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Session: 01.06.2001

Die Abschlussausweise der Theologischen Hochschule Chur (THC) werden seit 25 Jahren vom Kanton Graubünden staatlich anerkannt. Im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates 1999/2000 wird festgestellt (S. 26), dass die Regierung ihre Aufsichtspflicht gegenüber der THC sorgfältig wahrnimmt und dass die THC-Ausweise weiterhin staatlich anerkannt werden können. Hingegen sieht die GPK in den rückläufigen Studentenzahlen eine Gefährdung des Standortes Chur als theologische Ausbildungsstätte.

Im Juli 2000 orientierte der Bischofsrat, dass die theologische Ausbildung an der THC nach einem neuen Konzept erfolgen soll, dessen Schwerpunkt die pastorale Ausrichtung bei Wahrung der akademischen Qualität bildet, womit das Studium an der THC für künftige Mitarbeitende in der Seelsorge besonders attraktiv werden wird. Gleichzeitig wies der Bischofsrat auf den Umstand hin, dass die Voraussetzung für die Weiterführung des Lehrbetriebs an der THC eine gesunde finanzielle Situation ist, und dass die Deckung des jährlichen Defizits sichergestellt sein muss. Zur Gewährleistung einer breiten und konstanten Bereitschaft zur Unterstützung der THC ergingen zahlreiche Spenden Privater sowie Beiträge von Pfarreien, Kirchgemeinden, von der Kantonalkirche sowie seitens der zu diesem Zweck gegründeten Stiftung ”Freunde der THC”. Während der Kanton Graubünden über die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) den Universitätskantonen jährliche Beiträge an die Ausbildungskosten seiner Kantonsangehörigen leistet, fehlt für die THC, die zwar auf universitärem Niveau ausbildet, nicht jedoch dem Geltungsbereich der IUV untersteht, bisher die Möglichkeit zur Leistung kantonaler Beiträge.

Angesichts der Normalisierung der Verhältnisse im Bistum und in Anerkennung der grossen Anstrengungen der THC, die Zahl der Studierenden durch ein attraktives Studienangebot zu erhöhen, welches auch für Angehörige anderer Konfessionen zugänglich ist, muss der Kanton in der Lage sein, die Finanzierung der für den Hochschulstandort Chur wichtigen THC durch Betriebs- und Standortbeiträge zu unterstützen.

Die Regierung wird deshalb aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für die Leistung von Betriebs- oder Standortbeiträgen an die THC zu erarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen.

Chur, 31. Mai 2001

Namen: Suenderhauf, Geisseler, Augustin, Arquint, Barandun Berther (Disentis/Mustér), Berther (Sedrun), Biancotti, Brüesch, Büsser, Cahannes, Capaul, Casanova (Vignogn), Cathomas, Cavegn, Caviezel, Cavigelli, Conrad, Crapp, Demarmels, Dermont, Farrér, Federspiel, Feltscher, Frigg, Giuliani, Jäger, Jenny, Juon, Keller, Koch, Lardi, Locher, Loepfe, Luzio, Maissen, Marti, Nick, Noi, Parpan, Peretti, Portner, Quinter, Righetti, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Schmid (Vals), Schmutz, Stiffler, Thomann, Tremp, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Walther, Zanolari, Zegg, Zindel,

Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Motion


Antwort der Regierung


Seit 1976 anerkennt der Kanton Graubünden die Abschlussausweise der Theologischen Hochschule Chur THC. Grundlage dafür bildet die Verordnung über die staatliche Anerkennung der Ausweise der THC (BR 427.700), die der Grosse Rat im gleichen Jahr erlassen hat. Sowohl im Jahr 1995 als auch im Jahr 2000 überprüfte die Regierung eingehend die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die THC. Dabei hielt sie mit Beschluss vom 1. Februar 2000 fest, dass die Ausbildungsqualität und die staatlichen Anerkennungsvoraussetzungen durch die THC gewährleistet werden und dass der Fortbestand der THC sowie die Beibehaltung der staatlichen Anerkennung der Abschlussausweise für die Regierung wichtig sind. Seit 1999 erfolgt durch das Rektorat der THC in regelmässigen Abständen eine eingehende Berichterstattung über die Hochschule und deren Lehrkörper. Dieser besteht aus einer Professorin und sieben Professoren sowie verschiedenen Gast- und Honorarprofessoren und Dozenten. Damit konnten die Fragen der Ausbildungsqualität und des Umfanges der staatlichen Einflussnahme betreffend die Anerkennung der Abschlussausweise korrekt und zur beidseitigen Zufriedenheit geregelt werden. Demgegenüber stehen zwei Probleme im Raum, die zur Sicherung der THC gelöst werden müssen: Die geringe Anzahl der Studierenden, welche im Studienjahr 2001 21 betrug, wovon 10 aus dem Ausland stammten, und die Finanzierung der Hochschule. Die veränderte Situation im Bistum, personelle Massnahmen sowie insbesondere neu durchdachte Studienkonzepte, die eine ganzheitliche Ausbildung für die Seelsorge als Leitbild haben, sollten künftig zur Steigerung der Attraktivität der Hochschule für die Studierenden beitragen.

Die Finanzierung der THC erfolgt durch die Stiftung Priesterseminar St. Luzi, deren Einkünfte in den letzten Jahren nicht mehr ausreichten, um die Aufwendungen der Hochschule zu decken. Nachdem Private, verschiedene kirchliche Institutionen sowie die zu diesem Zweck im Jahr 2000 gegründete Stiftung „Freunde der THC“ namhafte Beiträge an den jährlichen Fehlbetrag leisten, erachtet es die Regierung als angemessen, in begrenztem Umfang auf Gesuch hin ebenfalls jährliche Beiträge zu leisten. Die dazu erforderliche Rechtsgrundlage kann durch Anpassung der bestehenden Verordnung des Grossen Rates geschaffen werden; gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für die Beitragsgewährung festzulegen. Die obere Grenze der jährlichen Beiträge ist dabei maximal so zu bemessen, dass sie in Anwendung von
Art. 15 Abs. 4 Satz 2 der Kantonsverfassung in die abschliessende Kompetenz des Grossen Rates fällt.

Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons sowie der Zielsetzung, das Wachstum der Kantonsbeiträge an Dritte zu begrenzen, kann einer Subventionierung der THC nicht bedenkenlos zugestimmt werden. Die Regierung unterstützt in diesem Zusammenhang Bemühungen der THC, Beiträge auf der Grundlage des Universitätsförderungsgesetzes oder auf der Grundlage der Interkantonalen Universitätsvereinbarung zu erhalten, wozu jedoch u.a. eine deutliche Anhebung der Studierendenzahl sowie die Einführung einer Verwaltung der Hochschule mit eigener Rechnungsführung notwendig sind. Eine finanzielle Unterstützung der THC ist weder im Regierungsprogramm noch im Finanzplan 2001 2004 vorgesehen. Immerhin ergänzt die THC den Hochschulstandort Chur, der damit über Angebote in den Bereichen Technik, Ökonomie, Theologie und ab 2003 Pädagogik verfügt.

Im Sinne obiger Ausführungen ist die Regierung bereit, die Motion entgegenzunehmen.