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Session: 27.11.2001

Ende 1996 legte der Kanton Graubünden das Altersleitbild vor. In umfassendem Sinne berührte er sämtliche Teile der Alterspolitik, konzentrierte sich jedoch schwergewichtig auf die Probleme des Wohnens im Alter, also auf Alters- und Pflegeheime sowie die Spitex-Dienste. Diesbezüglich stellte es die Grundlage dar, die Finanzierung dieser Institutionen neu zu regeln, was kürzlich mit dem Krankenpflegegesetz geschah. Neben diesem traditionellen Bereich wurde ausgeführt, dass komplementäre Wohn- und Betreuungsformen, Pflegegruppen und Pflegefamilien sowie private Organisationen in der Altershilfe gefördert werden sollen. Hier war die Rede von Bürger- und Kirchgemeinden, jedoch auch von der Pro Senectute. Zudem sollten Förderpreise ausgerichtet werden, und eine Fachkommission sollte die Regierung in der Umsetzung der neuen Alterspolitik des Kantons unterstützen. Diese sollte ihre Arbeit bis Ende 2001 abschliessen. Über die Umsetzung dieser Bereiche (abgesehen von Heimen und Spitex) ist wenig bekannt. Bekannt ist, dass mit der Pro Senectute Graubünden, einer Stiftung des privaten Rechtes, ein Leistungsvertrag vereinbart werden soll, und das Budget für Beiträge an die Pro Senectute für das Jahr 2002 von Fr. 60'000. auf Fr. 150'000. erhöht werden soll.

Angesichts der Tatsache, dass bereits heute 15 % der Bündner Bevölkerung im Rentenalter stehen und die demographische Entwicklung eine bedeutende Herausforderung darstellen wird, zeigt sich, wie wichtig private Organisationen und Angebote neben Heimen und Spitex-Organisationen sind. Mit fünf Regionalstellen betätigt sich die Pro Senectute Graubünden mit Unterstützung des Kantons und des Bundesamtes für Sozialversicherung in der individuellen Sozialberatung und Finanzhilfe, in der Information, Prävention, Bildung im Alter, Sport im Alter, Selbsthilfegruppen und Besucher- und Mahlzeitendienste. Sie übernimmt die gesamten Aufgaben der Sozialdienste ab Alter 65 (Ausnahmen teilweise Chur und Davos). Bei rückläufigen Bundeseinnahmen dürfte es schwierig werden, ohne ausreichende kantonale Unterstützung das bestehende Dienstleistungsangebot aufrecht zu erhalten.

Aufgrund der dargestellten Situation fragen die Interpellantinnen und Interpellanten die Regierung an:

1. Welche Bilanz zieht die Regierung in der Umsetzung seit der Publikation des Altersleitbildes 1996, insbesondere in den Bereichen ”komplementäre Wohn- und Betreuungsformen” und ”Pflegegruppen und Pflegefamilien”?
2. Welchen Stellenwert haben private Organisationen, allen voran die Pro Senectute, in ideeller und finanzieller Hinsicht bezüglich Altershilfe und Sozialberatung und wie können diese gefördert werden?
3. Welches sind die Schlüsse der Fachkommission zur Umsetzung der neuen Alterspolitik im Kanton Graubünden?
4. Mit welchen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen müsste der Kanton rechnen, falls die privaten Organisationen nicht mehr in der Lage wären, ihre Leistungen zu erbringen und wie beabsichtigt der Kanton, die Leistungen sicherzustellen?

Chur, 27. November 2001

Name: Hess, Zindel, Cathomas, Ambühl, Barandun, Brüesch, Capaul, Catrina, Caviezel, Christ, Christoffel, Claus, Conrad, Davaz, Donatsch, Farrér, Feltscher, Frigg, Geisseler, Giacometti, Giuliani, Hanimann, Hardegger, Jäger, Joos, Juon, Kehl, Keller, Kessler, Lardi, Locher, Looser, Luzio, Maissen, Marti, Meyer, Nick, Noi, Parolini, Pfenninger, Pfiffner, Pitsch, Quinter, Righetti, Robustelli, Roffler, Scharplatz, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Schmid (Vals), Schmutz, Schütz, Stiffler, Toschini, Trepp, Tuor (Trun), Wettstein, Zanolari

Session: 27.11.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1. Es kann festgestellt werden, dass sich sowohl der Kanton wie auch die Trägerschaften der Bündner Alters- und Pflegeheime in ihrer Tätigkeit weitgehend an den Prinzipien des Altersleitbildes Graubünden von 1996 orientieren.

Im Bereich der komplementären Wohn- und Betreuungsformen sind in den Gemeinden Felsberg, Igis, Obersaxen und Vals betreute Alterswohnungen und in den Gemeinden Obersaxen und Vals Pflegegruppen geplant oder teilweise realisiert.

Im Bereich Pflegefamilien wurde unter dem Patronat der Pro Senectute und mit finanzieller Unterstützung des Kantons 1999 ein Pilotprojekt initialisiert. Bis heute liegen 5 ernsthafte Interessenten als Pflegefamilie vor, zu einem konkreten Vertrag ist es noch nicht gekommen.

2. Der Pro Senectute kommt unter den privaten Organisationen eine Sonderstellung zu, weil sie über professionelle Angebote in den Bereichen Sozialberatung,  Gemeinwesenarbeit, Bildung und Animation sowie Sport und Bewegung verfügt. Eine besondere Rolle hat sie auch, weil ohne ihr Wirken die Aufgabe der Sozialberatung für Menschen im AHV-Alter durch die öffentlichen Sozialdienste erfüllt werden müsste.

Die Regierung hat bereits im Jahre 1994 zur Sicherstellung der Leistungserbringung mit der Pro Senectute eine Vereinbarung abgeschlossen. Der Kanton gilt  die Leistungen der Pro Senectute in der Sozialberatung ab dem Jahre 2002 mit einem auf Fr. 150'000.-- pro Jahr erhöhten Beitrag ab. Dies ermöglicht es der  Pro Senectute, das bestehende Angebot zu erhalten und punktuell auszubauen. Zu einem wesentlichen Teil wird heute die Tätigkeit der Kantonalsektionen der  Pro Senectute durch leistungsbezogene Beiträge des Bundes finanziert.

Eine wichtige Rolle in der Begleitung und Betreuung von älteren Menschen spielen auch verschiedene Interessen- und Selbsthilfegruppen sowie freiwillige Helferinnen und Helfer. Die Förderung dieser privaten Organisationen durch den Kanton geschieht insbesondere durch Beiträge aus gemeinnützigen Mitteln.

3. Die kantonale Fachkommission für Altersfragen wurde für eine einmalige Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Sie war in erster Linie beratend und unterstützend bei der für die Umsetzung der neuen Alterspolitik des Kantons erforderlichen Anpassung der Gesetzgebung tätig und wurde deshalb nach der Volksabstimmung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes auf den 31. März 2001 aufgelöst. Die kantonale Fachkommission für Altersfragen hat im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Initiativen zur Umsetzung der neuen Alterspolitik des Kantons entwickelt. Sie hat diesbezüglich die Ansicht vertreten, dass die Initiative zur Umsetzung der neuen Alterspolitik des Kantons schwergewichtig von den Gemeinden und den Regionen auszugehen hat.

4. Wenn die privaten Organisationen nicht mehr in der Lage sind, ihre Leistungen zu erbringen, muss geprüft werden, welche der von ihnen heute erbrachten Dienstleistungen von anderen Stellen weitergeführt werden können und müssen. Der Kanton verfügt nur im Bereich der Sozialberatung über eine Rechtsgrundlage, um bisher von privaten Organisationen erbrachte Leistungen zu übernehmen. Bei einer Übernahme des Bereiches der Sozialberatung wäre für den Kanton mit zusätzlichen Aufwendungen von rund Fr. 700'000.-- zu rechnen.

Die Sicherstellung der durch private Organisationen erbrachten Leistungen erfolgt zweckmässigerweise durch den Abschluss von Leistungsaufträgen.