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Session: 10.10.2001

Das politische Handlungsfeld unseres Kantons beschränkt sich schon längst nicht mehr auf die Regelung der politischen Arbeit innerhalb der Kantonsgrenzen.
Es sind zwei Bereiche, die an Bedeutung gewinnen und unseren Kanton, seine politischen Institutionen und in besonderer Weise den Grossen Rat betreffen

1. Kantonsübergreifende Formen der Zusammenarbeit
Darunter fallen konkrete projektbezogene Formen der Zusammenarbeit sowie Vorstösse und Stellungnahmen von kantonsübergreifenden informellen Gremien wie etwa diejenigen der Ostschweizer Kantone, der Zürich-orientierten Kantone. Darunter fallen aber auch die Konkordatsvereinbarungen verschiedenster Art. Diese Vereinbarungen laufen Gefahr, Entscheidungsbefugnisse des Parlamentes als einer demokratisch-legitminierten Institution auszuhöhlen und zu unterlaufen. Zu erinnern ist auch an die Koordination der kantonalen Interessen gegenüber der EU: So haben schon vor Jahren die Kantone in Brüssel ein Büro zur Wahrung und Durchsetzung der kantonalen Interessen eingerichtet.

2. Grenzüberschreitende internationale Zusammenarbeit
Die Regierung des Kantons Graubünden ist Mitglied verschiedener grenzüberschreitender Gremien mit einem offiziellen und/oder informellen Status. Als eine wichtige Institution grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist die ARGE Alp, die sich mit allgemeinen und spezifischen Fragen der Entwicklung der Alpen beschäftigt, zu nennen. Diese Institution hat beispielsweise in der Juni-Sitzung eine Resolution beschlossen, die eine klare Neuorientierung der Verkehrspolitik der EU in Richtung Förderung des öffentlichen und des Güterverkehrs auf Schienen fordert. Eine weitere Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Bodensee-Konferenz sowie mit den Staaten entlang dem Rhein. Der Kanton ist im Weiteren an neueren Programmen grenzüberschreitender Zusammenarbeit beteiligt; von besonderer Bedeutung sind dabei die INTERREGProjekte. Im Weiteren wirkt der Kanton in Institutionen wie der Alpenschutzkonvention mit. Neben diesen ganz oder teilweise institutionalisierten Gremien werden die Grenzregionen unseres Kantons zunehmend mit konkreten Möglichkeiten und Wünschen grenzüberschreitender Koordination bzw. Zusammenarbeit konfrontiert. Als Beispiele aus der Grenzregion Val Müstair/Vinschgau seien die Fragen zur bildungspolitischen Durchlässigkeit und Kooperation oder diejenige zur Sicherung eines befriedigenden öffentlichen Verkehrs über die Grenze erwähnt. Zu allen erwähnten Formen der interkantonalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fehlen kantonale Leitlinien und Umsetzungsstrategien. Insbesondere ist nie eine Inventarisierung dieser Aktivitäten vorgenommen worden, so dass diese in einer Gesamtschau unter dem Gesichtspunkt der strategischen Bedeutung für unseren Kanton hätten reflektiert werden können. Vorab dem Grossen Rat hat sich bisher keine Gelegenheit geboten zu einer solchen Auseinandersetzung.

Die Postulanten/innen fordern die Regierung auf:

1. Einen Bericht zur interkantonalen und grenzüberschreitenden ”aussenpolitischen” Tätigkeit des Kantons Graubünden vorzulegen.
2. Dieser Bericht soll eine Übersicht geben über die bisherigen kantons- und grenzüberschreitenden Aktivitäten und diese auf ihre Effizienz und Bedeutung hin bewerten.
3. Im Bericht sollen die gegenwärtigen Tendenzen und Schwergewichte der ”aussenpolitischen” Tätigkeit dargelegt werden.
4. Er soll im Weiteren die strategischen Leitlinien für eine zukünftige Ausrichtung dieser Tätigkeit darlegen.
5. Der Bericht soll Möglichkeiten einer verstärkten Mitwirkung des Parlamentes enthalten und zur Diskussion stellen.

Chur, 10. Oktober 2001

Name: Arquint, Meyer, Trepp, Augustin (Almens), Augustin (Chur), Bucher, Cathomas, Cavigelli, Frigg, Joos, Koch, Lardi, Noi, Pfenninger, Pfiffner, Righetti, Schmid (Sedrun), Schmutz, Schütz, Suenderhauf, Zindel

Session: 10.10.2001
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung

Das Regierungsprogramm 2001-2004 enthält die Zielsetzung "Optimierung der Entscheidungsprozesse und Ausbau der Aussenbeziehungen". Danach soll die Zusammenarbeit mit dem Bund, anderen Kantonen und weiteren wichtigen Partnern im In- und Ausland intensiviert und in stärkerem Masse koordiniert werden. Dabei geht es namentlich um die Beziehung zu den eidgenössischen Parlamentariern, Bundesstellen, zur Konferenz der Kantonsregierungen, den Regierungskonferenzen Ostschweiz und Gebirgskantone, wichtigen Wirtschaftszentren, zur Arbeitsgemeinschaft Alpenländer und zu den Trägerschaften von Interregprojekten.

In diesem Zusammenhang hat die Standeskanzlei der Regierung am 18. Juni 2001 einen Bericht über die Rolle des Kantons Graubünden in der interkantonalen und internationalen Zusammenarbeit erstattet. Der Bericht enthält eine Auslegeordnung und Analyse der Tätigkeit internationaler, landesweiter und regionaler Konferenzen, an denen der Kanton Graubünden mitwirkt. Insgesamt finden darin 26 Institutionen Berücksichtigung. Untersucht wurden die rechtliche Abstützung, die finanzielle Dotierung sowie die wichtigsten Aktivitäten und Schwerpunkte. Ziel der Berichterstattung war, eine Grundlage für die Erhöhung der Wirksamkeit der interkantonalen und internationalen Zusammenarbeit des Kantons zu schaffen.

Die Regierung nahm den Bericht am 26. Juni 2001 zur Kenntnis. Sie beauftragte die Standeskanzlei, in Zusammenarbeit mit den Departementen ein Gesamtkonzept zur interkantonalen und internationalen Zusammenarbeit Graubündens zu erstellen.

Weiter wies sie die Standeskanzlei an, zusätzliche personelle Ressourcen für die Betreuung und Koordination dieses Bereiches zur Verfügung zu stellen. Letzteres erfolgt durch interne Stellenumwandlung auf den 1. Januar 2002.

Wichtige Vorarbeiten für den im Postulat verlangten Bericht sind somit bereits geleistet. Insbesondere hat eine erste Beurteilung der Bedeutung und Effizienz der Aktivitäten stattgefunden. Es ist nun ohne weiteres möglich, das von der Regierung schon in Auftrag gegebene Gesamtkonzept zu einem Bericht an den Grossen Rat auszubauen und in diesem auch die strategischen Ausrichtungen für die Zukunft darzulegen. Was die Möglichkeiten verstärkter Mitwirkung des Grossen Rates betrifft, so wird diese Diskussion voraussichtlich bereits im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung geführt. Betrachtungen dazu können zusätzlich in den Bericht einfliessen.

Die Regierung ist somit bereit, das Postulat Arquint entgegenzunehmen und dem Grossen Rat einen Bericht zur interkantonalen und internationalen Zusammenarbeit des Kantons Graubünden vorzulegen. Mit der Unterbreitung kann nach Abschluss der Beratungen zur Totalrevision der Kantonsverfassung im Grossen Rat, voraussichtlich im Jahre 2003, gerechnet werden.