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Session: 01.06.2001

In der Antwort auf das Postulat Hardegger bezüglich dem Unterhalt der Strassen stellt die Regierung fest, dass jährlich mindestens weitere 40 Mio. Franken nötig wären für die Werterhaltung der Strasseninfrastruktur. Eine Verbesserung der unbefriedigenden Situation ist gemäss der Regierung nur möglich, wenn zusätzliche Mittel für die Instandhaltung verfügbar sind oder aber im Bereiche der Neubauprojekte Abstriche in Kauf genommen werden.

Die unterzeichnenden Interpellanten sind der Meinung, dass dringend mehr Mittel für die Werterhaltung der Strasseninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn dadurch aber Abstriche bei den Neubauprojekten in Kauf genommen werden müssten, sind die Probleme beim Strassenbau nicht gelöst. Es gibt verschiedene Regionen, die bereits seit langem auf die Realisierung von dringend benötigten Neubauprojekten warten. Diesen Regionen gegenüber wäre es ungerecht, die entsprechenden Projekte noch länger auf die lange Bank zu schieben.

Das Unterengadin zum Beispiel befindet sich bezüglich Strassenzustand in einem sehr schlechten Zustand. Obwohl sich einige Projekte in der Realisierungsphase befinden, ist der sehr schlechte Ausbaustandard der Engadinerstrasse, vor allem zwischen Lavin und Scuol, augenfällig. Auch der Stras-senabschnitt Landesgrenze - Vinadi Martina ist eine schlechte Visitenkarte für alle Gäste die vom Grossraum München über das Tirol ins Engadin fahren. Für den Ausbau der Verbindungsstrasse liegen ebenfalls zu wenig Mittel vor. Die aktuelle Praxis der Verteilung der begrenzten Mittel für die Verbindungsstrassen auf die einzelnen Bezirke verunmöglicht die Realisierung von langfristig wirtschaftlich besseren Varianten, nur weil die Baukosten höher sind als bei anderen Varianten.

Die Unterzeichnenden stellen der Regierung in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. Ist die Regierung gewillt, Lösungen aufzuzeigen, um mehr finanzielle Mittel für den Strassenunterhalt sowie für Neu- und Ausbauprojekte bei den Hauptstrassen und den Verbindungsstrassen zur Verfügung zu stellen?
2. Gibt es in gewissen Bereichen noch Möglichkeiten, günstigere Lösungen bei den Neu- und Ausbauprojekten zu finden, ohne auf den Qualitätsstandard zu verzichten?

Chur, 1. Juni 2001

Namen: Parolini, Hardegger, Schmid (Sedrun), Bischoff, Conrad, Godly, Zegg

Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Mit der Beantwortung des Postulates Hardegger (RB Nr. 610 vom 24. April 2001) hat die Regierung die Notwendigkeit und Bedeutung des rechtzeitigen Strassenunterhaltes und der Werterhaltung anerkannt. Sie hat ausserdem auf die Folgen einer vernachlässigten Instandhaltung des bestehenden Strassennetzes hingewiesen.

Inwieweit für den Strassenunterhalt kurz- bzw. mittelfristig zusätzliche finanzielle Mittel verfügbar gemacht werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So bestimmt die allgemeine Finanzlage des Kantons, ob und um wieviel der ordentliche Beitrag aus allgemeinen Staatsmitteln an die Strassenrechnung in Zukunft wieder erhöht werden kann. Eine zusätzliche Erhöhung der verfügbaren Mittel für den Strassenbau kann erwartet werden, wenn sich ab dem Jahre 2005 die zweckgebundenen und direkt der Strassenrechnung zugewiesenen Erträge der LSVA verdoppeln werden. Mit dem Abschluss der Arbeiten an den Umfahrungen von Klosters und Flims eröffnet sich schliesslich die Möglichkeit, wenn auch infolge der hohen Mitsubventionierung durch den Bund nur in bescheidenem Umfang, heute für den Ausbau benötigte Mittel neu für den Strassenunterhalt einzusetzen. Damit verbunden ist allerdings eine merkliche Reduktion des Ausbauvolumens. Inwieweit die Neuordnung des Eidgenössischen Finanzhaushaltes die Freiräume für den Mitteleinsatz des Bundes erhöhen wird, lässt sich im heutigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend beurteilen. Im Nationalrat ist schliesslich eine Motion hängig, welche die Aufstockung der Bundesmittel für den Strassenunterhalt verlangt.

Die Interpellanten sprechen im weiteren die Möglichkeiten an, mit "günstigeren
Lösungen" bei den Neu- und Ausbauprojekten zu Gunsten des Strassenunterhalts Einsparungen zu erzielen. Diesbezüglich gilt es festzuhalten, dass schon heute bei der Detailbearbeitung im Neu- und Ausbau der Kantonsstrassen nach der zweckmässigsten und kostengünstigsten Lösung gesucht wird. Die Anforderungen an einen frostsicheren Aufbau des Strassenkörpers, an eine den Verkehrsbedürfnissen angepasste Strassenbreite aber auch an die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden namentlich in Strassentunnels schränken allerdings die Sparmöglichkeiten bei der Ausführung von Neu- und Ausbauprojekten stark ein, es sei denn, man nehme Qualitätseinbussen und eine verkürzte "Lebensdauer" der Strassenbau-
ten in Kauf.

Zusammenfassend und im Einzelnen lassen sich die aufgeworfenen Fragen wie
folgt beantworten:

1. Die Regierung ist im Rahmen der allgemeinen Finanzlage des Kantons bereit, zusätzliche Mittel für den Strassenunterhalt zur Verfügung zu stellen. Kurzfristig ist sie bereit dafür, das jährliche Defizit der Strassenrechnung bis zur Vorgabe des Finanzplanes, also 30 Mio. Franken, stärker als bisher auszuschöpfen.

2. Die Regierung beabsichtigt, im Rahmen des Projektes "Aufgabenüberprüfung" abklären zu lassen, inwieweit die in Graubünden derzeit angewendeten Standards angemessen sind und sich durch gegebenenfalls mögliche Reduktionen Einsparungen erzielen liessen.