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Session: 01.06.2001

Wie aus einem Pressebericht der Südostschweiz vom 23. Mai 2001 hervorgeht, soll zwischen Mitte Juni und Ende November 2001 im Kantonsspital Graubünden je eine Abteilung in der Medizin und eine in der Chirurgie wegen Personalmangel geschlossen werden. Geplant sei, die Patienten noch früher zu entlassen und ihre Betreuung durch den Hausarzt oder die Spitex zu organisieren.

Dass Patienten vorzeitig aus der Spitalpflege entlassen werden, lässt sich bereits heute vermehrt feststellen. So sind die Spitexdienste gefordert, spitalinterne Pflegeleistungen zu erbringen, ohne jedoch über die nötigen personellen Ressourcen wie auch über die notwendige Infrastruktur zu verfügen. Das gleiche gilt auch für die Hausärzte, welche in der Regel keine Spezialisten sind und auch über keine spitalinterne Fachkonferenz verfügen. Mit der beschriebenen Entwicklung wie auch durch die geplanten Schliessung zweier Abteilungen im Kantonsspital werden das Problem des Personalmangels aber auch die Sparbemühungen im Spitalbereich in unzulässiger Art und Weise auf Dritte überwälzt. Es ist der Tendenz entgegenzuwirken, dass ein Kantonsspital als medizinischer Hauptversorger des Kantons nur noch Patienten betreuen kann, die eine Zentrumsfunktion des Kantonsspitals benötigen (Koronarographie, Angiologie) und dass die Spitäler ihren Kernaufgaben, nämlich die letzt-instanzliche diagnostische Abklärung und die Rückführung der Patienten in einen alltagsstabilen Gesundheitszustand nicht mehr nachkommen können, mit anderen Worten, spitalbedürftige Personen auslagern.

Die heutigen Spitexdienstangebote sind begrenzt durch den Rahmenleistungsauftrag und das Krankenversicherungsgesetz. Die Auslagerung von Aufgaben aus dem spitalinternen Bereich setzt den Aufbau neuer Strukturen und Pflegemodelle im spitalexternen Bereich voraus. Die Regierung wird hiermit ersucht, zu den nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen:

- Wie gedenkt die Regierung die Auswirkungen der beschriebenen Entwicklung aufzufangen?
- Welche Massnahmen gedenkt die Regierung zu treffen, um die Qualität der Leistungen zu gewährleisten und die Verantwortung der spitalexternen Leistungserbringer einzugrenzen?
- Wurden die Spitex-Organisationen und/oder der Spitex-Verband Graubünden und die Ärzteschaft bereits zur Stellungnahme eingeladen?
- Geht die Tendenz in Richtung einer Schaffung und eines Aufbaus hausärztlich überwachter Ambulatorien?
- Soll sich das Leistungsangebot von Zentrumsspitälern wirklich nur noch auf Zentrumsfunktionen beschränken?

Chur, 1. Juni 2001

Namen: Cahannes, Suter, Büsser, Cathomas, Catrina, Cavegn, Dalbert, Demarmels, Dermont, Giuliani, Godly, Hess, Jenny, Joos, Kessler, Lardi, Luzio, Marti, Peretti, Quinter, Robustelli, Sax, Schmid (Sedrun), Tramèr, Tremp, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Zarro, Zegg

Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Interpellation


Antwort der Regierung

Gemäss dem von der Regierung erlassenen Rahmenleistungsauftrag obliegt es den Spitex-Organisationen, Pflege- und Betreuungsleistungen auch bei akutkranken Menschen zu erbringen. Die Regierung geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Spitex-Organisationen in der Lage sein sollten, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) umschriebenen Leistungen der Behandlungspflege zu übernehmen und dass sie hiefür auch personell wie infrastrukturmässig die dazu notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Ein erklärtes Ziel der spitalexternen Krankenpflege ist es ja gerade, jene Leistungen zu Hause durchzuführen, die ein qualifiziertes Handeln erfordern, jedoch keine dauernde spitalinterne Überwachung verlangen. Die Patienten sollten entsprechend soweit möglich und zumutbar aus dem Spital entlassen und durch die Spitex-Organisationen betreut werden, sobald keine dauernde spitalinterne Überwachung mehr notwendig ist. Der Spitalaustritt dürfte demnach nicht erst dann erfolgen, wenn ihr Gesundheitszustand alltagsstabil ist.

Der Vorwurf, dass Probleme, die durch den Personalmangel und die Sparbemühungen im Spitalbereich entstehen, in unzulässiger Art und Weise auf Dritte überwälzt werden, ist damit nicht begründet. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Aufbau der spitalexternen Krankenpflege unter anderem damit begründet wurde, dass eine Verlagerung der Patientinnen und Patienten in die gewohnte Umgebung die Gesundung beschleunigt und die Kosten im Gesundheitswesen senkt.

Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1. Im Personalbereich hat die Regierung bereits erste Massnahmen beschlossen. Weitere Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsattraktivität sind in Vorbereitung. Die Regierung erwartet, dass die Spitäler die Entlassung von Patienten, die weiterhin Pflege und Betreuung benötigen, mit der Spitex-Organisation rechtzeitig vorbereiten und absprechen.

2. Die Regierung geht davon aus, dass die individuellen Leistungsaufträge für die Akutspitäler und der kantonale Rahmenleistungsauftrag für die Spitex-Organisationen der Qualitätssicherung ausreichend Rechnung tragen.

3. Eine Stellungnahme zu der in der Interpellation angesprochenen Problematik wurde bei der Ärzteschaft, beim Spitex Verband Graubünden und den Spitex-Organisationen bisher nicht eingeholt.

4. Nein. Hingegen wird eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Spitälern und den Spitex-Organisationen angestrebt.

5. Nein. Der individuelle Leistungsauftrag des Kantonsspitals und des Frauenspitals Fontana erstreckt sich auf den gesamten Bereich der medizinisch-pflegerischen Akutversorgung. Eine Einschränkung des Leistungsauftrages des Kantonsspitals und des Frauenspitals Fontana im Sinne der Konzentration auf Zentrumsfunktionen steht auf politischer Ebene nicht zur Diskussion.