klärschlamm in der Landwirtschaft eingesetzt wird, liegt in erster Linie beim Landwirt. Das Amt für Umwelt überwacht die Entsorgung von Klärschlamm und verfasst darüber jährlich einen Bericht. Die Statistik zeigt, dass von 1995 bis 2000 die verwertete Menge Klärschlamm von ca. 4000 t Trockensubstanz (2000 t Düngung, 2000 t Rekultivierung) auf 800 t (320 t Düngung, 480 t Rekultivierung ) abgenommen hat.

Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass der Einsatz von Klärschlamm in der Bio-Landwirtschaft nicht gestattet ist. Somit wird diese Art Düngung mit der Zunahme von Bio-Betrieben abnehmen.

Beantwortung der Fragen:
Ja, im Jahr 2000 waren es weniger als 5 %.
Grundsätzlich ja.
Nein, getrockneter Klärschlamm wird nicht verwendet. Im Jahr 2000 wurden jedoch rund 8 % des Klärschlamms als Klärschlammkompost bzw. künstliche Kul-
turerde für Rekultivierungen ausgebracht.
Klärschlamm wird routinemässig auf Schwermetalle und organische Halogenverbindungen (AOX) untersucht. In einzelnen Fällen werden Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt.
Routinemässig durchgeführte Untersuchungen von Böden auf Schwermetalle ergeben teilweise erhöhte Werte und vereinzelt örtlich beschränkte Richtwertüberschreitungen. Der Zusammenhang mit dem Ausbringen von Klärschlamm ist jedoch nicht nachgewiesen.
Über das Verhalten von Arzneimitteln und Hormonen in Kläranlagen ist wenig bekannt: Je nach Eigenschaften werden solche Stoffe in unterschiedlichem Mass abgebaut. Die nicht abgebauten Rückstände gelangen teilweise in den Vorfluter, teilweise in den Klärschlamm. Solche Fragen werden derzeit unter finanzieller Beteiligung der Kantone in mehreren Projekten auf Bundesebene untersucht. Mitte 2001 soll eine vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in Auftrag gegebene Studie über die Umweltrisiken im Klärschlamm fertiggestellt sein.
Das Ausbringen von Klärschlamm wird durch eine Empfehlung des BUWAL (im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen [BVET] und BLW) vom 1. März 2001 - wegen der BSE-Problematik - bereits stark eingeschränkt. Die Regierung möchte zu einem Verbot auf Bundesebene erst dann endgültig Stellung nehmen, wenn die erwähnte Studie vorliegt.