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Session: 25.03.2003
Chur übernimmt für den Kanton Graubünden und für die umliegenden Gemeinden gesellschaftlich, kulturell und auch ausbildungsmässig, sicherheitstechnisch und im Sinne eines Arbeitsplatzes Zentrumsfunktionen (z.B. Hallen- und Freibäder, Eishalle, Theater und weiteres Kulturangebot, spezielle Schulangebote etc.) wahr.
Diese Rolle ist vergleichbar mit der Rolle anderer Zentren wie z.B. der Stadt Zürich für den Kanton und die Grossregion von Zürich. Dort entschädigt neuerdings der Kanton die Stadt Zürich mit 102 Mio. (Kultur 24.5, Polizei 50.6, Sozialhilfe 27.1) für ihre Zentrumsfunktion. Weiter beteiligen sich die Gemeinden der Region ebenfalls an vielen Institutionen der Zentrumsstadt.
Die Unterzeichneten empfinden es als ungerecht, dass die Stadt Chur viele Zentrumslasten allein tragen muss und dass viele Kantonsbürgerinnen und Bürger, die ihre Steuern in anderen Gemeinden bezahlen, die Infrastruktur der Stadt Chur benützen. Aus diesem Grunde bitten wir die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:

1. Würde man die gleichen Parameter wie im Kanton Zürich anwenden, wieviel müsste der Kanton der Stadt Chur für die Abgeltung der Zentrumsfunktionen bezahlen?

2. Welche Gesetze, Verordnungen etc. müssten geändert werden, damit seitens des Kantons und der Gemeinden eine Abgeltung erfolgen könnte?

Chur, 25. März 2003

Name: Frigg, Meyer, Zindel, Augustin, Brasser, Brunold, Bucher, Cahannes, Claus, Jäger, Locher, Looser, Marti, Noi, Pfenninger, Schmutz, Schütz, Suenderhauf, Suter, Trepp, Tscholl, Zinsli

Session: 25.03.2003
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Die Stadt Chur nimmt sowohl als Kantonshauptstadt wie auch als zentraler Ort in der Region in verschiedener Hinsicht Zentrumsfunktionen wahr. Dadurch hat sie teilweise auch besondere Lasten zu tragen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach einem ausgewogenen Finanz- und Lastenausgleich. Diese Frage lässt sich allerdings nur zutreffend beantworten, wenn auch die besonderen Vorteile von Chur als Kantonshauptort, ihre eigene Leistungsfähigkeit, die vergleichbaren Lasten anderer regionaler Zentren im Kanton und die Situation der übrigen 207 Bündner Gemeinden ausreichend berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zur Stadt Zürich verfügt Chur im innerkantonalen Vergleich über eine bedeutend höhere relative Steuerkraft, was sich auch im tiefen Steuerfuss niederschlägt. Sie beherbergt deshalb auch „gute Steuerzahler“. Sodann wohnen über ein Drittel aller Kantonsangestellten in der Stadt Chur. Zudem ist die Abschöpfung von Ressourcen im Rahmen des Finanzausgleichs im Vergleich mit anderen Kantonen bescheiden.

Im Projekt für eine Lastenabgeltung für die Stadt Zürich wurden all jene Aufwendungen ausgeschieden, welche nicht mindestens 200 Prozent der durchschnittlichen Belastung der übrigen Gemeinden erreichten. Die Abgeltung beschränkt sich deshalb auf die Bereiche Polizei, Kultur und Sozialhilfe. Im Fall der Sozialhilfe hat der Kanton Graubünden noch vor Zürich mit dem Gesetz über den Lastenausgleich für bestimmte Sozialleistungen vom 12. Juni 1994 Pionierarbeit geleistet. Daraus fliessen der Stadt Chur jährlich erhebliche Ausgleichszahlungen zu (2002: 1.88 Mio. Franken). Die Restbelastung der Stadt Chur wird dadurch auf 180 Prozent des Durchschnitts der übrigen Gemeinden gesenkt. Bei der Stadt Zürich bewirkt der Ausgleich eine Senkung auf 230 Prozent. Bei der Sozialhilfe ist demzufolge der Lastenausgleich noch stärker ausgestaltet als in der Stadt Zürich.

Im Kulturbereich werden in Zürich nur Belastungen ausgeglichen, welche 300 Prozent der durchschnittlichen Aufwendungen der übrigen Gemeinden erreichen. Diese Schwelle erreicht die Stadt Chur aufgrund einer groben Auswertung der Zahlen der Gemeindefinanzstatistik bei weitem nicht.

Für den Polizeibereich ist ein verlässlicher Vergleich etwas schwieriger. Die Aufwendungen der Stadtpolizei dürften 200 Prozent der Polizeiaufwendungen der übrigen Gemeinden übersteigen. In Zürich wird aber für die Ermittlung des Ausgleichsbeitrages nicht nur der Nettoaufwand der Gemeinde, sondern auch der Polizeiaufwand des Kantons mitberücksichtigt. Überdies werden einzelne Aufwandarten wie z.B. die Kriminalpolizei nicht angerechnet.

Gestützt auf diese Ausführungen beantwortet die Regierung die Fragen wie folgt:

1. Bei Anwendung der gleichen Parameter wie im Kanton Zürich müsste der Kanton Graubünden der Stadt Chur eher weniger bezahlen als bisher im Rahmen des geltenden Gesetzes über den Lastenausgleich für bestimmte Sozialleistungen.

Eine allfällige gesetzliche Neuregelung des Lastenausgleichs kann über ein neues Gesetz oder durch Revision der geltenden Erlasse (Lastenausgleichsgesetz, Finanzausgleichsgesetz) erfolgen.

Datum: 29. April 2003