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Session: 31.05.2001

Das Armee-Leitbild 21 wurde gemeinsam mit der Teilrevision des Militärgesetzes im Verlaufe des Monats Mai 2001 den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet. Sofern alles planmässig abläuft, wird der Bundesrat das Armeeleitbild 21 und die Teilrevision des Militärgesetzes im Verlaufe des Herbstes 2001 in seiner Botschaft an das Parlament weiterleiten. Gleichzeitig beabsichtigt man, im Heer über die definitive Planung in Sachen Waffenplatzbelegungen zu entscheiden. Dieser Entscheid ist für den Kanton Graubünden und die betroffenen Gemeinden von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung!

In den letzten Jahren wurden in Folge von Fusionierungen, Zentralisierungen und Abbauschritten das Gros der Bundesstellen abgebaut und damit verbunden gingen auch viele Arbeitsaufträge für unsere Privatwirtschaft verloren. So ist dies auch mit der Aufhebung des Zollkreises 3 am Standort Chur, mit der Schliessung der SBB-Werkstätte, mit dem Abbau bei der Telecom und mit dem Abzug des Festungswachtkorps geschehen.

Bereits anfangs April konnte aus den Medien entnommen werden, dass der Standort ”Waffenplatz Chur” auch mit der Armee 21 gesichert sei, wobei mit einem Abbau von Truppenbelegungen und Arbeitsplätzen im Rahmen der übrigen Kantone (nach dem Opfersymetrieprinzip) zu rechnen sei. Fragezeichen wurden auch aufgeworfen in Bezug auf die Auslastung der bundeseigenen Ausbildungsplätze in Brigels und S-chanf.

Bis anhin waren die Kommandos der Bündner Truppenverbände, der Gebirgsdivision 12, der Territorialbrigade 12, und gemäss Armee-Leitbild 95 auch das Kommando der Festungsbrigade 13, in Chur stationiert. Diese Truppenverbände werden mit der Armee 21 aufgelöst resp. umstrukturiert.
Es stellt sich somit die Frage, welche Truppenverbände und in welchem Umfange diese noch in Graubünden Militärdienst leisten. Offenkundig ist, dass mittlerweilen alle Kantone sensibilisiert sind und um Anteile an der neuen Armee 21 kämpfen.

Auf Grund dieser Sachverhalte und der wirtschaftlichen Bedeutung für den Kanton Graubünden fragen wir die Regierung an:

1. Was können die Waffenplatz-Standortgemeinden Brigels, Chur, Hinterrhein, Fläsch, Maienfeld und S-chanf unternehmen, damit die modernen und seit Jahrzehnten gut belegten bundeseigenen Ausbildungsinfrasturkturen auch mit der Armee 21 weiterhin rege genutzt werden?
2. Teilt die Regierung die Auffassung, dass Graubünden mit einem der grössten Potentiale an Ausbildungsplätzen und Infrastrukturen durch die Armee 21 zu einem militärischen Kompetenzzentrum reüssieren sollte? (Möglichst gute Belegungen der Ausbildungsplätze und der Sitz der verantwortlichen Kommandostelle(n) z.B. mit Chur als Standort des Lehrverbandes!)
3. Welche Zukunfsstrategie verfolgt die Regierung im Hinblick auf weiterreichende Abbauschritte der Armee und deren damit zwangsläufig verbundenen Fusionierungen von militärischen Kompetenzzentren und Logistikbetrieben?
4. Ist die Regierung bereit, alles daran zu setzen und auch beim Bund zu intervenieren, um den Abbau an Truppendienstleistungen und der Abzug von Logistikbereichen zu verhindern. Vertritt die Regierung auch die Auffassung, dass der Kanton Graubünden nicht erneut der sogenannten Opfersymetrie unterworfen werde und durch die Armee 21 für Graubünden keine weitere volkswirtschaftliche Verluste erwachsen dürfen?

Chur, 31. Mai 2001

Namen: Cathomas, Lemm, Tremp, Augustin, Bär, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Sedrun), Biancotti, Brüesch, Cahannes, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Cavegn, Caviezel, Crapp, Dalbert, Demarmels, Federspiel, Geisseler, Giuliani, Hanimann, Hardegger, Hess, Jenny, Joos, Keller, Kollegger, Lardi, Luzio, Maissen, Marti, Möhr, Montalta, Nick, Parpan, Portner, Quinter, Righetti, Rizzi, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Schmid (Vals), Schütz, Stiffler, Suenderhauf, Suter, Trachsel, Tramèr, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Walther, Zanolari, Zarro, Zegg, Zinsli

Session: 31.05.2001
Vorstoss: dt Interpellation


Antwort der Regierung

Mit der Armee XXI soll der Bestand gegenüber der Armee 95 um die Hälfte verkleinert werden, so dass dann der Armeebestand noch ein Drittel des Bestandes der Armee 61 ausmacht. Der Gesamtbestand wird somit von 600'000 (Armee 61) auf rund 200'000 (Armee XXI) Angehörige der Armee (AdA) reduziert. Dieser Umstand führt zwangsläufig auch dazu, dass Infrastrukturen, wie Waffen- und Schiessplätze, nicht mehr in dem Masse benützt werden wie früher und dass damit auch Arbeitsplätze abgebaut wurden und noch weitere abgebaut werden müssen. Die Erhaltung oder der Abbau der Arbeitsplätze wird massgeblich von der Belegung der Waffen- und Schiessplätze beeinflusst.

Die in der Interpellation gestellten Fragen kann die Regierung wie folgt beantworten.

1. Bekanntermassen handelt es sich bei den Waffen- und Schiessplätzen Chur, St. Luzisteig, Hinterrhein, Breil/Brigels und S-chanf um sehr gut ausgebaute Anlagen mit einer überdurchschnittlich guten Infrastruktur. Nicht nur für die Regierung, sondern auch für die betroffenen Gemeinden gilt es deshalb, diese Argumente bei jeder sich bietenden Gelegenheit ins Feld zu führen und darauf hinzuwirken, dass die Entscheidungsträger beim Bund dem bei der Planung der Belegung der Waffen- und Schiessplätze Rechnung tragen.

2. Es ist nicht möglich, für Graubünden ein militärisches Kompetenzzentrum zu fordern, weil die fünf Waffen- und Schiessplätze unterschiedlichen Truppengattungen dienen. Es sind noch nicht alle Details über die künftige Belegung der Bündner Waffenplätze bekannt. Immerhin ist zu erwarten, dass unsere Waffenplätze künftig eher mehr als heute belegt sein werden, indem in Chur und


St. Luzisteig Rekrutenschulen der mechanisierten Infanterie stationiert werden sollen. Zudem ist vorgesehen, dass die Durchdiener einen Teil ihrer Ausbildung ebenfalls in Chur absolvieren werden. Die Schiessplätze Hinterrhein, Breil/Brigels und S-chanf sollen im bisherigen Rahmen belegt werden, wobei diese Unterkünfte in dienstfreien Zeiten auch vermehrt zivilen Organisationen zur Verfügung gestellt werden sollen.
In der Armee XXI wird es einen Lehrverband Ost und einen Lehrverband West geben. Es ist anzunehmen, dass der Lehrverband Ost nicht in Chur stationiert sein wird. Die Regierung wird sich indessen darum bemühen, dass das Kommando einer Gebirgsbrigade seinen Sitz in Chur haben wird.

3. Die Regierung wird sich dafür einsetzen, dass die Bündner Waffen- und Schiessplätze das ganze Jahr über möglichst gut belegt werden. Damit kann der Druck, militärische Kompetenzzentren und Logistikbetriebe zusammenzulegen, deutlich vermindert werden.

4. Der Kanton Graubünden konnte dank seiner vielen ausgezeichneten militärischen Schiess- und Übungsplätze und der militärischen Infrastruktur während vieler Jahre Truppen fast aller Gattungen und aus allen Kantonen beherbergen und profitierte von diesen. Es liegt auf der Hand, dass Graubünden von der Reduktion der Armee von rund 600'000 (Armee 61) AdA auf 200'000 (Armee XXI) AdA stärker betroffen wird, als ein Kanton, der schon bisher von der Armee kaum berücksichtigt worden ist.

Wie bereits ausgeführt, kann der Abbau von Truppendienstleistungen und der Abzug von Logistikbereichen (und damit der Verlust von Arbeitsplätzen) nur dadurch verhindert werden, dass unsere Waffen- und Schiessplätze gut belegt sind. Dafür hat sich die Regierung bereits bisher mit Nachdruck eingesetzt und wird dies auch künftig tun. Die Erhaltung von Arbeitsplätzen ist der Regierung auch in diesem Bereich ein grosses Anliegen.