Navigation

Inhaltsbereich

Session: 01.06.2001

An ihrer 52. Generalversammlung erklärten die Vereinten Nationen das Jahr 2001 zum Internationalen Jahr der Freiwilligen. Die UNO trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Freiwillige weltweit wesentliche Beiträge zur Sicherung der sozialen Versorgung sowie zur Verbesserung der ökonomischen und sozialen Befindlichkeit der Bevölkerung leisten.

Die Ziele dieses UNO-Jahres sind:

- Anerkennung der Leistungen von Freiwilligen
- Vernetzung unter Organisationen die Freiwillige einsetzen
- Promotion der Freiwilligenarbeit
- Mobilisierung von neuen Freiwilligen.

Gemäss Befund der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2000 (SAKE) übte eine von vier Personen mindestens eine ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeit aus. Ohne diesen unentgeltlich geleisteten Einsatz in kirchlichen, sozialen, karitativen Institutionen, Interessenvereinigungen, politischen Ämtern, in Sport und Kultur wäre unsere Gesellschaft ernsthaft gefährdet. Das vom Bundesamt für Statistik geschätzte Ausmass der geleisteten Arbeit ist enorm: 44 Millionen Stunden pro Monat, was 248'000 Vollzeitstellen entspricht.

Die Freiwilligenarbeit ist für das Wohl unserer Gesellschaft notwendig, oft gar notwendend. Sie hat deshalb Anspruch auf Wertschätzung und gleichwertige Anerkennung wie die Erwerbsarbeit.

In diesem Zusammenhang richten die Interpellanten folgende Fragen an die Regierung:

1. Welche Bedeutung misst die Regierung der Freiwilligenarbeit in allen Talschaften unseres Kantons bei, die im sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Bereich geleistet wird?
2. Werden Erfahrungen aus Familien- und Freiwilligenarbeit beim Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit beim Kanton heute als Schlüsselqualifikationen gewertet?
3. Das iyv-forum.ch (International Year of Volunteers Forum Schweiz) setzt sich ein für die öffentliche Anerkennung der freiwilligen Arbeit und fördert gesamtschweizerisch die Idee des Sozialzeit-Ausweises. Anerkennt der Kanton Graubünden Ausweise über geleistete Freiwilligenarbeit an und setzt er solche bei freiwillig Mitarbeitenden des Kantons auch ein?
4. Welche gezielten Massnahmen sieht die Regierung vor, damit auch in Zukunft der Stellenwert der freiwilligen Arbeit in unserer Gesellschaft hoch gehalten werden kann und der Kanton mit positiven Beispielen dazu beitragen kann?

Chur, 1. Juni 2001

Namen: Cavegn, Casanova (Vignogn), Trachsel, Arqiunt, Bär, Battaglia, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Sedrun), Biancotti, Brüesch, Bucher, Bühler, Cahannes, Cathomas, Catrina, Caviezel, Cavigelli, Christoffel, Conrad, Crapp, Demarmels, Dermont, Farrér, Federspiel, Feltscher, Frigg, Geisseler, Giovannini, Giuliani, Gross, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Jäger, Jenny, Joos, Juon, Keller, Koch, Kollegger, Lardi, Lemm, Locher, Loepfe, Looser, Luzi, Luzio, Maissen, Märchy, Meyer, Möhr, Montalta, Noi, Parolini, Parpan, Peretti, Pfenninger, Pfiffner, Portner, Quinter, Robustelli, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Schmid (Vals), Schütz, Stiffler, Suenderhauf, Suter, Thomann, Tremp, Trepp, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Valsecchi, Zanolari, Zegg, Zindel

Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Interpellation


Antwort der Regierung

Der Freiwilligenarbeit kommt in unserer Gesellschaft eine hohe Bedeutung zu. Viele soziale Netze in unserer Gesellschaft funktionieren nur, weil freiwillig nicht mit Geld entschädigte Arbeit geleistet wird. Freiwillige Arbeit wird insbesondere in der Nachbarschaft, im sozialen Umfeld, bei der Betreuung von pflegebedürftigen Personen, in kirchlichen, sozialen und kulturellen Organisationen, in der Politik, im Freizeit- und Sportbereich geleistet.

Neben dem Bereich der freiwilligen Tätigkeit zählt auch die Haus- und Familienarbeit, also die Führung des Haushaltes und die Kinderbetreuung, zur unbezahlten Arbeit.

Männer erbringen ihre Freiwilligenarbeit mehrheitlich in Vereinsstrukturen und im politischen Bereich (organisierte Freiwilligenarbeit). Bei den Frauen spielt sich die Freiwilligenarbeit zum grossen Teil ausserhalb eines organisierten Rahmens ab (informelle Freiwilligenarbeit). Meistens wird die Freiwilligenarbeit von Frauen in dem weniger der allgemeinen Wahrnehmung unterliegenden Sozialbereich geleistet. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Pflege von Angehörigen, die Nachbarschaftshilfe, das Betreuen von Kindern für Dritte und persönliche Hilfeleistungen für Bekannte oder Verwandte.

Mit der Idee eines nationalen Sozialzeitausweises will das International Year of
Volunteers Forum Schweiz (ivy-forum.ch) die Anerkennung der Freiwilligenarbeit
fördern.

Beantwortung der gestellten Fragen:

    1. Die Regierung misst der Freiwilligenarbeit in allen Bereichen der Gesellschaft hohe Bedeutung zu. Sie unterstützt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und der finanziellen Möglichkeiten entsprechende Aktivitäten.

    2. Familien- und Freiwilligenarbeit bringt wertvolle Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten wie auch Sozialkompetenz mit sich. Entsprechende Tätigkeiten werden denn auch bei Stellenbewerbungen beim Kanton neben dem Ausbildungsweg und dem beruflichen Werdegang angemessen berücksichtigt. Im Rahmen der sich derzeit in Vorbereitung befindenden Revision der Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung ist in diesem Sinne vorgesehen, in Art. 17 einen Absatz mit folgendem Inhalt einzufügen: „Ausserhalb des Berufs erworbene Erfahrungen in Erziehung, Betreuung oder Organisation werden angemessen berücksichtigt“.

    3. Der Kanton anerkennt Ausweise über geleistete Freiwilligenarbeit im Sinne der vorstehenden Ausführungen.

    Für freiwillige Arbeiten wird den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, vor allem im kulturellen und politischen Bereich, aber auch im Sport- und Jugendbereich auf Gesuch ein (teilweise) bezahlter Urlaub bewilligt. Es ist denkbar, solche Tätigkeiten im Personalinformationssystem des Kantons zu bewirtschaften. Ob dies geschehen soll, muss näher geprüft werden. Einer Klärung bedarf in diesem Zusammenhang auch, ob allenfalls der Arbeitgeber oder die in den Genuss der Freiwilligenarbeit gelangende Institution Sozialzeitausweise ausstellen und abgeben soll.

Die Regierung wird prüfen, inwieweit im Rahmen der sich derzeit in Vorbereitung befindenden Revision der Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung Anreize zu schaffen sind, mit welchen die freiwillige Tätigkeit von Mitarbeitenden seitens des Kantons als Arbeitgeber gefördert werden kann.