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Session: 24.03.2003
Gestützt auf Art. 19 und Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes hat die Regierung die ”Verordnung über die Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen” erlassen. In Art. 11 dieser Verordnung sind die Prüfungsfächer festgelegt. Dabei ist in der gegenwärtig geltenden Fassung für die Aufnahmeprüfung in die dritte Klasse des Gymnasiums das neue Bündner Sprachenkonzept noch nicht berücksichtigt.
Seit Beginn des Schuljahres 2002/2003 lernen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 obligatorisch neben der Muttersprache eine zweite Kantonssprache sowie Englisch. Dieser erste Jahrgang, der vom Bündner Sprachenkonzept profitieren darf, wird die Aufnahmeprüfung in die dritte Gymnasialklasse im Frühjahr 2004 absolvieren. Dabei stellt sich heute die Frage, welche Sprachen als Prüfungsfächer festgelegt werden. Um keine der auf der Sekundarstufe 1 als obligatorisch erklärten Sprachen als wichtiger erscheinen zu lassen als andere, sollten alle obligatorischen Sprachen der Sekundarstufe 1 anlässlich des Aufnahmeverfahrens in die dritte Gymnasialklassen gleichwertig geprüft werden.
Ist die Regierung bereit, die Verordnung über die Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen im Sinne der obgenannten Ausführungen zu revidieren?

Chur, 24. März 2003

Name: Jäger

Session: 24.03.2003
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage


Antwort der Regierung

Gemäss Art. 11 der „Verordnung über die Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen“ werden Schülerinnen und Schüler gegenwärtig für die Zulassung in die dritte Klasse des Gymnasiums in einer ersten Kantonssprache (Erstsprache), einer Fremdsprache sowie Mathematik geprüft.

Im Frühjahr 2004 werden die ersten Jugendlichen die Aufnahmeprüfung in die dritte Gymnasialklasse absolvieren, welche an der Volksschul-Oberstufe zwei Fremdsprachen (Kantonssprache und Englisch) erlernten. In Bezug auf die Ausgestaltung der Aufnahmeprüfung in die 3. Gymnasialklasse sind noch keine Entscheidungen getroffen worden.

Der Grundsatz, an den Aufnahmeprüfungen in die dritte Gymnasialklasse als erste Fremdsprache eine Kantonssprache zu prüfen, gilt bereits heute für Jugendliche aus Italienisch- und Romanischbünden. Er ist auch für die Jugendlichen Deutschbündens anzuwenden. Diese Auffassung vertritt die Regierung unter anderem in Berücksichtigung von Artikel 3 der vom Grossen Rat zu Handen der Volksabstimmung verabschiedeten neuen Kantonsverfassung.

Vordergründig betrachtet erscheint es ebenfalls naheliegend zu sein, auch eine Prüfung in Englisch vorzusehen. Allerdings würde dies einerseits dazu führen, dass die Aufnahmeprüfung mit Prüfungen in der Erstsprache, einer Kantonssprache als Fremdsprache, Englisch sowie Mathematik sehr sprachenlastig und entsprechend unausgewogen wäre. Andererseits hätte eine solche Ausgestaltung zur Folge, dass alle Jugendlichen im Vergleich zum Status quo in einem zusätzlichen Fach zu prüfen wären, was erhebliche organisatorische Auswirkungen und Mehrkosten zur Folge hätte.

Aus diesen Gründen erachtet es die Regierung als richtig, die Aufnahmeprüfung in die dritte Gymnasialklasse ab 2004 ab 2005 auch jene in die DMS und HMS in der Erstsprache, einer Kantonssprache als Fremdsprache und in Mathematik durchzuführen. Mit der Übertrittsnote werden die Vorleistungen der Jugendlichen an der Sekundarschule auch im Englischen erfasst.

Für die Aufnahmeprüfung im Jahr 2004 ist eine Sonderlösung vorzusehen für Jugendliche aus Deutschbünden, die nach der dritten Sekundarklasse in eine Mittelschule dritte Gymnasialklasse, DMS, HMS eintreten möchten und noch nach altem Recht, d.h. mit Französisch als Fremdsprache, unterrichtet wurden. Diese haben eine Französischprüfung abzulegen.

Datum: 29. April 2003